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Autor KlausP
 - 05. April 2012, 16:51:15
Da das hier sowieso schon is OT abgeglitten ist:

ZitatNach Gründung der Bundesrepublik wurde die Abkürzung BRD dort zunächst wertfrei verwendet. Die Gesellschaft für deutsche Sprache ermittelte 1988 als ältesten Beleg für ,,BRD" den Aufsatz ,,Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland" des seinerzeitigen Ordinarius für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Freiburg, Wilhelm Grewe, in der Deutschen Rechts-Zeitschrift vom 20. Juni 1949.[3] In gewissem Umfang war die Abkürzung BRD schon in den 1950er-Jahren gebräuchlich. Der Rechtschreibduden – von 1956 bis 1996 in Westdeutschland maßgeblich für die amtliche deutsche Rechtschreibung – führte 1967 die Abkürzung erstmals in seiner 16. Auflage. Erst im Juli 1965 legte das damalige Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen unter Erich Mende (FDP) ,,Richtlinien für die Bezeichnung [I.] Deutschlands; [II.] der Demarkationslinien innerhalb Deutschlands; [III.] der Orte innerhalb Deutschlands (Bezeichnungsrichtlinien)" fest. Darin wurde Folgendes im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. S. 227 f.) beschrieben:[4]

    Die Bundesrepublik Deutschland setzt – unbeschadet der Tatsache, daß ihre Gebietshoheit gegenwärtig auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt ist – das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt unter Wahrung seiner rechtlichen Identität fort. Statt der ausdrücklichen Bezeichnung ,,Bundesrepublik Deutschland", die das Grundgesetz festgelegt hat, sollte daher die Kurzform ,,Deutschland" immer dann gebraucht werden, wenn die Führung des vollständigen Namens nicht erforderlich ist. [...] Die Abkürzung ,,BRD" oder die Bezeichnung ,,Bundesrepublik" ohne den Zusatz ,,Deutschland" sollten nicht benutzt werden. [...] Das 1945 von der Sowjetunion besetzte Gebiet Deutschlands westlich der Oder-Neiße-Linie mit Ausnahme Berlins wird im politischen Sprachgebrauch als ,,Sowjetische Besatzungszone Deutschlands", abgekürzt als ,,SBZ", in Kurzform auch als ,,Sowjetzone" bezeichnet. Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß auch die Bezeichnung ,,Mitteldeutschland" verwendet wird. ...

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/BRD
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 16:48:49
Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2012, 16:44:30
es ist ja wirklich rührend, wie sentimental Sie ausgerechnet gegenüber diesem SED-Relikt sind.... :)

Hab eben ein großes Herz für Kommunisten, Anarchisten, Stalinisten und sogar real existierende Sozialisten  :)

[gelöscht durch Administrator]
Autor miguhamburg1
 - 05. April 2012, 16:44:30
Lieber Schlammtreiber,

es ist ja wirklich rührend, wie sentimental Sie ausgerechnet gegenüber diesem SED-Relikt sind.... :), auch wenn natürlich der Grund seines Entstehens nicht mehr existiert...
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 13:52:51
Zitat von: BeLin am 05. April 2012, 13:32:58
Bis wir in Deutschland eine vom Volk verabschiedete Verfassung bekommen müssten erstens die Politik den Volkentscheid einführen und, was viel schwieger ist, es müssten sich über 80 Mio. Bundesbürger/innen auf einen Text einigen könne.

Da müsste nichts eingeführt werden, weil der Volksentscheid in dieser Frage ohnehin vorgesehen wäre. Und 80 Mio Bundesbürger (wenn wir bis dahin soviele Wahlberechtigte hätten) müssten sich nicht über den Text verständigen, sondern "nur" über Entwürfe abstimmen.

