Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

BFD nach Dienstzeit?

Begonnen von FreddyKase, 21. Februar 2012, 11:02:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FreddyKase

Hallo liebe Leute,

Danke für die Wiedereröffnung.

Ich habe eigentlich nur ein bis zwei Fragen an euch und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Eingetreten bin ich am 01.01.2004, war als ersten nur W23, habe aber aufgrund eines Einsatzes auf 2 Jahre und 2 Monate erhöhen müssen, davor aber noch am überlegen gewesen ob ich nicht gleich 4 Jahre mache, was dann während des Einsatzen auch durch ging.
Am ende der Dienstzeit bin ich als SAZ 4 Jahre Mannschafter am 31.12.07 ausgetreten, leider unfreiwillig, Uffz-laufbahn wurde aufgrund belegter Stelle abgewiesen, was aber garnicht der Fall war, aber das spielt jetzt keine Rolle mehr.

Nun sind ja bisher etwas mehr als 4 Jahre vergangen.

Meine Fragen sind eigentlich:

Wielang kann man den BFD in anspruch nehmen?
Habe noch kein BFD in anspruch genommen.
Habe ein Austretungsbeitrag bekommen und 7 Monate Fortzahlung.

Bis wieviel zahlt der BFD für eine Umschulung?
Bin derzeit Berufskraftfahrer im Autotransportgeschäft.
Würde gerne  Elektrotechniker erlernen.


Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen.

SG-AD  ;D   Wenigstens etwas Fehlerfrei? ;)

wolverine

Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 11:02:04
Habe noch kein BFD in anspruch genommen.
Habe ein Austretungsbeitrag bekommen und 7 Monate Fortzahlung.
Verstehe ich nicht: Damit haben Sie doch alles in Anspruch genommen, was Ihnen zustand?!

Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 11:02:04
SG-AD 
"StGefr d. R." So ist es richtig.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

FreddyKase

#2
Zitat von: wolverine am 21. Februar 2012, 17:08:53
Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 11:02:04
Habe noch kein BFD in anspruch genommen.
Habe ein Austretungsbeitrag bekommen und 7 Monate Fortzahlung.
Verstehe ich nicht: Damit haben Sie doch alles in Anspruch genommen, was Ihnen zustand?!


<- Ich muss mich entschuldigen, mit dem Thema BFD haben wir damals nicht viel Hinweise oder Erläuterungen bekommen, daher weis ich darüber so gut wie nichts. Selbst unser Kasernen BFD hat gemeint bei uns gibt es nichts was wir machen können.
Das einzigste was ich weis, das man Ihn in Anspruch nehmen kann um eine Ausbildung/Fortbildung oder sonstiges damit bezahlt bekommt.
Das Geld was man beim Austreten bekommt steht doch jedem zu oder ist das der BFD Betrag den man eigentlich für eine Ausbildung zum Beispiel bekommen hätte?
Also bedeutet es, das ich keinen Anspruch mehr auf BFD habe, da ich schon einen gewissen Betrag bezahlt bekommen habe?


Edit:
Zitat(e) und Antwort getrennt

Paramedic

Sie haben das bekommen, was ihnen nach der Dienstzeit zusteht, das Geld hätten sie als Übergang für eine Ausbildung benutzen können.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

ARMY STRONG

BFD Anspruch für SaZ 4 ist 6 Monate. Das reicht nicht für eine Berufsausbildung. Wie lange man nicht in Anspruch genommene Ansprüche überhaupt aufheben kann... keine Ahnung...

Andi

Soll heißen: DIe sechs Monate im direkten Anschluss an die Dienstzeit hätte der BFD Ausbildungen finanziell unterstützt. Die Zeit ist abgelaufen und damit gibt es auch keine Zuschüsse mehr. Und diese Informationen hätte man auch gehabt, wenn man mal einen Termin mit dem BFD-Berater wahrgenommen hätte.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

TazD

Das ist so nicht ganz richtig.

Der Anspruch auf Berufsförderung, hier 6 Monate, kann noch innerhalb von 6 Jahren nach DZE genutzt werden. Das bedeutet auch, dass die notwendigen Kosten für eine Bildungsmaßnahme bis zu den entsprechenden Höchstsätzen übernommen werden können.

Was Andi vermutlich meinte sind die Übergangsgebührnisse und - beihilfen. Davon gibt es tatsächlich nichts mehr, da gerade die Übergangsgebührnisse die Förderungszeit finanziell überbrücken sollen.

