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Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.
Zitat(3) Nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses steht dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zu, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.
Zitat von: bayern bazi am 29. Januar 2012, 18:29:04
eigen initiative ist nie verkehrt
...
Zitat von: KlausP am 29. Januar 2012, 16:59:42Weil eine Beorderung eine Statusänderung ist und auch innerhalb eines "besonderen Gewaltverhältnisses" (alt; heute: Unterscheidung Grund- und Betriebsverhältnis, hier: Grundverhältnis) Außenwirkung entfaltet. Laienhaft gesprochen verpflichtet diese Entscheidung einen Zivilisten wieder zum Soldaten (der Reserve). Das ist mit (Dienst-)Pflichten verbunden und hiergegen kann man sich wehren. Eine Ausplanung entbindet einen von Pflichten und ein Amspruch auf Wehrübungen oder eine Beorderung besteht nicht.Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.
Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.
Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.
ZitatWieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?
Zitat von: Tommie am 29. Januar 2012, 15:26:25Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?