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Autor GaryLee
 - 29. Juni 2012, 21:52:55
Trotzdem danke für den Tipp. Ich werde es mir merken mit dem sinnhaften zitieren :)
Autor aljona
 - 29. Juni 2012, 21:50:19
jetzt ärgert euch mal nicht. hier gehts um was anderes als um die richtige verwendung von zitaten :P
Autor GaryLee
 - 29. Juni 2012, 17:34:44
ah ja  :D
Autor Paramedic
 - 27. Juni 2012, 21:32:41
Zitatdarauf wollte ich antworten, wo liegt das problem?

Ein Zitat zum allgemeinen Verständnis wäre trotzdem schön gewesen, sonst kann man eine Aussage, die einfach in den Raum geworfen wurde nicht so richtig einordnen, das stört dann den Lesefluss :(
Autor aljona
 - 27. Juni 2012, 20:38:21
also ich hab sofort verstanden was er damit sagen will :P
Autor Andi
 - 27. Juni 2012, 15:42:54
Zitat von: GaryLee am 27. Juni 2012, 14:07:50
darauf wollte ich antworten, wo liegt das problem?

Wohl darin, dass das außer dir niemand weiß, geschweige denn erkennen kann. ;)
Autor GaryLee
 - 27. Juni 2012, 14:07:50
Zitat von: Neuling95 am 25. März 2012, 16:09:54
Wann genau wird was gemacht (wann FWD, wann Studium und was genau danach), wie lange es dauern würde (insebsondere das Studium)
darauf wollte ich antworten, wo liegt das problem?
Autor Andi
 - 26. Juni 2012, 18:39:22
Äh, aha...wolltest auch mal irgendwas schreiben, oder wie?
Autor GaryLee
 - 26. Juni 2012, 16:01:03
15 Monate Grundausbildung und Offiziersausbildung - 4 Jahre Studium - 21 Monate restliche Offiziersausbildung und den Rest "normaler" Dienst :)
Autor Andi
 - 24. Juni 2012, 22:13:24
Zitat von: aljona am 24. Juni 2012, 14:10:33
Richtig. Das wurde auch angesprochen und hier ist es möglich diese Zusatzausbildung in Form des BFD kurz vor austritt aus der Bw zu machen..

Der BFD kann hier - als Ausnahme (welche aber bei Offizieren mit Studium fast die Regel ist) - eine Maßnahme während der Dienstzeit finanzieren, wenn sie für dir Erreichung der beruflichen Ziele erforderlich ist. Ein Abschluss darf aber erst nach der Dienstzeit erreicht werden. Diese Maßnahme muss allerdings vollständig neben dem normalen Dienst durchgeführt werden, da kein Anspruch auf Freistellung besteht!

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 24. Juni 2012, 18:31:33
Wobei die Mittel für ausscheidende SaZ mit abgeschlossenem Studium doch deutlich begrenzt sind, daher empfehle ich, genau zu prüfen, inwieweit der BFD-Anspruch ausreicht, tatsächlich diese sehr umfangreiche Zusatzausbildung finanziert zu bekommen.
Autor aljona
 - 24. Juni 2012, 14:10:33
Richtig. Das wurde auch angesprochen und hier ist es möglich diese Zusatzausbildung in Form des BFD kurz vor austritt aus der Bw zu machen..
Autor miguhamburg1
 - 24. Juni 2012, 11:46:30
Um als Psychologe therapeutisch tätig werden zu dürfen, benötigt man eine mehrjährige, klinische Zusatzausbildung, die mit der Zulassungsprüfung endet.

Diese Zusatzausbildung ist nicht Bestandteil des Hochschulstudiums.
Autor aljona
 - 24. Juni 2012, 09:37:28
Der Schwerpunkt des Psychologiestudiums bei der Bundeswehr soll bei der behandlung von PTBS liegen aber du hast die Möglichkeit auch in alle anderen spezifischen Richtungen zu gehen (differentielle Psychologie, Sozialpsychologie, pädagogische psychologie, klinische psychologie, organisationspsychologie,...) ob du nach deinem studium auch wirklich als psychologe verwendet wirst kann noch keiner so genau sagen. Jedoch wird überlegt die psychologen bei den sanis einzugliedern und dort wäre die warscheinlichkeit höher. Du kannst und musst während des studiums praktika ablegen z.B in der personalverwaltung von BMW. hier besteht die möglichkeit sich zu profilieren um nach er bundeswehr gute einstellungsvorrausetzungen zu haben.
Autor ulli76
 - 25. März 2012, 19:49:28
Dann hab ich mich geirrt.
Ich gab gedacht, dass das quasi wie bei und Medizinern ist- also für eine Fachverwedung- nur dass das Studium halt an einer Bw-Uni stattfindet.
Inzwischen gibt es ja Seiteneinsteiger-Psychologen (klinische) in den BWKs.

Der Bedarf wäre auf jeden Fall da.