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Steuererklärung

Begonnen von OG SHNE Ad, 10. Januar 2012, 21:07:14

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OG SHNE Ad

Hallo Kameraden.
Habe da mal ne Frage
Und zwar ich fahre jede Woche Montag nachts in die Kaserne Ca.250 km entfernt. Übernachte dort bis Freitag und fahre dann wieder nach Hause. Das heißt also jede Woche 500 km Fahrt. Und 4 Übernachtungen in der Kaserne. Was kann ich da steuerlich absetzen ? Habe da was gelesen im Internet von wegen doppelte Haushaltführung. Und 24 Euro Pro Tag den ich nicht zu Hause sein kann. Ist das so richtig ?

AriFuSchr

doppelte Haushaltsführung wird nur für einen begrenzten Zeitraum anerkannt
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Rollo83

Zumindest können sie die Km über die Kilometerpauschale ab dem ersten Km absetzten aber nur einfache Fahrt.

OG SHNE Ad

Und kann ich da was steuerlich absetzen wenn ich innerhalb der Woche in der Kaserne lebe oder geht das nicht ?

Rollo83

Also ich bin kein Steuerberater aber ich würde sagen dem Finanzamt ist es egal ob sie zu Hause, in der Kaserne oder unter der Brücke schlafen.
Deswegen wüsste ich nicht was man da absetzten kann aber ich lass mich da auch gerne beraten.

AriFuSchr

Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung können nur Personen geltend machen, die außerhalb ihres Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhalten und am Beschäftigungsort wohnen.

Ein eigener Hausstand erfordert
eine den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entsprechende Wohnung,
die der Steuerpflichtige aus eigenem Recht oder aus einem abgeleiteten Nutzungsrecht heraus nutzen kann und
in der ein Haushalt unterhalten wird.

Die Begründung des doppelten Haushalts muss beruflich veranlasst sein. Abzustellen ist dabei auf die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Gründe.

Berufliche Gründe sind insbesondere:
   Wechsel des Beschäftigungsorts aufgrund einer Versetzung,
   Arbeitsplatz- bzw. Unternehmenswechsel,
   Begründung eines neuen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des bisherigen Wohnorts
             und seiner Umgebung.

Als Zweitwohnung dient dem Steuerpflichtigen jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellte Unterkunft, die sich ausnahmsweise auch außerhalb der politischen Gemeinde des Arbeitsplatzes befinden kann. Hierbei kann es sich um
   eine Mietwohnung,
   eine Eigentumswohnung,
   ein möbliertes Zimmer,
   ein Hotelzimmer oder
   eine Gemeinschaftsunterkunft handeln.

Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich dort überwiegend aufhält und dort übernachtet
Als Werbungskosten sind nur die durch die doppelte Haushaltsführung begründeten
Mehraufwendungen abzugsfähig, dies sind:
   Fahrtkosten,
   Verpflegungsmehraufwendungen,
   Aufwendungen für die Zweitwohnung,
   Umzugskosten
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

vero269

Normalerweise können Sie für jeden vollen 24 Stunden Tag 24€ Verpflegungspauschale geltend machen. Unter 8 Stunden gibt es 6€, über 8 Stunden aber unter 24 Stunden gibt es 12€.

Das heisst in Ihrem Fall:

Montag Anreisetag: 12€
Dienstag bis Donnerstag: je 24€ = 72€
Freitag Abreisetag: 12€
Für jede Woche können Sie also 96€ geltend machen beim Finanzamt.

Plus Fahrtkostenpauschale 250 km x 0,30€

Sie müssen das Wöchentlich notieren und dem Steuerberater zum Jahresende mit den restlichen Unterlagen zur Einkommensteuererklärung aushändigen.

Soweit ich weiß, geht aber nur das eine oder das andere. Die Verpflegungspauschale ist in erster Linie für Leute gedacht, die nicht zu Hause sind, sich also so unterwegs verpflegen müssen, wie z.B. in der Kaserne, wo Sie keine eigene Kochgelegenheit haben und sich ihr Essen kaufen müssen. Wenn Sie einen zweiten Haushalt geltend machen, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie auch eine Wohnung haben, in der Sie sich verpflegen können, deshalb gibt es keine Verpflegungspauschale. Sie sollten mal zum Steuerberater und sich das ausrechnen lassen, was für Sie günstiger ist.

AriFuSchr

anzumerken wäre noch, dass beszüglich der Fahrkostenpauschale von 0,30 C/km derzeit beim BVerfG eine Beschwerde anhängig ist (BVerfG 2 BvR 1008/11).
Hier geht es (kurz formuliert) darum, ob 0,30 C oder 0,35 C pro km angesetzt werden können.

Wen die Hintergründe interessieren, einfach mal Tante google füttern.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

erdpichel

Zitat von: vero269 am 12. Januar 2012, 02:33:22
Normalerweise können Sie für jeden vollen 24 Stunden Tag 24€ Verpflegungspauschale geltend machen. Unter 8 Stunden gibt es 6€, über 8 Stunden aber unter 24 Stunden gibt es 12€.

