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Zusammenfassung

Autor FreddyKase
 - 23. Februar 2012, 16:12:18
Ist nur schlecht mit dem Termin beim Berater zu machen dadurch ich nur Wochenende zuhause bin.

Aber für den Rest danke ich herzlich, jetzt weis ich wenigstens darüber bescheid :)

Das Thema könnt ihr gerne schließen.
Autor TazD
 - 23. Februar 2012, 15:39:45
Der BFD wird auch nicht dir das Geld in die Hand drücken und sagen "Mach mal", sondern wird direkt an denjenigen das Geld überweisen, der die Weiterbildung durchführt. Hierbei aber auch nur maximal 2999,- Euronen.

Ruf am besten einen BFD-Berater in deiner Nähe, mach einen Termin aus und setzt euch zusammen. Bei dem Beratungsbedarf, den ich hier sehe, kannst du auch schonmal 1-2 Stunden für das Gespräch einplanen.
Das kann und soll das Forum nicht leisten und/oder ersetzen. Von daher...... Telefon in die Hand nehmen und drum kümmern.
Autor StOPfr
 - 23. Februar 2012, 15:30:37
Streiche die Übergangsgebührnisse aus deinem Kopf; du hast sie schon erhalten und ausgegeben.

Der BFD finanziert jetzt noch eine berufliche Förderung mit maximal 2999 € für einen Zeitraum bis zu sieben Monaten. Für deinen Lebensunterhalt bist du selbst verantwortlich.
Autor FreddyKase
 - 23. Februar 2012, 15:13:34
Ich glaube jetzt hat es Klack gemacht ;)

Für mich nochmal zusammenfasse.

Wenn ich eine Weiterbildung oder ähnliches mache die 2 Jahre geht zahlt der BFD in der Zeit keine Ü-gebührnisse aufgrund das ich schon 7 Monate erhalten habe, aber der BFD zahlt bis zu 2999,- auf insgesamt 7 Monate verteilt wenn ich die Kosten der  Weiterbildung oder ähnliches selbst tragen müsste.

Richtig?

Ja oder nein reicht ;)
Autor TazD
 - 23. Februar 2012, 13:27:04
Um das von F_K geschriebene noch zu ergänzen:

Damit dieses Problem nicht entsteht, gibt es die Übergangsgebührnisse. Die haben sie aber schon erhalten und damit ist es ihr eigenes Problem, wie sie diese 7 Monate überbrücken.
Autor F_K
 - 23. Februar 2012, 12:27:26
ZitatJa ok, Arbeitslosengeld

Wer eine berufliche Fort-, Aus- oder Weiterbildung macht, ist eben NICHT "arbeitssuchend" (denn er ist "beschäftigt"), kann also NICHT Arbeitslosengeld "kassieren".

Problem erkannt?
Autor TazD
 - 23. Februar 2012, 12:15:39
Okay, nochmal langsam für die Steinmetze zum mitmeißeln:

Sie haben noch Anspruch auf berufliche Förderung von insgesamt 7 Monaten. Bis zu einem Betrag von 2999,-als Kosten für die Bildungsmaßnahme übernimmt der BFD das.
Sie haben keinen Anspruch mehr auf Übergangsgebührnisse und -beihilfe.
Autor FreddyKase
 - 23. Februar 2012, 11:29:33
Ich habe das nur flüchtig gelesen und ehrlich gesagt beim eröffnen des Themas nicht daran gedacht, erst wo es hier wieder gefallen ist, ist es mir auch wieder in den Kopf gekommen ;)


Ja ok, Arbeitslosengeld ;)

Also heisst es nun ich habe keinen Anspruch mehr? o.O

Verstehe irgendwie die Auflistung nicht wer Anspruh hat und wer nicht, da unser BFD damals ja nicht wirklich hilfreich war.
Autor TazD
 - 21. Februar 2012, 22:22:56
Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 19:08:47
TazD, das mit dem 6 Jahren habe ich gelsen, deswegen dachte ich mir ich wende mich mal an ein Forum um weitere Informationen zu bekommen.
Und warum schreibst du dann nicht, dass dir das schon bekannt ist? bzw. warum fragst du dann "Wielang kann man den BFD in anspruch nehmen?" ????

Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 19:08:47
Die Übergangsgebührnisse haben doch prinzipiell nicht mit dem BFD rein zu tun oder täusche ich mich da so sehr?
Die Übergangsgebührnisse sind doch die 7 Monate die man noch im Anschluß gezahlt hat und dann gibt es doch noch eine Einmalzahlung, höhe des betrages unterschiedlich.
Die Übergangsgebührnisse sind dafür gedacht, dass du in den 7 Monaten Anspruch nach der Dienstzeit nicht ohne Einkommen dasteht. So gesehen, haben sie also sehr wohl etwas mit dem BFD zu tun.
Von was willst du denn leben, wenn du jetzt die 7 Monate Anspruch nutzt ?
Autor FreddyKase
 - 21. Februar 2012, 19:08:47
Andi, lese meinen letzten Beitrag. Da steht drin, das unser BFD Berater immer meinte, er hat nichts für uns und kann nichts für uns tun. Termine bei Ihm haben wir öfters versucht und wurden aus diesem Grund auch immer wieder gleich beantwortet von Ihm.


TazD, das mit dem 6 Jahren habe ich gelsen, deswegen dachte ich mir ich wende mich mal an ein Forum um weitere Informationen zu bekommen.
Die Übergangsgebührnisse haben doch prinzipiell nicht mit dem BFD rein zu tun oder täusche ich mich da so sehr?
Die Übergangsgebührnisse sind doch die 7 Monate die man noch im Anschluß gezahlt hat und dann gibt es doch noch eine Einmalzahlung, höhe des betrages unterschiedlich.

Aber im allgemeinen ist das doch was anderes als BFD oder?

Heisst es, ich könnte mir im Internet eine Telefonnummer von einem BFD Berater raussuchen und mit Ihm einen Termin vereinbaren und noch eventuell an Bildungsmaßnahmen teilnehmen ohne selbst kosten zu haben?
Autor TazD
 - 21. Februar 2012, 17:51:43
Das ist so nicht ganz richtig.

Der Anspruch auf Berufsförderung, hier 6 Monate, kann noch innerhalb von 6 Jahren nach DZE genutzt werden. Das bedeutet auch, dass die notwendigen Kosten für eine Bildungsmaßnahme bis zu den entsprechenden Höchstsätzen übernommen werden können.

Was Andi vermutlich meinte sind die Übergangsgebührnisse und - beihilfen. Davon gibt es tatsächlich nichts mehr, da gerade die Übergangsgebührnisse die Förderungszeit finanziell überbrücken sollen.
Autor Andi
 - 21. Februar 2012, 17:40:55
Soll heißen: DIe sechs Monate im direkten Anschluss an die Dienstzeit hätte der BFD Ausbildungen finanziell unterstützt. Die Zeit ist abgelaufen und damit gibt es auch keine Zuschüsse mehr. Und diese Informationen hätte man auch gehabt, wenn man mal einen Termin mit dem BFD-Berater wahrgenommen hätte.

Gruß Andi
Autor ARMY STRONG
 - 21. Februar 2012, 17:34:50
BFD Anspruch für SaZ 4 ist 6 Monate. Das reicht nicht für eine Berufsausbildung. Wie lange man nicht in Anspruch genommene Ansprüche überhaupt aufheben kann... keine Ahnung...
Autor Paramedic
 - 21. Februar 2012, 17:32:29
Sie haben das bekommen, was ihnen nach der Dienstzeit zusteht, das Geld hätten sie als Übergang für eine Ausbildung benutzen können.
Autor FreddyKase
 - 21. Februar 2012, 17:24:11
Zitat von: wolverine am 21. Februar 2012, 17:08:53
Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 11:02:04
Habe noch kein BFD in anspruch genommen.
Habe ein Austretungsbeitrag bekommen und 7 Monate Fortzahlung.
Verstehe ich nicht: Damit haben Sie doch alles in Anspruch genommen, was Ihnen zustand?!


<- Ich muss mich entschuldigen, mit dem Thema BFD haben wir damals nicht viel Hinweise oder Erläuterungen bekommen, daher weis ich darüber so gut wie nichts. Selbst unser Kasernen BFD hat gemeint bei uns gibt es nichts was wir machen können.
Das einzigste was ich weis, das man Ihn in Anspruch nehmen kann um eine Ausbildung/Fortbildung oder sonstiges damit bezahlt bekommt.
Das Geld was man beim Austreten bekommt steht doch jedem zu oder ist das der BFD Betrag den man eigentlich für eine Ausbildung zum Beispiel bekommen hätte?
Also bedeutet es, das ich keinen Anspruch mehr auf BFD habe, da ich schon einen gewissen Betrag bezahlt bekommen habe?


Edit:
Zitat(e) und Antwort getrennt