ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatEs kommt wohl auf den konkreten Einzelfall an. Die Antwort kann der Jurist immer geben - auch am Wochenende.
Zitat von: ulli76 am 23. März 2012, 19:14:17
Ein KpChef darf kein Verhältnis mit einem seiner Soldaten haben. Das hat mit Fürsorgepflicht nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis.
Zitat von: Flexscan am 24. März 2012, 18:58:08
denken drücken sprechen....
Der Threadstarter ist nicht bei der Bundeswehr nirgendwo steht geschrieben das die betreffende Person
Zivilistin ist, von daher geh ich davon aus, das soe entsprechend Soldation ist.
Und selbst wenn sie Zivilistin währe währe es wurscht da es in BEIDERSEITIGEM Einvernehmen von statten ging.
@Ulli
warum nur dann dem Kameraden Hauptmann nen Strick draus zu drehen erschliesst sich mir nicht ganz