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Autor F_K
 - 09. Dezember 2015, 09:59:32
@ Cally:

Das Thema ist komplex und es gibt hier im Einzelfall schon Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Grundsätzlich ist das "andere" Einkommen komplett auf die Bezüge anzurechnen, der Soldat ist ja vom Dienst freigestellt.

Da im Zivilen oft nur 35 / 40 Stunden gearbeitet wird, und der Soldat "normalerweise" (zumindest dieses Jahr noch ggf. 46 Stunden dient), steht sich der Soldat im BFD schon "besser".

Trotzdem wird nur "einfach" das Gehalt abgezogen. Arbeit er also jetzt 5 Überstunden in der Woche (!), arbeitet er ggf. immer noch weniger als ein Soldat ....
Autor Cally
 - 09. Dezember 2015, 09:30:07
Im Zusammenhang mit der Aussage, dass ein Soldat oder Zivilist in einer BFD Maßnahme nicht besser oder schlechter gestellt werden darf, finde ich die Vorhergehensweise aber auch etwas seltsam. Wenn jemand für das selbe Gehalt, deutlich mehr arbeiten muss, ist er doch nun mal schlechter gestellt? Mich betrifft das zwar nicht, würde mich aber auch ärgern.
Autor Tommie
 - 09. Dezember 2015, 07:41:43
Na ja, der wird ihm nach einer Bearbeitungszeit von etwas über einem Monat dann antworten, dass er einen rechtskräftigen bescheid erhalten hat, den er mit den in dessen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Mitteln anfechten kann, sofern die Frist dazu, die ebenfalls dort erwähnt wird, noch nicht abgelaufen ist! Vielleicht gibt es noch einen Hinweis, dass es langsam eng wird, aber das war es dann auch schon ;) ! Aber wer das braucht, der wird es bekommen ;D !

@ Ex-Sani:

Vielleicht solltest Du noch die Partei "Die Linke", also die legitimen Nachfolger der SED, eine kleine Anfrage stellen lassen, dass die benannte Frist auch wirklich abgelaufen ist, bist Du geschnallt hast, was zu tun ist ;) ?
Autor Andi
 - 09. Dezember 2015, 05:47:45
Und was soll der Wehrbeauftragte in dem Spiel?  :o
Autor Ex Sani
 - 08. Dezember 2015, 21:18:00
Hey habe exakt das selbe Problem. Mir wird alles abgezogen. Was ist mit dem Pasus "regelmäßig gezahlt"?! Zulagen werden nicht regelmäßig gezahlt sonder individuel nach geleisteter Arbeit! Die Sache ist Rechnerisch sogar noch verzwickter! Da das BW gehalt in der LSK 1 versteuert wird und das Ausbildungsgehalt in der LSK 6. Heißt um so mehr man arbeitet also Zulagen bekommt um so weniger Geld hat man am Monatsende auf dem Konto! Aussage der Rechtsberater vom bundeswehrverband. Zu Paragraf 9" freigestellt darf man nicht besser gestellt sein als ein aktiver Soldat, aber auch nicht schechter! Und zulagen bekommt ja auch ein aktiver Soldat!!" Hab ich der BVA so telefonisch mitgeteilt. ...war egal... Soll das ü er die Rechtsabteilung klären.... nett... Im Bbesg steht auch irgendwas von Vorsorgezahlungen bleiben unberührt... Mir werden monatlich 61€ AG Anteil abgezogen also der teil den der Arbeitgeber in meine betriebsrente zahlt... Ist mir alles unverständlich.... naja der Wehrbeauftragte ist die nächste Etappe. .. LG
Autor BulleMölders
 - 26. April 2012, 07:23:29
Es gibt ja entsprechende Bescheide über die Kürzung, in denen auch angegeben wie sich das ganze Berechnet, incl. der zugrunde liegenden Gesetze und Paragraphen.
Meine Bescheide waren damals bis zu 6 Seiten lang incl. der detaillierten Berechnungen.
Wenn du bereits gegen so einen Bescheid Beschwerde eingelegt hast und die Abgelehnt wurde wird dir nur der weg der weiteren Rechtsmittel bleiben. Das steht dann aber in dem Ablehnungsbescheid deiner Beschwerde.
Da ich mich zu meiner Zeit mit dem Thema sehr ausführlich befasst habe, was allerdings knapp 20 Jahre her ist, kann ich dir sagen das die Materie äusserst komplex ist. Um das ganze genau beurteilen zu können, muss man wirklich alle Faktoren kennen, erscheinen sie auch noch so unwichtig.
Fängt mit dem genauen Wortlaut deines Ausbildungsvertrages und der Tarifverträge/Gesetze auf denen deine Bezahlung im Krankenhaus beruht.
Ohne einen guten Fachanwalt wirst du da allein wahrscheinlich nicht weiter kommen.
Autor LwPersFw
 - 25. April 2012, 23:06:48
Hallo Evi,

ich gehe mal davon aus, dass in den Beschwerdebescheiden schon erläutert wurde, auf welcher
Grundlage die Anrechnung erfolgt. Hier aber nochmal die Grundlagen:

1. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

>>> dort der § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)

>>> dort Ausführungsbestimmungen zu § 9a unter Nr. 9a 1 bis 9a 2.4

§ 9a BBesG führt nun u.a. aus:

"(1) Haben ... Soldaten Anspruch auf Besoldung für eine Zeit, in der sie nicht zur Dienstleistung verpflichtet waren,
kann ... erzieltes anderes Einkommen auf die Besoldung angerechnet werden. Der ... Soldat ist zur Auskunft verpflichtet.
(...)
(2) Erhält ein Beamter ... anderweitig Bezüge, werden diese auf die Besoldung angerechnet. In besonderen Fällen
kann die oberste Dienstbehörde von der Anrechnung ganz oder teilweise absehen, soweit die im Kalenderjahr gezahlten anderweitigen
Bezüge den Betrag eines Anfangsgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe nicht übersteigen. Darüber hinaus kann die oberste
Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in besonderen Fällen von der Anrechnung ganz oder
teilweise absehen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Soldaten."

