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Widerspruch gegen Ausplanung

Begonnen von Sternchen42, 29. Januar 2012, 15:15:46

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Sternchen42

Falls einem die Ausplanung droht könnte man dagegen Widerspruch einlegen?
Gibt es irgendwo eine ZDV wo so etwas geregelt ist?

KlausP

Zitat von: Sternchen42 am 29. Januar 2012, 15:15:46
Falls einem die Ausplanung droht könnte man dagegen Widerspruch einlegen?

Ob eine Widerspruchsmöglichkeit besteht, kann ich aus dem Hut gar nicht sagen, kann ich mir aber vorstellen. Ist ja ein Bescheid vom KWEA, genauso wie der Bescheid über die Beorderung. Auch da ist ja ein Widerspruch möglich, obwohl die Einplanung nur mit schriftlicher Zustimmung des Reservisten erfolgt.

ZitatGibt es irgendwo eine ZDV wo so etwas geregelt ist?

Wenn, dann dürfte das in der ZDv 20/3 festgelegt sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

#2
Widerspruch gegen eine Ausplanung ist überhaupt nur dann sinnvoll, wenn einem der Grund für die Ausplanung bekannt ist ;) ! Und wenn Sie möchten, dass man Ihnen hier zielgerichtet hilft, dann sollten Sie vielleicht ein paar Informationen rüber wachsen lassen, Sternchen42, und uns nicht ein paar Begriffe hinwerfen, wie man einem Hund einen Knochen hin wirft! Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke ;) ! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?

Gegen eine Ausplanung wegen Auflösung der entsprechenden Einheit oder Wegfalls des Dienstpostens brauchen Sie effektiv gar nichts machen, denn das dürfte sich erübrigt haben! Ansonsten sollte man sich als übungswilliger Reservist eventuell mit der SDBw ins Benehmen setzen und eine (neue) Beorderung anstreben, die sich an den vorhandenen oder kurzfristig per AAP erwerbbaren ATBs orientiert! Sollte Ihre Ausplanung in Anlehnung an den anderen Fred deswegen erfolgen, weil sie die notwendigen ATBs als Reservist nicht erwerben können, haben Sie leider Pech gehabt! Ist fast wie im "richtigen Leben" bei der Bundeswehr: "Keine Arme, keine Kekse!" ;) !

EDIT: @ KlausP: Ich habe gerade einmal die aktuelle Version der ZDv 20/3 nach dem Wort "Widerspruch" durchsucht und exakt NULL Treffer bekommen ;) ! Diese ZDv kann es also nicht sein ...

ulli76

Vielleicht sollte der TE mal schreiben weswegen er von was ausgeplant werden soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: Tommie am 29. Januar 2012, 15:26:25Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke ;) ! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?

Genau dazu hatte ich ihn ja bereits aufgefordert ;) !

wolverine

Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.
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LoggiSU

jetzt bin ich auch neugierig:
wenn z.B. mein MobTrT aufgelöst wird, werde ich automatisch ausgeplant, muß mein ganzes Geraffel abgeben, wende mich dann an die SdBW wegen einer neuen Beorderung und wenn das klappt werde ich wieder eingekleidet? Verstehe ich das richtig?
Wieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

KlausP

Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.

ZitatWieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?

Früher war das mal so. Da musste der aufzulösende Truppenteil Listen mit Vorschlägen zur weiteren Verwendung seiner Reservisten der ZPst bzw. dem KWEA vorlegen - aber das war noch zu der Zeit, als Reservisten auch gegen ihren Willen eingeplant wurden. Wie das jetzt aussieht - k.A., weil ich mich damit seit 6 Jahren nicht mehr beschäftigen muss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Weil die Bundeswehr eine Behörde ist und da nicht (immer) effektiv gearbeitet werden kann, da man an Vorschriften gebunden ist.

Mein Vater ist in seiner Reservistenzeit drei mal aus- und wieder Eingekleidet worden.

LoggiSU

Ah OK.
Dann habe ich wahrscheinlich alles richtig gemacht, als ich mich rechtzeitig selber um eine Umplanung gekümmert habe.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

bayern bazi

eigen initiative ist nie verkehrt ;)


auch kann man mit dem kwea reden,das man zur zeit  eine neue stelle sucht oder sich umplanen lässt ecc

dann wird meist auch nicht sofort ausgekleidet

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Zitat von: KlausP am 29. Januar 2012, 16:59:42
Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.
Weil eine Beorderung eine Statusänderung ist und auch innerhalb eines "besonderen Gewaltverhältnisses" (alt; heute: Unterscheidung Grund- und Betriebsverhältnis, hier: Grundverhältnis) Außenwirkung entfaltet. Laienhaft gesprochen verpflichtet diese Entscheidung einen Zivilisten wieder zum Soldaten (der Reserve). Das ist mit (Dienst-)Pflichten verbunden und hiergegen kann man sich wehren. Eine Ausplanung entbindet einen von Pflichten und ein Amspruch auf Wehrübungen oder eine Beorderung besteht nicht.
Jetzt beschwere Dich nicht; Du hast es wissen wollen! ;D
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Weil Staats- und Verwaltungsrecht auch Ius-Studenten oft nicht kapieren; frage das ´mal einen. ;D
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Desperado

Mein Gefühl sagt mir,daß wir wie im anderen T. vergebens auf weitere Info´s vom TE warten dürfen,bis wir dann lesen,das es sich erledigt hat. :o
HptFw d.R.

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