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Was darf mir in der BFD Zeit vom Gehalt gekützt werden?

Begonnen von evi, 25. April 2012, 19:30:34

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evi

Hallo.
Ich habe ein kleines, großes Problem.
Ich bin SaZ 8 und gerade im BFD. Ich mache eine neue Ausbildung in einem Krankenhaus und mache somit auch Schichtdienst. Klar ist, dass die WBV mir das Einkommen meiner Ausbildungsstelle abzieht. Aber was dürfen die mir alles abziehen? Nachtzuschläge? Wochendzuschläge? Feiertagszuschläge? Vermögenswirksame Leistungen?
Zur Zeit ziehen die mir nämlich alles ab und ich arbeite für null.
Kann mir irgendjemand helfen oder Quellen nennen in denen ich etwas darüber finde?
Danke

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


ulli76

Wieso bekommst du dann Geld vom Krankenhaus? Bzw. wird das nicht ganz normal über die Dienstbezüge abgerechnet?
Oder gibbet da ne Sonderregelung für den BFD?
Und wieso arbeitest du für null? Das wird doch nur gegeneinander aufgerechnet- sonst würdest du doch doppelt Gehalt bekommen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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evi

Ich bekomme sagen wir mal 2000 euro normal von der Bw. Nun mache ich ne neue Ausbildung und hab 600 euro gehalt wie meine mitschüler. Nun rechnet die Bw 2000 minus 600 was ja auch richtig ist. Dann mach ich aber auch nachtdienste und we arbeit. also zusätzlich nochmal 50 euro. Das wird mir auch von den 2000 abgezogen. Somit hab ich dienst zu ungünstigen zeiten, aber nicht mehr geld oder mehr freie tage.

ulli76

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evi

Nein, denn ich bin ja vom Dienst freigestellt. Sorry, aber wenn du da keine Ahnung von hast, dann bringt mich das ehrlich gesagt nicht weiter. Meine WBV zieht mir nun mal alles ab und bei einer Kameradin, die die gleiche Ausbildung macht wird nix abgezogen.

Paramedic

Zitataber wenn du da keine Ahnung von hast

Ulli versucht doch nur an die Wurzel des Übels zu kommen und da noch kaum Infos da waren, hat sie nachgefragt.

Finde das unverschämt von dir  >:(
Falls dir die Meinung nicht passt, dann solltest du lieber mit dem BFD Berater deiner Einheit sprechen.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

evi

Tut mir ja leid, aber ich hab eine Beschwerde nach der anderen geschrieben. Die WBV stellt sich quer, in der Kaserne kann mr keiner ne Auskunft geben und ich soll nun angeblich knappe 800 zurückbezahlen. Und so langsam komme ich mir echt verarscht vor.

ulli76

Dann halt ned. In den Beschwerden wird es ja ne Begründung geben, warum dir das Geld nicht zusteht.
Ist mir doch egal, ob du dein Geld bekommst.

Wie Paramedic schon schrieb, hab ich versucht, die Ursache des Problems zu finden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

Und die BFD-Abteilungen die ich kenne wissen ganz genau bescheid was geht und was nicht.

Wenn die Beschwerden genaus so waren wie der Umgang hier, dann wundert mich die Ablehnung nícht.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

ZitatTut mir ja leid, aber ich hab eine Beschwerde nach der anderen geschrieben.

Schön. Und was ist dabei rausgekommen? Wurde die Beschwerde zurückgewiesen? Dann gibt es eine Rechtsbehelfbelehrung in der steht, bei welcher Stelle man gegen den Beschwerdebescheid rechtlich vorgehen kann. Was ist denn dabei rausgekommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

evi

Laut denen ist natürlich alles rechtens. Mir wird ja nix abgezogen was mir nicht auch von der Bw gezahlt wird. Aber die Bw würde mir DZUZ bezahlen, aber vom Krankenhaus ziehen sie es mir ab.
Im Gesetz steht, dass es Ermessensspielraum ist. Bei eine Kameradin, die die Ausbildung mit mir macht wird nur das Grundgehalt und das Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld abgezogen. Ihr werden keine Vermögenswirksame Leistungen und keine AG Anteil zur Rentenversicherung abgezogen.


Paramedic

Dann scheint alles rechtlich okay zu sein.

Wie genau sollten wir denn da helfen? Die mehreren Beschwerden sprechen doch ne klare Sprache mit ihrer Ablehnung.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

LwPersFw

Hallo Evi,

ich gehe mal davon aus, dass in den Beschwerdebescheiden schon erläutert wurde, auf welcher
Grundlage die Anrechnung erfolgt. Hier aber nochmal die Grundlagen:

1. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

>>> dort der § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)

>>> dort Ausführungsbestimmungen zu § 9a unter Nr. 9a 1 bis 9a 2.4

§ 9a BBesG führt nun u.a. aus:

"(1) Haben ... Soldaten Anspruch auf Besoldung für eine Zeit, in der sie nicht zur Dienstleistung verpflichtet waren,
kann ... erzieltes anderes Einkommen auf die Besoldung angerechnet werden. Der ... Soldat ist zur Auskunft verpflichtet.
(...)
(2) Erhält ein Beamter ... anderweitig Bezüge, werden diese auf die Besoldung angerechnet. In besonderen Fällen
kann die oberste Dienstbehörde von der Anrechnung ganz oder teilweise absehen, soweit die im Kalenderjahr gezahlten anderweitigen
Bezüge den Betrag eines Anfangsgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe nicht übersteigen. Darüber hinaus kann die oberste
Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in besonderen Fällen von der Anrechnung ganz oder
teilweise absehen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Soldaten."

BBesGVwV zu § 9a führen u.a. aus:

"Anrechenbar ist Einkommen, das nur deshalb erzielt werden konnte, weil der Wegfall der Dienstleistungspflicht ... dies ermöglichte.
In Betracht kommen alle Einkünfte aus einer ... nicht selbständigen Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitslohn, ...).
Zur Anrechnung sind jeweils die Bruttobezüge heranzuziehen.

Die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe eine Anrechnung zu erfolgen hat, ist im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen.
Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Über die Anrechnung ist dem Beamten ein Bescheid zu erteilen.

Anderweitige Bezüge sind alle Leistungen, die der Besoldungsempfänger aus seiner Verwendung von der Stelle, der er zugewiesen
ist, erhält. Auf die Bezeichnung der Bezüge kommt es nicht an. Einmalige Bezüge bleiben jedoch außer Betracht, es sei denn, daß
entsprechende Bezüge auch nach deutschem Besoldungsrecht zustehen. Als Bezüge sind auch Entschädigungen oder Tagegelder
anzusehen, die während der Dauer der Verwendung regelmäßig gezahlt werden. Sachbezüge, die regelmäßig anstelle einer
Geldleistung gewährt werden, sind zu berücksichtigen."

Wie Sie sehen, bis zu Ihrem DZE unterliegen Sie diesen Bestimmungen, da Sie bis dahin Ihre volle Besoldung erhalten.
Wenn Sie dann Übergangsgebührnisse beziehen, muss der Sachverhalt neu betrachtet werden.
Warum in Ihrem Fall der "strenge Maßstab" stärker angewendet wurde als bei Ihrer Kameradin - kann ich nicht bewerten...
Es ist eben eine Ermessensentscheidung, kombiniert mit dem Wort "kann"...
Da sind solche Sachverhalte, die dann als ungerecht empfunden werden, vorprogrammiert... - aber rechtens.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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