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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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ZitatJa ok, Arbeitslosengeld
Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 19:08:47Und warum schreibst du dann nicht, dass dir das schon bekannt ist? bzw. warum fragst du dann "Wielang kann man den BFD in anspruch nehmen?"
TazD, das mit dem 6 Jahren habe ich gelsen, deswegen dachte ich mir ich wende mich mal an ein Forum um weitere Informationen zu bekommen.
Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 19:08:47Die Übergangsgebührnisse sind dafür gedacht, dass du in den 7 Monaten Anspruch nach der Dienstzeit nicht ohne Einkommen dasteht. So gesehen, haben sie also sehr wohl etwas mit dem BFD zu tun.
Die Übergangsgebührnisse haben doch prinzipiell nicht mit dem BFD rein zu tun oder täusche ich mich da so sehr?
Die Übergangsgebührnisse sind doch die 7 Monate die man noch im Anschluß gezahlt hat und dann gibt es doch noch eine Einmalzahlung, höhe des betrages unterschiedlich.
Zitat von: wolverine am 21. Februar 2012, 17:08:53Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 11:02:04Verstehe ich nicht: Damit haben Sie doch alles in Anspruch genommen, was Ihnen zustand?!
Habe noch kein BFD in anspruch genommen.
Habe ein Austretungsbeitrag bekommen und 7 Monate Fortzahlung.