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Autor RekrKp8
 - 28. Juli 2012, 18:55:25
Ja, wolverine nutzt ja meinen Beitrag, um seinen Voropster darauf hinzuweisen.
Autor Gast1234
 - 28. Juli 2012, 18:41:29
@wolverine: ==TRG== hat recht. Die Quartalstage wurden eingeführt um eine Benachteiligung der Soldaten gegenüber der Beamten auszugleichen. Und 2005 sollten diese bereits einmal abgeschafft werden. Das wurde auf bestreben des DBWV bis zu einer Neuregelung des DZA-Erlasses verschoben. Diese Neuregelung ist bekanntlich seit 01.07.2012 in Kraft und damit sind die Quartalstage ab diesem Quartal abgeschafft.
Autor wolverine
 - 28. Juli 2012, 10:18:34
Zitat von: =TRG= am 11. Juli 2012, 17:41:42
Grundlage für die Quartalstage waren die geringeren Wochenarbeitszeiten der Beamten im Gegensatz zu den Soldaten. Diese haben dafür dann einen Tag pro Quartal frei bekommen. Seit 2005 ist die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten aber wieder aufs gleiche Niveau gestiegen. Deshalb sollten damals (TM) bereits die Quartalstage wieder gestrichen werden. Der DBwV hat durchgesetzt, dass dies erst im Zuge einer kompletten Neuregelung des DZA kommt. Diese Neuregelung haben wir erst jetzt. Gut für uns also seit 7 Jahren...
Haben Sie das einfach nicht oder überlesen oder fabulieren Sie gerade wieder einen völlig eigenen Sachverhalt weil Sie das hier diskutierte Thema nicht interessiert?
Autor Schamane
 - 28. Juli 2012, 09:12:58
Also einmal eine Frage: zwei OStFw sagten zu den Quat.-Tagen, dass die Intention hinter der Einführung war, Überstunden abzugelten, welche durch den Dienstzeiterlass nicht abgegolten wurden und auch im neuen Dienstzeiterlass gibt es Stunden, welche nicht abgegolten werden. Wenn dies die Intention des Dienstherren bei der Einführung des Quat.-Tages war, dann dürfte der neue Dienstzeiterlass eigentlich keine Ausnahmen mehr enthalten.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Juli 2012, 22:44:59
Die besonderen Umstände des Soldatenberufes lassen ja auch keine Anwendung solcher Regeln zu, wenn man vom Routinedienst im Standort und der Verwaltung/Stabsarbeit absieht. Man bekommt ja selbst im Innland bei Übungen(!) schon ab und an mit Lenk- und Ruhezeiten der MKF Probleme, also kann man nur erahnen, wie weitreichend die Anwendung gesetzlicher Arbeitszeitregeln für den allgemeinen Dienst wären. Es hätte letztendlich nur unzählige Ausnahmeregelungen zur Folge, so dass man höchstwahrscheinlich dann wieder auf dem derzeitigen Stand wäre, aber tonnenweise Papier beschrieben worden wäre.
Autor Andi
 - 11. Juli 2012, 20:03:38
Nein, die wird es nur solange geben, bis irgendwann der Erlass aufgehoben wird. ;)
Soldaten sind nämlich die einzige Berufsgruppe fie überhaupt gar keine gesetzliche Arbeitszeitvorgabe haben.  :o
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Juli 2012, 19:29:49
Man muss aber auch bedenken, dass diese Anrechnungsfälle ja dadurch entstanden, dass die betreffenden Soldaten Mehrdienst geleistet haben und damit zusätzlich im Dienst waren. Die Abgeltung von Mehrarbeit im Zivilen führt auch regelmäßig zur Diskussion, warum xy schon wieder Stundes seines Zeitkontos abbaut und damit seine Arbeit scheinbar liegenbleibt...
Die Diskussion mit den Anrechnungsfällen und deren Abgeltung in Freizeit wird es noch solange geben, wie es Soldaten gibt.
Autor RekrKp8
 - 11. Juli 2012, 17:41:42
Grundlage für die Quartalstage waren die geringeren Wochenarbeitszeiten der Beamten im Gegensatz zu den Soldaten. Diese haben dafür dann einen Tag pro Quartal frei bekommen. Seit 2005 ist die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten aber wieder aufs gleiche Niveau gestiegen. Deshalb sollten damals (TM) bereits die Quartalstage wieder gestrichen werden. Der DBwV hat durchgesetzt, dass dies erst im Zuge einer kompletten Neuregelung des DZA kommt. Diese Neuregelung haben wir erst jetzt. Gut für uns also seit 7 Jahren...

