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Zusammenfassung

Autor Rollo83
 - 13. Januar 2012, 17:19:55
Das dumme ist beide Nummer die ich habe sind 11stellig aber habs dann nu doch rausgefunden lol.
Autor AriFuSchr
 - 13. Januar 2012, 16:56:09
die ID hat einheitlich 11 Stellen und sie wird Dich für den Rest Deines Lebens begleiten.
Den Freibetrag kannst Du nach Bedarf splitten. Achte aber darauf, dass Du nicht mehr als 801 € verteilst  ;D
Autor KlausP
 - 13. Januar 2012, 16:52:00
Das ist die, die du vom "Bundeszentralamt für Steuern" irgenwann 2008 zugeschickt bekommen hast. Meine z.B. hat 11 Stellen: xx xxx xxx xxx
Autor Rollo83
 - 13. Januar 2012, 16:45:17
Ich krieg hier grad nen Rappel.
Will grad den Freistellungsauftrag für die Bank of Scotland machen und die Wollen von mir jetzt eine Steueridentifikationsnummer.

Ich hab hier aber einmal eine Steuernummer die aus 11 Zahlen besteh sieht so aus xxx/xxxx/xxxx und ein mal einhe ID Nr. xx xxx xxx xxx
Welche von den beiden Nummern ist jetzt die Steueridentifikationsnummer lol.


Argh kann man eine Freistellungsauftrag nur für eine Bank machen nicht für mehrer verschiedene Banken?
Autor AriFuSchr
 - 13. Januar 2012, 16:25:15
Du kreuzt rechts oben an X Anlage zur EStErkl 2011.

Dann füllst Du die Zeilen 7 - 14a (soweit relevant) aus und gibst damit eine Erklärung hinsichtlich der Höhe der von Dir erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags ab.

Fertig.

Ausführung  ;)

PS: Falls ne Frage offen bleibt, schick ne PM
Autor Rollo83
 - 13. Januar 2012, 16:16:31
Aber das ist doch grad der Sinn der Anlage oben eins der Sachen anzukreuzen damit der Bearbeiter sieht was er da machen soll oder nicht?
Autor AriFuSchr
 - 13. Januar 2012, 16:15:17
da steht auch nichts davon, dass Du das ankreuzen musst  ;)
Autor Rollo83
 - 13. Januar 2012, 16:09:02
Aber wenn ich mir so den Kopf des Formulares an schaue will ich gar keine Günstigprüfung oder Überprüfung meiner Kapitalerträge und ich hab auch keine Kapitalerträge wo noch Kirchensteuer abzuführen wäre das die ganze Schote ja über den Freistellungsantrag eh gelaufen ist.
Autor AriFuSchr
 - 13. Januar 2012, 15:41:29
Autor Rollo83
 - 13. Januar 2012, 15:02:33
Mhhh, ärgerlich das mir das blöde Finanzamt alle möglichen Anlagen mitgeschickt hat aber nicht die KAP.
Bin natürlich auch zu faul extra deswegen dort hin zu gurken. Vielleicht find ich des ja online.
Ich mach jetzt noch die Fahrtkostenaufstellung kopier meine Kommandierungen und dann bin ich erst mal durch mit dem Mist glaub ich.
Autor AriFuSchr
 - 13. Januar 2012, 14:56:56
Zitatin allem komm ich meiner Meinung nach NICHT über die 801€ dieses Jahr.

Hallo Rollo,

das müsste sich mit einem Taschenrechner bewältigen lassen. Bei Steuererklärungen gibt es keine Meinung sondern das Gesetz. Also zusammenrechnen, Anlage KAP ausfüllen, die Angaben zum Sparerfreibetrag ebenfalls ausfüllen und dann siehst Du, ob Du nur Deiner Meinung nach, oder auch nach der Meinung des Finanzamts unter dem Freibetrag liegst.

Du bist dann aber auf der sicheren Seite  ;)

(Steuervergehen, BS und OStFw gehen nicht zusammen  8))
Autor Rollo83
 - 13. Januar 2012, 14:15:12
Also ich fang jetzt grad mit meiner Steuererklärung für 2011 an.
Hab jetzt grad meine Aktienverkäufe 2011 überprüft und bin NICHT über den Freibetrag von 801€ gekommen. Habe beim Verkauf der Aktien auch KEINE Steuer bezahlt, Freistellungsauftrag ist gegeben. Zusätzlich hab ich einen kleinen Sparvertrag der noch zusätzlich kommt und die 801€ werden immer noch nicht überschritten. Die Zinszahlung ist allerdings immer im Sommer. Auch dort ist ein Freistellungsauftrag vorhanden. Beides von der Sparkasse. Dann hatte ich noch ein Tagesgeldkonto mit einer etwas höheren Summe aber dort gab es nur irgendwas um die 0,5% Zinsen also quasi nix. Alles in allem komm ich meiner Meinung nach NICHT über die 801€ dieses Jahr.
Muss ich den ganzen Mist dann überhaupt in der Steuererklärung angeben auch wenn ich unter den 801€ bleiben und vor allem Freistellungsaufträge vorhanden sind? Das heisst ja das die Sparkasse dem Finanzamt direkt alles mitteilt, oder?
Ich hab auch grad gesehn das ich die Anlage KAP (wo des ja wenn wohl rein kommt) gar nicht mit zugeschickt bekommen habe.
Autor vero269
 - 13. Januar 2012, 02:23:58
Zitat von: erdpichel am 12. Januar 2012, 16:32:45
Zitat von: vero269 am 12. Januar 2012, 02:33:22
Normalerweise können Sie für jeden vollen 24 Stunden Tag 24€ Verpflegungspauschale geltend machen. Unter 8 Stunden gibt es 6€, über 8 Stunden aber unter 24 Stunden gibt es 12€.

Das heisst in Ihrem Fall:

Montag Anreisetag: 12€
Dienstag bis Donnerstag: je 24€ = 72€
Freitag Abreisetag: 12€
Für jede Woche können Sie also 96€ geltend machen beim Finanzamt.

Plus Fahrtkostenpauschale 250 km x 0,30€

Bullshit...
Verpflegungsmehraufwendunen gibt es nur auf Lehrgängen und auch maximal für 3Monate, auf selbigen kann man dann aber auch Reisekosten geltend machen, das heißt hin- und Rückfahrt.
Ansonsten nur eine Fahrt...


Aha, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein? Reisekosten kann jeder Arbeitnehmer geltend machen, unabhängig ob er auf Lehrgang ist oder nicht. Und mit der Verpflegungspauschale habe ich geschrieben soll er sich beim Steuerberater erkundigen was da möglich ist. Denn diese ist für gewisse Arbeitnehmergruppen im Steuergesetz verankert.
Bevor Sie andere Aussagen als " Bullshit" bezeichnen, sollten Sie vielleicht mal meinen Text richtige lesen. Denn ich habe vom Steuerrecht geschrieben, Sie offensichtlich nicht.
Autor AriFuSchr
 - 12. Januar 2012, 19:54:05
ZitatIst aber für den TE uninteressant da er neA in der Kaserne schläft...

und was das nun mit der Pauschale für VerpflMA zu tun.

Die wirklich wichtige Info in diesem Thread ist eigentlich das anhängige Verfahren vor dem BVerfG. Ob bei Dienstreisen 30 oder 35 cent angesetzt werden können rechnet sich im Einzelfall.

Also Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG beantragen!
Autor erdpichel
 - 12. Januar 2012, 18:27:14
Ist aber für den TE uninteressant da er neA in der Kaserne schläft...