BBesGVwV zu § 9a führen u.a. aus:

"Anrechenbar ist Einkommen, das nur deshalb erzielt werden konnte, weil der Wegfall der Dienstleistungspflicht ... dies ermöglichte.
In Betracht kommen alle Einkünfte aus einer ... nicht selbständigen Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitslohn, ...).
Zur Anrechnung sind jeweils die Bruttobezüge heranzuziehen.

Die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe eine Anrechnung zu erfolgen hat, ist im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen.
Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Über die Anrechnung ist dem Beamten ein Bescheid zu erteilen.

Anderweitige Bezüge sind alle Leistungen, die der Besoldungsempfänger aus seiner Verwendung von der Stelle, der er zugewiesen
ist, erhält. Auf die Bezeichnung der Bezüge kommt es nicht an. Einmalige Bezüge bleiben jedoch außer Betracht, es sei denn, daß
entsprechende Bezüge auch nach deutschem Besoldungsrecht zustehen. Als Bezüge sind auch Entschädigungen oder Tagegelder
anzusehen, die während der Dauer der Verwendung regelmäßig gezahlt werden. Sachbezüge, die regelmäßig anstelle einer
Geldleistung gewährt werden, sind zu berücksichtigen."

Wie Sie sehen, bis zu Ihrem DZE unterliegen Sie diesen Bestimmungen, da Sie bis dahin Ihre volle Besoldung erhalten.
Wenn Sie dann Übergangsgebührnisse beziehen, muss der Sachverhalt neu betrachtet werden.
Warum in Ihrem Fall der "strenge Maßstab" stärker angewendet wurde als bei Ihrer Kameradin - kann ich nicht bewerten...
Es ist eben eine Ermessensentscheidung, kombiniert mit dem Wort "kann"...
Da sind solche Sachverhalte, die dann als ungerecht empfunden werden, vorprogrammiert... - aber rechtens.
Autor Paramedic
 - 25. April 2012, 21:49:47
Dann scheint alles rechtlich okay zu sein.

Wie genau sollten wir denn da helfen? Die mehreren Beschwerden sprechen doch ne klare Sprache mit ihrer Ablehnung.
Autor evi
 - 25. April 2012, 21:42:51
Laut denen ist natürlich alles rechtens. Mir wird ja nix abgezogen was mir nicht auch von der Bw gezahlt wird. Aber die Bw würde mir DZUZ bezahlen, aber vom Krankenhaus ziehen sie es mir ab.
Im Gesetz steht, dass es Ermessensspielraum ist. Bei eine Kameradin, die die Ausbildung mit mir macht wird nur das Grundgehalt und das Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld abgezogen. Ihr werden keine Vermögenswirksame Leistungen und keine AG Anteil zur Rentenversicherung abgezogen.

Autor KlausP
 - 25. April 2012, 21:36:22
ZitatTut mir ja leid, aber ich hab eine Beschwerde nach der anderen geschrieben.

Schön. Und was ist dabei rausgekommen? Wurde die Beschwerde zurückgewiesen? Dann gibt es eine Rechtsbehelfbelehrung in der steht, bei welcher Stelle man gegen den Beschwerdebescheid rechtlich vorgehen kann. Was ist denn dabei rausgekommen?
Autor Paramedic
 - 25. April 2012, 21:26:30
Und die BFD-Abteilungen die ich kenne wissen ganz genau bescheid was geht und was nicht.

Wenn die Beschwerden genaus so waren wie der Umgang hier, dann wundert mich die Ablehnung nícht.
Autor ulli76
 - 25. April 2012, 21:24:26
Dann halt ned. In den Beschwerden wird es ja ne Begründung geben, warum dir das Geld nicht zusteht.
Ist mir doch egal, ob du dein Geld bekommst.

Wie Paramedic schon schrieb, hab ich versucht, die Ursache des Problems zu finden.
Autor evi
 - 25. April 2012, 21:21:40
Tut mir ja leid, aber ich hab eine Beschwerde nach der anderen geschrieben. Die WBV stellt sich quer, in der Kaserne kann mr keiner ne Auskunft geben und ich soll nun angeblich knappe 800 zurückbezahlen. Und so langsam komme ich mir echt verarscht vor.
Autor Paramedic
 - 25. April 2012, 21:17:54
Zitataber wenn du da keine Ahnung von hast

Ulli versucht doch nur an die Wurzel des Übels zu kommen und da noch kaum Infos da waren, hat sie nachgefragt.

Finde das unverschämt von dir  >:(
Falls dir die Meinung nicht passt, dann solltest du lieber mit dem BFD Berater deiner Einheit sprechen.
Autor evi
 - 25. April 2012, 21:13:39
Nein, denn ich bin ja vom Dienst freigestellt. Sorry, aber wenn du da keine Ahnung von hast, dann bringt mich das ehrlich gesagt nicht weiter. Meine WBV zieht mir nun mal alles ab und bei einer Kameradin, die die gleiche Ausbildung macht wird nix abgezogen.