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Zitat von: Chef_6/451 am 08. Juni 2012, 19:31:52
Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...
Zitat von: wolverine am 08. Juni 2012, 18:42:40
Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?
Zitat von: Lilli am 07. Juni 2012, 11:08:40
@Gerhard:
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden.
Zitat
Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.
ZitatIch würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wendenDer Wehrbeauftrage ist eigentlich nur für Soldaten zuständig die sich ungerecht behandelt fühlen, nicht aber für Zivilisten. Das der Wehrbeauftrage sich deines Falles angenommen hat war mehr als Zufall, er hätte nämlich auch einfach sagen können, dass er nicht zustänig ist.
Zitat von: Aliki am 07. Juni 2012, 11:25:13Da der WBdBT nicht im Einzelfall entscheidet sondern höchstens Mängel feststellt und diese dann dem Bundestag berichtet, stellt sich dies als Frage nicht.
Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.