Abgesehen davon schätze ich die Wahrscheinlichkeit eines Zustandekommens aber etwa so gering ein wie Du. Wahrscheinlicher wäre schon eine zukünftige Abstimmung über eine echte Europäische Verfassung, also ein Aufgehen der Bundesrepublik in einem "Staat Europa", aber auch dies ist noch arg Zukunftsmusik. (und ja, ich bin über die letzten Urteile Karlsruhes zu GG und EU im Bilde, und Nein es wäre kein Hindernis)  ;)
Autor BeLin
 - 05. April 2012, 13:32:58
Auch auf die Gefahr hin noch weiter vom Thema abzuschweifen:

Ob Verfassung, oder verfassungsgemäßes Grundgesetz; ob richtige Betonung, oder nicht!
Bis wir in Deutschland eine vom Volk verabschiedete Verfassung bekommen müssten erstens die Politik den Volkentscheid einführen und, was viel schwieger ist, es müssten sich über 80 Mio. Bundesbürger/innen auf einen Text einigen könne. Was in Kombnation so wahrscheinlich ist wie das der "Neffe 4. Grades von A. Schicklgruber" anspruch auf  irgendein Amt in Deutschland erhebt und es auch noch bekommt.

Naja, wie gesagt wir schweifen ab :D

Also ich freue mich auf jeden Fall, wenn für mich dann nächstes Jahr losgeht
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 13:19:23
Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2012, 13:02:45
Dass Sie allerdings die Abkürzung "BRD" unbeeindruckt von den Hinweisen nutzen, wundert mich jedoch.

Ganz einfach: weil der gewichtige Grund es nicht zu tun, nämlich die implizierte Gleichsetzung mit der DDR, mit dem Untergang dieses Staates entfallen ist  ;)
Autor StOPfr
 - 05. April 2012, 13:03:01
Und wenn man dies
Zitat von: BeLin am 05. April 2012, 12:12:18
...verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt...

richtig betont, anstatt es - zur erwünschten Aussage passend - zu unterstreichen ( ;)) wird es auch deutlich. Es verliert seine Gültigkeit, wenn eine (andere) Verfassung in Kraft tritt, nämlich die, die von dem deutschen Volke usw...
Autor miguhamburg1
 - 05. April 2012, 13:02:45
Lieber Schlammtreiber,

besten Dank für Ihre vollkommen zutreffenden Erläuterungen über unser Grundgesetz und seinen Kontext.

Dass Sie allerdings die Abkürzung "BRD" unbeeindruckt von den Hinweisen nutzen, wundert mich jedoch. Jetzt werde ich mal OT: Die Abkürzung für die Bundesrepublik Deutschland war von Beginn an nur das "D". So wurde sie über Jahrzehnte auch genutzt. In der Politik, im internationalen Geschäfstverkehr, auf Briefen vor der Postleitzahl, in den Medien. So weit - so gut. Warum ging sie zunehmend in den 1970er Jahren verloren und wurde vielfach durch "BRD" ersetzt? Hier lohnt ein Blick in die Geschichtsbücher, es handelt sich wohl um den größten "Marketingerfolg", den die SED für sich verbuchen konnte. Denn der DDR-Führung war die Wiedervereinigung natürlich ein rotes Tuch - und ihr internationales Kennzeichen war die "DDR" - auf Briefen, im internationalen Geschäftsverkehr, in den Medien. Und da passte das westdeutsche "D", was stellvertretend für Gesamtdeutschland stand, natürlich ideologisch und ganz praktisch nicht hinein. Und so wurde in Ost-Berlin die "Gegenabkürzung BRD" erfunden und massiv verwendet und verbreitet. Und da auch damals schon viele Journalisten einfach abschrieben, bürgerte sich die vermeintlich "passende" Abkürzung breitflächig ein und wurde vielfach ungeprüft weiter verbreitet. Insofern ist es gut, dass sie spätestens nach der Wiedervereinigung überwiegend in der versenkung verschwunden ist, wohin sie meiner Meinung nach auch gehört - vor allem hier im Bundeswehrforum!
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 12:49:43
Zitat von: BeLin am 05. April 2012, 12:12:18
Also ich möchte ja nur ungern Illusionen platzen lassen :'(, aber das Grundgesetz ist keine Verfassung :o :

Keine Sorge, da platzt keine Illusion. Das Grundgesetz IST die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das Gerücht, es sei keine Verfassung, beruht auf seiner Entstehungsgeschichte. Denn ursprünglich war das GG als Provisorium angedacht, das nur so lange Bestand haben sollte bis Deutschland wieder vereinigt wäre, und genau diesen provisorischen Charakter wollten die Väter des GG durch die Namensgebung "Grundgesetz" zum Ausdruck bringen. Im Art 146 stand übrigens damals, dass dieses GG so lange gilt bis sich das deutsche Volk in Freiheit vereinigen und sich eine Verfassung geben könne. So weit so gut.

