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Autor LuftwaffenSLD
 - 12. Juli 2012, 23:47:55
Zitat von: Daniel1006 am 11. Juli 2012, 22:13:24
Und die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.

Klar, man möchte die Prüfkriterien ja nicht transparant machen. Andernfalls müsste ja permanent der Test komplett verändert werden.

Zitat von: Paramedic am 12. Juli 2012, 23:14:00
Aber immerhin besser als ein "Sie brauchen nicht wieder kommen, weil..." ;)

...Sie eine absolute Flach**** sind und ausserdem  %&$*§"&*'#...  ;D
Autor Paramedic
 - 12. Juli 2012, 23:14:00
Aber immerhin besser als ein "Sie brauchen nicht wieder kommen, weil..." ;)
Autor Lucky_Luke
 - 12. Juli 2012, 22:49:25
Das ist ein Standardspruch.
Ich habe ihn selber zweimal vernommen.
Autor Barney83
 - 12. Juli 2012, 22:14:43
beim gespräch der offizier meinte jedenfalls das ich mich in einem jahr wieder bewerben kann. also wirds so schlimm ja nicht gewesen sein :)
Autor ulli76
 - 12. Juli 2012, 21:16:27
Wir wissen ja nicht, was du dem Psychologen erzählt hast, was dann zur Nichteignung geführt hat. Je nach dem, was das war, kann es natürlich auch sein, dass du gar nicht als Soldat geeignet bist. Oder kann auch sein, dass du nur als SaZ nicht geeignet bist, als FWDL aber schon.
Autor KlausP
 - 12. Juli 2012, 21:08:26
Zitat von: Paramedic am 12. Juli 2012, 20:54:40
Ich glaube da musste man auch schriftlich anfragen? Über Telefon sollen die nicht so aussagefreudig sein.

Zumindest werden sie sagen können, ob er sich überhaupt als FWDL bewerben kann. Was in der Akte steht sagen sie ihm sowieso nicht bis in's Einzelne.
Autor Paramedic
 - 12. Juli 2012, 20:54:40
Ich glaube da musste man auch schriftlich anfragen? Über Telefon sollen die nicht so aussagefreudig sein.
Autor KlausP
 - 12. Juli 2012, 20:51:32
Dann fragen Sie bei Ihrem KWEA nach. Wenn die Ihre Akte aus dem ZNwG zurück haben, können die Ihnen die Frage beantworten. Hier wird das vermutlich nicht möglich sein.
Autor Barney83
 - 12. Juli 2012, 20:45:56
komplett gesperrt ist man wenn man????

keine ahnung sagen die mir das? 

beim gespräch meinten die das ichs in einem jahr wieder versuchen kann. wie gesagt alles andere hab ich bestanden nur das gespräch nicht
Autor ulli76
 - 12. Juli 2012, 20:22:15
Ja, du kannst dich direkt als FWDL bewerben, falls du nicht komplett gesperrt wurdest.
Autor Barney83
 - 12. Juli 2012, 20:01:58
wie is das nun mit FWDL? geht das überhaupt wenn ich als SAZ nicht genommen wurde? gemustert und alles wurde ich ja in berlin. kann man diese akten dann gleich anfordern oder wie läuft das? oder muss ich da jetzt auch ein jahr warten?
Autor mailman
 - 12. Juli 2012, 14:21:43
Auch im zivilen wird man keinen Grund erfahren, warum man nicht genommen wurde.
Also keiner wird sagen, "Sie werden nicht eingestellt weil sie grüne Haare haben".

Klar ist es eindeutig wenn man beim Arzt oder so rausfällt. Aber warum genau die Eignung nicht zustande kommt beim Gespräch wird man wohl nicht erfahren, zumindest nicht vollständig.

Für den FWD kann man sich natürlich bewerben, steht einem ja offen.

Abgelehnt werden kann man auch hier, wie überall.
Autor Daniel1006
 - 12. Juli 2012, 14:19:05
Zitat von: Paramedic am 11. Juli 2012, 22:52:03
ZitatUnd die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.

das ist ja mal totaler Blödsinn oder kann das irgendjemand bestätigen?

Wurde uns im znwg west bei der der einweisung gesagt.
Autor Paramedic
 - 11. Juli 2012, 22:52:03
ZitatUnd die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.

das ist ja mal totaler Blödsinn oder kann das irgendjemand bestätigen?

Denn ich hab doch schon Gründe gehört, wieso es nicht klappt Richtung Alter, Abschluss, Tests etc.
Autor Daniel1006
 - 11. Juli 2012, 22:13:24
Zitat von: Barney83 am 11. Juli 2012, 22:02:18
wer kann die akte einsehen? der wehrdienstberater? da wollte ich morgen direkt mal anrufen.

es gibt ja die granze das man ein jahr sperrfrist hat zum neubewerben. welches datum gilt da eigentlich als anfangspunkt? das datum wo man die erste bewerbung abgeschickt hat oder ab da wo man die absage bekommen hat?

Die frist gilt ab dem tag wo du deine absage  bekommen hast.

Und die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.