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Autor Schamane
 - 06. Februar 2012, 11:47:03
Also ich kenne es so, dass der Soldat Freitag zur Mittagverpflegung noch gemeldet ist und sich hier auch nicht befreien lassen kann. Eben damit nicht die 7,20 € sondern nur die 2,25 € zur Auszahlung gelangen.
Denn der ReFü hat den DV's einmal vorgerechnet, dass wenn er bei 50 FWD + 30 WÜ im Jahr einen Vermögensschaden des Bundes bei angenommenen 48 Dienstwochen von 7,20 - 3,60 - 2,25 =   1,35 je Soldat und Woche verursacht. Dieses würde sich in diesem Zeitraum auf
1,35 * 80 * 48 = 5184,0 € im Jahr ausmachen.
Daher mögen die DV's ihrer Führsorgepflicht genüge tun und sicherstellen, dass alle verpflichteten Soldaten die Truppenverpflegung einnehmen.
EU / KzH usw. ist mit 7,20 € abzugleichen, soweit es mir bekannt ist.
Autor walli
 - 05. Februar 2012, 22:28:41
Ach ja,überlesen!Tschuldigung. ::)
Autor KlausP
 - 05. Februar 2012, 22:25:59
Zitat von: walli am 05. Februar 2012, 22:24:12
Wie ist das eigentlich wenn ich UvD/Wache habe,bin ich da nicht eigentlci sowieso mit drinne?Ich war auch abgemeldet,ausser bei GvD/wachdienst.Oder wird das immer anders geregelt?

Lesen ist nicht Ihre Stärke?

ZitatAn Tagen, an denen Sie zu Diensten eingeteilt sind (Wache, GvD) oder bei Ausbildungen oder Übungen sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, ungeachtet der Befreiung.
Autor walli
 - 05. Februar 2012, 22:24:12
Wie ist das eigentlich wenn ich UvD/Wache habe,bin ich da nicht eigentlci sowieso mit drinne?Ich war auch abgemeldet,ausser bei GvD/wachdienst.Oder wird das immer anders geregelt?
Autor Ekkbert
 - 05. Februar 2012, 22:20:00
Nein Freitags bin ich nicht in der verpflegung...

11:15 Stuben und Revierreinigen, 12:15 Dienstschluss

Bei ihm war ich noch nicht, wollte es erstmal so versuchen, ohne stress zu machen...
Autor KlausP
 - 05. Februar 2012, 22:01:21
Sind Sie freitags mittags noch in Verpflegung? Wenn nicht, erhalten Sie auch dort den doppelten Satz. Was sagt denn Ihr Spieß zu den "Ausreden" des ReFüs?
Autor Ekkbert
 - 05. Februar 2012, 21:58:55
ja, bei mir werden 1000 sachen von 100 anderen leuten gesagt, darum bin ich hier, ich will wissen, was ich so erhalten würde....
Damit ich damit zum REFÜ kann und evtl. druck machen kann...
Autor KlausP
 - 05. Februar 2012, 21:57:28
ZitatDa aber nur Sonntags doppelter Satz zählt müsste man es anders rechnen...

Falsch. Jeder komplette Tag den Sie, weil Sie keinen Dienst haben, nicht an der Gemeinschftsverpflegung teilnehmen, wird doppelt gerechnet, also auch Samstag, Wochenfeiertage, Urlaub oder KzH. Ich weiss, wovon ich schreibe, als ehemaliger Spieß sowieso, aber als Wehrübender mit Befreiung von der Morgen- und Abendkost ebenfalls.
Autor Schamane
 - 05. Februar 2012, 21:55:59
@ Ekkebert diese Rechnung würde die Ersparnis eines SaZ / BS betreffen, aber dieser muss in der Regel eh nicht Essen gehen.
bei einem 30 Tage Monat mit 22 Werktagen und 8 Tagen Wochenende würde der Soldat erhalten:
8 x 7,20 = 57,60 €
22 x 2,25 = 49,50 €
.............................
              = 107,10 €
----------------------
Autor Ekkbert
 - 05. Februar 2012, 21:55:41
ok, dann sieht das ganze wieder anders aus
Autor Schamane
 - 05. Februar 2012, 21:51:29
@ Ulli76 die Preise in der Kantine sind die zu zahlenden Beträge bei SaZ / BS auch wenn es ziemlich genau dem derzeitigen doppelten Verpflegungssatz entspricht haben die Preise mit den FWD / WÜ nichts zu tun.
Für einen FWD / WÜ werden für die Verpflegung 3,60 € eingeplant. Somit erhalten sie je Samstag und Sonntag 7,20 €. Die 3,60 schlüsseln sich wie folgt:
Früh: 1,10 €
Mittag: 1,35 €
Abend: 1,15 €
Aus der Mittagsverpflegung als Verpflichteter heraus zu kommen ist extrem schwer in den meisten mir bekannten Einheiten.
Autor Ekkbert
 - 05. Februar 2012, 21:45:43
Ok... dann wäre es fiktiv für März 2012 (ohne Wache / GVD):

22 Arbeitstage

Frühstück: 1,87 EUR
Abendessen: 2,87 EUR

Komplett: 4,74 EUR pro Tag

4,74 x 22 Arbeitstage = 104,28 EUR

9 Wochenend Tage

Frühstück: 1,87 EUR
Mittag: 2,87 EUR
Abend: 2,87 EUR

Komplett: 7,61 EUR

Da aber nur Sonntags doppelter Satz zählt müsste man es anders rechnen...

5 Samstage = 7,61 x 5 = 38,05 EUR
4 Sonntage = 7,61 x 2 x 5 = 76,10 EUR

Gesamt Wochenende: 114,15 EUR

####

   Wochenende 114,15 EUR
+ Werktags  104,28 EUR

= 218,43 EUR


Kann das stimmen?


Autor ulli76
 - 05. Februar 2012, 20:43:34
Steht in jeder Truppenküche am Aushang und in vielen Einheiten auch.
Autor Ekkbert
 - 05. Februar 2012, 20:42:07
ok. Danke das hilft mir schon einmal weiter.... Danke,

Jetzt müsste ich nur noch wissen, was Frühstück und Abendessen kostet, dann könnte ich es fiktiv für März 2012 mal ausrechnen

Autor KlausP
 - 05. Februar 2012, 20:14:46
Für jeden komplettennTag, an dem Sie keine Truppenverpflegung einnehmen können, erhalten Sie den doppelten Verpflegungsgeld-Satz ausgezahlt. An Tagen, an denen Sie nur Teilmahlzeiten nicht einnehmen können, erhalten Sie den einfachen Satz der jeweiligen Teilmahlzeit ausgezahlt. Das heisst, am Samstag und am Sonntag gibt es den doppelten Satz der Tagesverpflegung (ich weiss im Moment nicht, wie hoch der Satz ist), von Montag bis Donnerstag erhalten Sie jeweils den einfachen Satz für die Morgen- und die Abendkost. Am Freitag ist es davon abhängig, ob Sie Mittagsverpflegung einnehmen, dann gilt die Regelung wie Mo - Do, wenn Sie keine Mittagsverpflegung einnehmen, wie Sa/So.
An Tagen, an denen Sie zu Diensten eingeteilt sind (Wache, GvD) oder bei Ausbildungen oder Übungen sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, ungeachtet der Befreiung.