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Autor DaddysGirl
 - 29. November 2011, 12:37:45
Meine liegt schon seit dem 7.7. bei mir zu Hause und ich habe Dienstantritt am 2.1.

Aber ist denke ich unterschiedlich, je nachdem wie viel Stress das ZNWG hat.
Autor BullyDame
 - 29. November 2011, 12:01:17
Hallo,

also ich fange erst im Juli an... bekomme ich dann paar Wochen vorher die Einberufung oder 4 Wochen nach dem ich alles Unterschrieben zurück geschickt habe...???

Autor schlammtreiber
 - 29. November 2011, 09:41:43
Zitat von: Flexscan am 28. November 2011, 18:33:01
Schlammi sollte mal langsam unsere Kristallkugel wieder herausrücken  ::)

Erst wenn alle Prüfungen gelaufen sind  ;D
Autor Joker81
 - 28. November 2011, 23:33:30
Autor resi
 - 28. November 2011, 22:32:43
Nein Mann.
Autor KlausP
 - 28. November 2011, 19:59:05
Das war es bei SaZ und EÜb früher auch schon. In der ZDv 10/13 steht (stand ??) in der Anlage 13:

ZitatErste Meldung

- Verdacht der Eigenmächtigen Abwesenheit

  + wegen Nichtantritts des Grundwehrdienstes am ......
  + nach Dienstantritt
  + wegen Nichtantritts einer Wehrübung vom ........... bis .........

- Verdacht der Fahnenflucht

  + wegen Nichtantritts des Grundwehrdienstes am ......
  + nach Dienstantritt
  + wegen Nichtantritts einer Wehrübung vom ........... bis .........
Autor Flexscan
 - 28. November 2011, 19:51:04
Deswegten war ich irritiert.

Das es bei beiden konsequenzlos bleibt war mir neu, dachte wegen der "Einberufung", das es da Konsequenzen gibt.

Danke Klaus.
Autor KlausP
 - 28. November 2011, 19:42:50
Eine "Aufforderung zum Dienstantritt" erhalten alle SaZ, die nicht mit höherem Dienstgrad als Eignungsübende eingestellt werden - egal ob mit oder ohne Widerruf (und, soweit ich das verstanden habe, inzwischen auch FWDL - man korrigiere mich, wenn das nicht stimmt).

Eignungsübende erhalten einen "Einberufungsbescheid zu einer Eignungsübung".

In allen Fällen erscheinen die Feldjäger nicht mehr, wenn man seinen Dienst nicht antritt, ganz einfach, weil in allen Fällen bei Nichterscheinen zu dem in den Dokumenten genannten Terminen schlicht kein Dienstverhältnis zustande kommt und die Unterlagen durch die Einheit an die KWEÄ bzw. die ZNwG zurückgeschickt werden. (Achtung! Nix verwechseln, wenn man erst einmal Soldat ist, kommen die Feldjäger bei Eigenmächtiger Abwesenheit nach wie vor!)

Warum SaZ/FWDL eine "Aufforderung ..." erhalten und EÜb immer noch einen "Einberufungsbescheid ..." - keine Ahnung.
Autor Flexscan
 - 28. November 2011, 19:38:09
ois klar dann lag ich wohl etwas daneben merci sry für fehlinfo.
Autor Hei-Ko
 - 28. November 2011, 19:30:16
Bei der Eignungsübung unterschreibt man nicht mit Widerruf, ich hab es zumindestens nicht gemacht. Eignungsübende sind die sogenannten Neckermänner, also angehende SaZ mit verwertbarer Berufsausbildung und dadurch resultierende Einstellung mit höherem Dienstgrad.
Autor Flexscan
 - 28. November 2011, 19:25:32
Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege....

Also Aufforderung zum Dienstantritt erhalten diejenigen Zeitsoldaten, die Ihren Vertrag ohne Wiederruf unterschrieben haben.

Die Einberufung zur Eignungsübung erhalten diejenigen Zeitsoldaten, die mit Wiederruf unterschrieben haben.

Der Unterschied darin besteht, das bei der Aufforderung zum Dienstantritt keine rechtlichen Konsequenzen entstehen, erscheint man nicht. Sprich es stehen nach drei Tagen nicht die Feldjäger vor der Tür.

Anders verhält es sich bei der Einberufung, dieser muss man Folge leisten, ansonsten wird per Feldjägertaxi Folge geleistet ;)
Die Einberufung zur Eignungsübung ist im Prinzip gleichzusetzen mit der Einberufung zur Wehrpflich.
Da haste auch net sagen können "Neee ich geh nich kein Bock".
Autor rookie01
 - 28. November 2011, 19:03:32
"Aufforderung zum Dienstantritt"-> ist das, das Gleiche wie die Einberufung zu einer Eignungsübung?
Autor Flexscan
 - 28. November 2011, 18:33:01
Schlammi sollte mal langsam unsere Kristallkugel wieder herausrücken  ::)
Autor Tim711
 - 28. November 2011, 18:19:45
Flexscan hat doch vollkommen richtig reagiert?

In deinem ganzen Fred steht nischts über dein Plan B aka. Elternbetrieb. Also kannst du dich nicht beschweren ;)

Autor Joker81
 - 28. November 2011, 18:14:41
Zitat von: Flexscan am 28. November 2011, 17:55:20
wie blöd kann man eigtl sein. Den Job zu kündigen ohne was neues zu haben?

Ne mündliche Zusage hilft da nix.

Au weia ....

ach so selbst wenn das mit der Bundeswehr auch nicht klappt.

3 Monate Sperre kein ALG oder H4 wegen Eigenkündigung.
Herzlichen Glückwunsch!

Wenn man doch keine Ahnung hat sollte man sich mit solchen unqualifizierten Aussagen zurückhalten.
Mein Plan B ist es im Elterlichen betrieb zu Arbeiten wenn es ais welchen Gründen auch immer nicht klappen sollte.
Meine jetzige Anstellung hätte Ich sowieso gekündigt.
Also kein H4