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ZitatNach Gründung der Bundesrepublik wurde die Abkürzung BRD dort zunächst wertfrei verwendet. Die Gesellschaft für deutsche Sprache ermittelte 1988 als ältesten Beleg für ,,BRD" den Aufsatz ,,Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland" des seinerzeitigen Ordinarius für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Freiburg, Wilhelm Grewe, in der Deutschen Rechts-Zeitschrift vom 20. Juni 1949.[3] In gewissem Umfang war die Abkürzung BRD schon in den 1950er-Jahren gebräuchlich. Der Rechtschreibduden – von 1956 bis 1996 in Westdeutschland maßgeblich für die amtliche deutsche Rechtschreibung – führte 1967 die Abkürzung erstmals in seiner 16. Auflage. Erst im Juli 1965 legte das damalige Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen unter Erich Mende (FDP) ,,Richtlinien für die Bezeichnung [I.] Deutschlands; [II.] der Demarkationslinien innerhalb Deutschlands; [III.] der Orte innerhalb Deutschlands (Bezeichnungsrichtlinien)" fest. Darin wurde Folgendes im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. S. 227 f.) beschrieben:[4]
Die Bundesrepublik Deutschland setzt – unbeschadet der Tatsache, daß ihre Gebietshoheit gegenwärtig auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt ist – das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt unter Wahrung seiner rechtlichen Identität fort. Statt der ausdrücklichen Bezeichnung ,,Bundesrepublik Deutschland", die das Grundgesetz festgelegt hat, sollte daher die Kurzform ,,Deutschland" immer dann gebraucht werden, wenn die Führung des vollständigen Namens nicht erforderlich ist. [...] Die Abkürzung ,,BRD" oder die Bezeichnung ,,Bundesrepublik" ohne den Zusatz ,,Deutschland" sollten nicht benutzt werden. [...] Das 1945 von der Sowjetunion besetzte Gebiet Deutschlands westlich der Oder-Neiße-Linie mit Ausnahme Berlins wird im politischen Sprachgebrauch als ,,Sowjetische Besatzungszone Deutschlands", abgekürzt als ,,SBZ", in Kurzform auch als ,,Sowjetzone" bezeichnet. Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß auch die Bezeichnung ,,Mitteldeutschland" verwendet wird. ...
Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2012, 16:44:30
es ist ja wirklich rührend, wie sentimental Sie ausgerechnet gegenüber diesem SED-Relikt sind....
Zitat von: BeLin am 05. April 2012, 13:32:58
Bis wir in Deutschland eine vom Volk verabschiedete Verfassung bekommen müssten erstens die Politik den Volkentscheid einführen und, was viel schwieger ist, es müssten sich über 80 Mio. Bundesbürger/innen auf einen Text einigen könne.
Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2012, 13:02:45
Dass Sie allerdings die Abkürzung "BRD" unbeeindruckt von den Hinweisen nutzen, wundert mich jedoch.
Zitat von: BeLin am 05. April 2012, 12:12:18
...verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt...
Zitat von: BeLin am 05. April 2012, 12:12:18
Also ich möchte ja nur ungern Illusionen platzen lassen, aber das Grundgesetz ist keine Verfassung
:
Zitat von: schlammtreiber am 05. April 2012, 12:04:08
Die mag seit 1990 etwas aus der Mode gekommen sein, ist aber nach wie vor korrekt.
Zitat von: KarrBerBw am 05. April 2012, 07:26:59
2. Eintreten für die Verfassung der BRD
Zitat von: Steve87 am 05. April 2012, 10:54:26
Ich nehme mal an damit ist das Grundgesetz gemeint;)
Zitat von: Steve87 am 05. April 2012, 10:54:26
Ich nehme mal an damit ist das Grundgesetz gemeint;)