FreddyKase

Andi, lese meinen letzten Beitrag. Da steht drin, das unser BFD Berater immer meinte, er hat nichts für uns und kann nichts für uns tun. Termine bei Ihm haben wir öfters versucht und wurden aus diesem Grund auch immer wieder gleich beantwortet von Ihm.


TazD, das mit dem 6 Jahren habe ich gelsen, deswegen dachte ich mir ich wende mich mal an ein Forum um weitere Informationen zu bekommen.
Die Übergangsgebührnisse haben doch prinzipiell nicht mit dem BFD rein zu tun oder täusche ich mich da so sehr?
Die Übergangsgebührnisse sind doch die 7 Monate die man noch im Anschluß gezahlt hat und dann gibt es doch noch eine Einmalzahlung, höhe des betrages unterschiedlich.

Aber im allgemeinen ist das doch was anderes als BFD oder?

Heisst es, ich könnte mir im Internet eine Telefonnummer von einem BFD Berater raussuchen und mit Ihm einen Termin vereinbaren und noch eventuell an Bildungsmaßnahmen teilnehmen ohne selbst kosten zu haben?

TazD

Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 19:08:47
TazD, das mit dem 6 Jahren habe ich gelsen, deswegen dachte ich mir ich wende mich mal an ein Forum um weitere Informationen zu bekommen.
Und warum schreibst du dann nicht, dass dir das schon bekannt ist? bzw. warum fragst du dann "Wielang kann man den BFD in anspruch nehmen?" ????

Zitat von: FreddyKase am 21. Februar 2012, 19:08:47
Die Übergangsgebührnisse haben doch prinzipiell nicht mit dem BFD rein zu tun oder täusche ich mich da so sehr?
Die Übergangsgebührnisse sind doch die 7 Monate die man noch im Anschluß gezahlt hat und dann gibt es doch noch eine Einmalzahlung, höhe des betrages unterschiedlich.
Die Übergangsgebührnisse sind dafür gedacht, dass du in den 7 Monaten Anspruch nach der Dienstzeit nicht ohne Einkommen dasteht. So gesehen, haben sie also sehr wohl etwas mit dem BFD zu tun.
Von was willst du denn leben, wenn du jetzt die 7 Monate Anspruch nutzt ?

FreddyKase

Ich habe das nur flüchtig gelesen und ehrlich gesagt beim eröffnen des Themas nicht daran gedacht, erst wo es hier wieder gefallen ist, ist es mir auch wieder in den Kopf gekommen ;)


Ja ok, Arbeitslosengeld ;)

Also heisst es nun ich habe keinen Anspruch mehr? o.O

Verstehe irgendwie die Auflistung nicht wer Anspruh hat und wer nicht, da unser BFD damals ja nicht wirklich hilfreich war.

TazD

Okay, nochmal langsam für die Steinmetze zum mitmeißeln:

Sie haben noch Anspruch auf berufliche Förderung von insgesamt 7 Monaten. Bis zu einem Betrag von 2999,-als Kosten für die Bildungsmaßnahme übernimmt der BFD das.
Sie haben keinen Anspruch mehr auf Übergangsgebührnisse und -beihilfe.

F_K

ZitatJa ok, Arbeitslosengeld

Wer eine berufliche Fort-, Aus- oder Weiterbildung macht, ist eben NICHT "arbeitssuchend" (denn er ist "beschäftigt"), kann also NICHT Arbeitslosengeld "kassieren".

Problem erkannt?

TazD

Um das von F_K geschriebene noch zu ergänzen:

Damit dieses Problem nicht entsteht, gibt es die Übergangsgebührnisse. Die haben sie aber schon erhalten und damit ist es ihr eigenes Problem, wie sie diese 7 Monate überbrücken.

FreddyKase

Ich glaube jetzt hat es Klack gemacht ;)

Für mich nochmal zusammenfasse.

Wenn ich eine Weiterbildung oder ähnliches mache die 2 Jahre geht zahlt der BFD in der Zeit keine Ü-gebührnisse aufgrund das ich schon 7 Monate erhalten habe, aber der BFD zahlt bis zu 2999,- auf insgesamt 7 Monate verteilt wenn ich die Kosten der  Weiterbildung oder ähnliches selbst tragen müsste.

Richtig?

Ja oder nein reicht ;)

StOPfr

Streiche die Übergangsgebührnisse aus deinem Kopf; du hast sie schon erhalten und ausgegeben.

Der BFD finanziert jetzt noch eine berufliche Förderung mit maximal 2999 € für einen Zeitraum bis zu sieben Monaten. Für deinen Lebensunterhalt bist du selbst verantwortlich.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau