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FWDL Verpflegung abgemeldet, was kommt heraus?

Begonnen von Ekkbert, 05. Februar 2012, 20:04:42

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Ekkbert

Hallo,

Ich hab kurz eine frage, da unser Rechnungsführer nie weiß, was er machen soll, komische formulierung, aber so ist es, jedes mal wenn ich ihn was frage, heißt es, ich habe keine Ahnung, und speißt mich ab....

Es geht ums Verpflegungsgeld....

ich bin von der Morgen und Abends Verpflegung abgemeldet, erhalte im Monat zwischen 70 - 100 EUR mehr.
Manche aber, erhalten über 140 EUR.

Keiner kann mir helfen, keiner kann mir genau sagen, was dann mir zusteht... was kann ich tun?

Es handelt sich schon über 7 Monate....

KlausP

Für jeden komplettennTag, an dem Sie keine Truppenverpflegung einnehmen können, erhalten Sie den doppelten Verpflegungsgeld-Satz ausgezahlt. An Tagen, an denen Sie nur Teilmahlzeiten nicht einnehmen können, erhalten Sie den einfachen Satz der jeweiligen Teilmahlzeit ausgezahlt. Das heisst, am Samstag und am Sonntag gibt es den doppelten Satz der Tagesverpflegung (ich weiss im Moment nicht, wie hoch der Satz ist), von Montag bis Donnerstag erhalten Sie jeweils den einfachen Satz für die Morgen- und die Abendkost. Am Freitag ist es davon abhängig, ob Sie Mittagsverpflegung einnehmen, dann gilt die Regelung wie Mo - Do, wenn Sie keine Mittagsverpflegung einnehmen, wie Sa/So.
An Tagen, an denen Sie zu Diensten eingeteilt sind (Wache, GvD) oder bei Ausbildungen oder Übungen sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, ungeachtet der Befreiung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ekkbert

ok. Danke das hilft mir schon einmal weiter.... Danke,

Jetzt müsste ich nur noch wissen, was Frühstück und Abendessen kostet, dann könnte ich es fiktiv für März 2012 mal ausrechnen


ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ekkbert

Ok... dann wäre es fiktiv für März 2012 (ohne Wache / GVD):

22 Arbeitstage

Frühstück: 1,87 EUR
Abendessen: 2,87 EUR

Komplett: 4,74 EUR pro Tag

4,74 x 22 Arbeitstage = 104,28 EUR

9 Wochenend Tage

Frühstück: 1,87 EUR
Mittag: 2,87 EUR
Abend: 2,87 EUR

Komplett: 7,61 EUR

Da aber nur Sonntags doppelter Satz zählt müsste man es anders rechnen...

5 Samstage = 7,61 x 5 = 38,05 EUR
4 Sonntage = 7,61 x 2 x 5 = 76,10 EUR

Gesamt Wochenende: 114,15 EUR

####

   Wochenende 114,15 EUR
+ Werktags  104,28 EUR

= 218,43 EUR


Kann das stimmen?



Schamane

@ Ulli76 die Preise in der Kantine sind die zu zahlenden Beträge bei SaZ / BS auch wenn es ziemlich genau dem derzeitigen doppelten Verpflegungssatz entspricht haben die Preise mit den FWD / WÜ nichts zu tun.
Für einen FWD / WÜ werden für die Verpflegung 3,60 € eingeplant. Somit erhalten sie je Samstag und Sonntag 7,20 €. Die 3,60 schlüsseln sich wie folgt:
Früh: 1,10 €
Mittag: 1,35 €
Abend: 1,15 €
Aus der Mittagsverpflegung als Verpflichteter heraus zu kommen ist extrem schwer in den meisten mir bekannten Einheiten.


Schamane

@ Ekkebert diese Rechnung würde die Ersparnis eines SaZ / BS betreffen, aber dieser muss in der Regel eh nicht Essen gehen.
bei einem 30 Tage Monat mit 22 Werktagen und 8 Tagen Wochenende würde der Soldat erhalten:
8 x 7,20 = 57,60 €
22 x 2,25 = 49,50 €
.............................
              = 107,10 €
----------------------

KlausP

ZitatDa aber nur Sonntags doppelter Satz zählt müsste man es anders rechnen...

Falsch. Jeder komplette Tag den Sie, weil Sie keinen Dienst haben, nicht an der Gemeinschftsverpflegung teilnehmen, wird doppelt gerechnet, also auch Samstag, Wochenfeiertage, Urlaub oder KzH. Ich weiss, wovon ich schreibe, als ehemaliger Spieß sowieso, aber als Wehrübender mit Befreiung von der Morgen- und Abendkost ebenfalls.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ekkbert

ja, bei mir werden 1000 sachen von 100 anderen leuten gesagt, darum bin ich hier, ich will wissen, was ich so erhalten würde....
Damit ich damit zum REFÜ kann und evtl. druck machen kann...

KlausP

Sind Sie freitags mittags noch in Verpflegung? Wenn nicht, erhalten Sie auch dort den doppelten Satz. Was sagt denn Ihr Spieß zu den "Ausreden" des ReFüs?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ekkbert

Nein Freitags bin ich nicht in der verpflegung...

11:15 Stuben und Revierreinigen, 12:15 Dienstschluss

Bei ihm war ich noch nicht, wollte es erstmal so versuchen, ohne stress zu machen...

walli

Wie ist das eigentlich wenn ich UvD/Wache habe,bin ich da nicht eigentlci sowieso mit drinne?Ich war auch abgemeldet,ausser bei GvD/wachdienst.Oder wird das immer anders geregelt?

KlausP

Zitat von: walli am 05. Februar 2012, 22:24:12
Wie ist das eigentlich wenn ich UvD/Wache habe,bin ich da nicht eigentlci sowieso mit drinne?Ich war auch abgemeldet,ausser bei GvD/wachdienst.Oder wird das immer anders geregelt?

Lesen ist nicht Ihre Stärke?

ZitatAn Tagen, an denen Sie zu Diensten eingeteilt sind (Wache, GvD) oder bei Ausbildungen oder Übungen sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, ungeachtet der Befreiung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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