Im Heer soll es wohl ein Schreiben vom Inspekteur geben, dass die ersten beiden Anrechnungsfälle freizugeben sind. Es wird in der Tat den DV nicht gerade leicht gemacht. Es sind ohnehin in vielen Einheiten zu wenige da, und dann sollen auch noch wenn möglich, mind. 2, die Anrechenfälle in Freizeit gewährt werden. Dann kann man quasi schauen, ob man nicht die letzten beiden Tage im Monat die Einheit zu macht.
Autor heizer42
 - 11. Juli 2012, 15:56:38
Ja, wenn es denn möglich ist, muss er alle Fälle freigeben, bei uns in der Marine aber unmöglich, in ein paar Wochen haben wir einen Transit vor uns, Dauer ca. 15 volle Tage, jetzt stellt euch mal vor, mit Einlaufen in den Heimathafen: 15 x DZA + 10 x EU = 25 Tage frei oder 5 Wochen den Dampfer abschließen?? Wer soll den noch die Wache gehen bzw. die Wartungen / Instandsetzungen machen?? Also sagt DV, 1 bis 2 DZA Tage geht, der Rest wird aus dienstlichen Gründen ausgezahlt.
Autor schlammtreiber
 - 11. Juli 2012, 14:45:17
DamalsTM hatten wir da ein leichtes Zeitproblem... die Ausbilder im Zug führten zwar brav ihre FvD-Zettel (musste man, weil manchmal überprüft wurde ob sie geführt werden), und da kam einiges zusammen... allerdings war es aus dienstlichen Gründen nicht möglich diese Freizeit zu nehmen: gleichzeitig mit der Verkürzung von W12 auf W10 musste ein neues Ausbildungskonzept umgesetzt werden (sog. "Combat Ready" blabla) und die Zeit reichte vorn und hinten nicht. Ausbilder konnten nicht frei nehmen weil pausenlos wichtige Ausbildung lief, dafür waren Überstunden zwingend notwendig, weshalb noch mehr FvD aufgelaufen wäre, womit sich die Katze sauber in den Schwanz beisst.

Freizeitausgleich also nicht möglich, aber Auszahlung definitiv nicht gewollt. So ungewollt, dass der KpChef dem Zugführer zu verstehen gab, statt Auszahlung würde er Freizeitausgleich befehlen auch wenn es gar nicht geht. Um das Dilemma zu lösen haben die Ausbilder am Ende des Monats immer ihre FvD-Zettel zerrissen, entsorgt, und einen neuen Zettel blanko angefangen. Bis dann auch dieser wieder zerrissen... naja. Führen mussten wir die Zettel trotzdem, wurde ja kontrolliert.
Autor Andi
 - 11. Juli 2012, 14:31:31
Zitat von: Rollo83 am 11. Juli 2012, 09:01:40
Nur einen Tag MUSS er pro Monat frei geben? Uns wurde der neue Erlass so erklärt das der DV ALLE Dienste auf Freistellung geben muss außer wenn dringende dienstliche Gründe dagegen sprechen.

Das war schon immer so. ;) Im Grundsatz ist seit jeher die Freistellung vom Dienst zu gewähren/zu befehlen. Wenn diese nicht möglich ist - Abwägung durch DV im Rahmen seines dienstlichen Ermessens - ist die Ausgleichszahlung zu gewähren.

Gruß Andi
Autor Rollo83
 - 11. Juli 2012, 09:01:40
Nur einen Tag MUSS er pro Monat frei geben? Uns wurde der neue Erlass so erklärt das der DV ALLE Dienste auf Freistellung geben muss außer wenn dringende dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Gibt es da online was nachzulesen da ich im Moment nicht ins Intranet komme und den neuen Erlass in meinem Büro liegen habe.
Autor heizer42
 - 11. Juli 2012, 08:04:01
Moin, Grundlage ist die ZDv 14/5 - B 196, das ganze ist klever umgesetzt: gemäß neuem DZA Erlass muss der DisVorgesetzte mindestens 1 Tag DZA im Monat (wenn erwirtschaftet) freigeben, deswegen streiche QT, setze DZA Tag.
Der DisVorgesetzte muss das ganze Regeln und kann bestimmen, wann DZA genommen wird. 
Autor Der Ma
 - 04. Juli 2012, 22:17:10
Weil man in höheren Dienststellen meistens Stundenausgleich (gleitende Arbeitszeit) hat. Die meisten Regimenter haben wohl auch den Quat benutzt obwohl es für die nicht vorgesehen war. Wir reden hier auch nicht von Überstunden die von jedem Soldat individuell beeinflusst werden können, sondern von Dienst gemäß Dienstplan. Wo das Schießen bis 1630 geht und ab dann der Dienstplan aufhört aber man ja noch gezwungenermaßen "aufräumen" muss.
Autor Ralf
 - 04. Juli 2012, 22:00:21
@Der Ma: Mit welcher Begründung wird dieses anderen Soldaten verweigert? Hunderte von (nichtbezahlten) Überstunden fallen da stellenweise an.