Das heisst in Ihrem Fall:

Montag Anreisetag: 12€
Dienstag bis Donnerstag: je 24€ = 72€
Freitag Abreisetag: 12€
Für jede Woche können Sie also 96€ geltend machen beim Finanzamt.

Plus Fahrtkostenpauschale 250 km x 0,30€

Bullshit...
Verpflegungsmehraufwendunen gibt es nur auf Lehrgängen und auch maximal für 3Monate, auf selbigen kann man dann aber auch Reisekosten geltend machen, das heißt hin- und Rückfahrt.
Ansonsten nur eine Fahrt...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

AriFuSchr

ZitatBullshit...
Verpflegungsmehraufwendunen gibt es nur auf Lehrgängen

nö, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gibt es auch bei doppelter HHf
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

erdpichel

Ist aber für den TE uninteressant da er neA in der Kaserne schläft...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

AriFuSchr

#11
ZitatIst aber für den TE uninteressant da er neA in der Kaserne schläft...

und was das nun mit der Pauschale für VerpflMA zu tun.

Die wirklich wichtige Info in diesem Thread ist eigentlich das anhängige Verfahren vor dem BVerfG. Ob bei Dienstreisen 30 oder 35 cent angesetzt werden können rechnet sich im Einzelfall.

Also Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG beantragen!
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

vero269

Zitat von: erdpichel am 12. Januar 2012, 16:32:45
Zitat von: vero269 am 12. Januar 2012, 02:33:22
Normalerweise können Sie für jeden vollen 24 Stunden Tag 24€ Verpflegungspauschale geltend machen. Unter 8 Stunden gibt es 6€, über 8 Stunden aber unter 24 Stunden gibt es 12€.

Das heisst in Ihrem Fall:

Montag Anreisetag: 12€
Dienstag bis Donnerstag: je 24€ = 72€
Freitag Abreisetag: 12€
Für jede Woche können Sie also 96€ geltend machen beim Finanzamt.

Plus Fahrtkostenpauschale 250 km x 0,30€

Bullshit...
Verpflegungsmehraufwendunen gibt es nur auf Lehrgängen und auch maximal für 3Monate, auf selbigen kann man dann aber auch Reisekosten geltend machen, das heißt hin- und Rückfahrt.
Ansonsten nur eine Fahrt...


Aha, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein? Reisekosten kann jeder Arbeitnehmer geltend machen, unabhängig ob er auf Lehrgang ist oder nicht. Und mit der Verpflegungspauschale habe ich geschrieben soll er sich beim Steuerberater erkundigen was da möglich ist. Denn diese ist für gewisse Arbeitnehmergruppen im Steuergesetz verankert.
Bevor Sie andere Aussagen als " Bullshit" bezeichnen, sollten Sie vielleicht mal meinen Text richtige lesen. Denn ich habe vom Steuerrecht geschrieben, Sie offensichtlich nicht.

Rollo83

Also ich fang jetzt grad mit meiner Steuererklärung für 2011 an.
Hab jetzt grad meine Aktienverkäufe 2011 überprüft und bin NICHT über den Freibetrag von 801€ gekommen. Habe beim Verkauf der Aktien auch KEINE Steuer bezahlt, Freistellungsauftrag ist gegeben. Zusätzlich hab ich einen kleinen Sparvertrag der noch zusätzlich kommt und die 801€ werden immer noch nicht überschritten. Die Zinszahlung ist allerdings immer im Sommer. Auch dort ist ein Freistellungsauftrag vorhanden. Beides von der Sparkasse. Dann hatte ich noch ein Tagesgeldkonto mit einer etwas höheren Summe aber dort gab es nur irgendwas um die 0,5% Zinsen also quasi nix. Alles in allem komm ich meiner Meinung nach NICHT über die 801€ dieses Jahr.
Muss ich den ganzen Mist dann überhaupt in der Steuererklärung angeben auch wenn ich unter den 801€ bleiben und vor allem Freistellungsaufträge vorhanden sind? Das heisst ja das die Sparkasse dem Finanzamt direkt alles mitteilt, oder?
Ich hab auch grad gesehn das ich die Anlage KAP (wo des ja wenn wohl rein kommt) gar nicht mit zugeschickt bekommen habe.

AriFuSchr

Zitatin allem komm ich meiner Meinung nach NICHT über die 801€ dieses Jahr.

Hallo Rollo,

das müsste sich mit einem Taschenrechner bewältigen lassen. Bei Steuererklärungen gibt es keine Meinung sondern das Gesetz. Also zusammenrechnen, Anlage KAP ausfüllen, die Angaben zum Sparerfreibetrag ebenfalls ausfüllen und dann siehst Du, ob Du nur Deiner Meinung nach, oder auch nach der Meinung des Finanzamts unter dem Freibetrag liegst.

Du bist dann aber auf der sicheren Seite  ;)

(Steuervergehen, BS und OStFw gehen nicht zusammen  8))
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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