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Autor KlausP
 - 13. April 2012, 17:28:35
Nee, warum? Seinem Antrag auf Entlassung hat ja dann jemand zugestimmt. Also müssen seine Gründe auch stichhaltig gewesen sein, denn so eine richtige "Probezeit" wie sie jetzt mit der Widerrufsmöglichkeite jeder in den ersten 6 Monaten hat gab es zu der Zeit nicht.
Autor Paramedic
 - 13. April 2012, 16:45:47
Denn falls der TE wirklich freiwillig, ohne Ausmusterung gegangen ist, dann macht das bestimmt nen super Eindruck wenn er ne Nachmusterung beantragt  ::)
Autor wolverine
 - 13. April 2012, 15:47:50
Zitat von: Carry87 am 13. April 2012, 15:29:28
Ach so, nur weil das ganze schon etwas länger her bin und ich mal nichts mehr weiß, kann ich generell keine zusammenhängenden Informationen bilden? Vielen Dank auch
Naja, wenn man mehrfach trotz gezielter Nachfrage eher Nebensächliches wiederholt ohne die konkreten Fragen zu beantworten, spricht das nicht unbedingt für einen.

Irgendwelche Reaktionstests und Briefchen vom Hausarzt sind ziemlich unwichtig. Wenn aber auf der Entlassugsuntersuchung das Ergebnis "nicht wehrdiensttauglich" steht, hat das schon Relevanz.
Autor KlausP
 - 13. April 2012, 15:32:37
Was der Hausarzt sagt, ist erstmal vollkommen irrelevant. Wenn man dem Antrag auf erneute Musterung entsprechende Befunde des Hausarztes oder auch von Fachärzten beifügt, ist das für den Musterungsarzt hilfreich, um sich schon mal ein Bild zu machen, aber alleine er entscheidet über die Tauglichkeit nach den Kriterien der entsprechenden Vorschrift.
Autor Carry87
 - 13. April 2012, 15:29:28
Ach so, nur weil das ganze schon etwas länger her bin und ich mal nichts mehr weiß, kann ich generell keine zusammenhängenden Informationen bilden? Vielen Dank auch
Autor Carry87
 - 13. April 2012, 15:27:51
Soweit ich mich erinnere, muss ich doch alle Möglichen Unterlagen einreichen, auch eine vom Hausarzt, in dem zumindestens drinsteht (hoffentlich) das ich gesund bin und er der Bewerbung zustimmt...wenn der sagen würde " ne is nicht weil wegen", dann würde ich verstehen, wenn ich gar net erst zur Musterung zugelassen werde. Und erst da lässt sich ja feststellen, ob ich körperlich überhaupt (noch) in der Lage bin, den Anforderungen gerecht zu werden
Autor ulli76
 - 13. April 2012, 15:25:57
Ich geb´s auf. Wenn du nicht in der Lage bist, uns einfachste Informationen zur Verfügung zu stellen, dann können wir dir nicht helfen.
Ist übrigens auch kein gute Voraussetzung für eine potentielle Eignungsfeststellung.

Ein Soldat sollte in der Lage sein, wesentliche Informationen zusammenhängend und verständlich zu kommunizieren.
Autor wolverine
 - 13. April 2012, 15:23:55
Aber die Frage ging doch hin zur gesundheitlichen Tauglichkeit. Wenn Sie die nicht vorweisen sind alle weiteren Gedanken müßig.
Autor Carry87
 - 13. April 2012, 15:22:09
Der Computertest(Mathe,Deutsch, Logik, Reaktion...)  ist doch Teil der Musterung...
Autor ulli76
 - 13. April 2012, 15:13:57
Oh- Himmel- jetzt lass dir doch nicht jede Info aus der Nase ziehen:

Wenn du nicht mehr weisst, welchen Status du bei Entlassung hattest, wirst du doch wissen, ob du vor 2 Jahren nochmal gemustert wurdest und was es mit diesem Reaktionstest auf sich hatte? Den Test gibt es doch nicht als Einzeltest.
Autor KlausP
 - 13. April 2012, 15:12:05
Das könnte eventuell hilfreich sein.  ;) :D
Autor Carry87
 - 13. April 2012, 15:11:28
Ganz ehrlich? Ich weiß es nicht mehr. Da müsste ich wohl nochmal in meinen Unterlagen rumwühlen.
Autor ulli76
 - 13. April 2012, 15:10:15
War für ein Reaktionstest denn?
Normalerweise wird man doch zur EUF/Musterung eingeladen.

Und nochmal: Mit welchem Status bist du damals entlassen worden?
Autor Carry87
 - 13. April 2012, 15:07:03
Das Ergebniss vom Reaktionstest lag noch nicht vor. Und musste dann wegen des Unfalls am Handgelenk operiert werden, was zu r Folge hatte, das ich eine längere Physiotherapie in Anspruch nehmen musste und auch danach noch einige Zeit nicht viel machen durfte. Habe dann selbst abgebrochen. Aber is ja jetzt nu alles wieder "tutti"
Autor ulli76
 - 13. April 2012, 15:04:35
1. auch wenn du selber gekündigt hast, kannst du als untauglich entlassen worden sein.
2. Wie war das denn vor 2 Jahren mit der Tauglichkeit? Erst tauglich und dann wegen dem Unfall untauglich? Oder Bewerbung wegen dem Unfall zurückgezogen?