Als dann die Vereinigung kam, traten zwei Umstände auf die 1949 nicht vorhergesehen worden waren. Zum einen kam durch die Vereinigung kein neuer Staat "Gesamtdeutschland" zu Stande, sondern die DDR "trat dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei", wurde quasi von der BRD einfach annektiert. Der Bestimmunsgzweck des GG war also erfüllt, ohne dass eine neue Verfassung zu Stande kam. Man hätte es einfach in "Bundesverfassung" umbenennen können, tat es aber nicht. Denn (zum zweiten) mittlerweile hatten sich die Deutschen an den Begriff des "Grundgesetzes" gewöhnt, und so behielt man ihn bei.

Warum dann dieser Art 146? Nun, weil das GG als Verfassung eben nicht "ewig" ist, sondern das deutsche Volk sich eine neue Verfassung geben kann, wenn es will. Diese Möglichkeit lässt Art 146 offen, was auch gut so ist. Und weil diese von vorneherein keinen provisorischen Charakter haben dürfte, wäre der Name "Grundgesetz" sinnlos, weshalb auch nicht von einem neuen GG die Rede ist.

Kurz und knapp: das Grundgesetz war bis 1990 keine richtige Verfassung, ist es aber jetzt, auch wenn es nicht so heisst. Ob eine Verfassung nun Verfassung heisst oder Charta oder Bundesübereinkunft oder Constitution oder Grundgesetz spielt keine Rolle, denn eine Verfassung bleibt eine Verfassung.

Das ist übrigens einer der Punkte, der den Unterschied zwischen Erstsemester und Zweitsemester in jedem Politikwissenschaftlichen Studium erkennen lässt  ;D
Autor Hirnforscher
 - 05. April 2012, 12:20:48
Zitat von: schlammtreiber am 05. April 2012, 12:04:08
Die mag seit 1990 etwas aus der Mode gekommen sein, ist aber nach wie vor korrekt.

BRD ist nach wie vor keine offizielle (amtliche) Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland. Aber egal, es gibt Wichtigeres  ;)
Autor BeLin
 - 05. April 2012, 12:12:18
Zitat von: KarrBerBw am 05. April 2012, 07:26:59
2. Eintreten für die Verfassung der BRD

Also ich möchte ja nur ungern Illusionen platzen lassen :'(, aber das Grundgesetz ist keine Verfassung :o :

Artikel 146 GG
[Geltungsdauer]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsch Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschnen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Was uns ja nicht daran hindern soll für das Grundgesetz einzutretten ;). Also mein Karriereberater konnte es kaum fassen ???, aber Gott sei dank gibt es ja Google und hinterher war der gute Mann wieder schlauer als vorher, etwas was wir beide an diesen Tag beide teilten ;).

BeLin
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 12:04:08
Die mag seit 1990 etwas aus der Mode gekommen sein, ist aber nach wie vor korrekt.
Autor Hirnforscher
 - 05. April 2012, 11:41:54
Zitat von: Steve87 am 05. April 2012, 10:54:26
Ich nehme mal an damit ist das Grundgesetz gemeint;)

Ich bin eher über die Abkürzung "BRD" gestolpert...
Autor Steve87
 - 05. April 2012, 11:12:44
Habs nur nochmal erwähnt weil hier oft genug von unseren Maaten im PoliBi Unterricht nach der Verfassung gefragt wird und viele nicht wissen das das Grundgesetz unsere Verfassung ist;)(leider!)
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 11:00:47
Zitat von: Steve87 am 05. April 2012, 10:54:26
Ich nehme mal an damit ist das Grundgesetz gemeint;)

Liegt nahe, da das Grundgesetz die Verfassung der BRD ist  ;)