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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 15. Juli 2012, 18:09:47
So wird es vermutlich auch mit der Verpflichtungsprämie sein.
Ich sehe auch keinen Sinn in einer ermäßigten Besteuerung oder gar Steuerbefreiung.
Und wenn sie normal versteuert wird, dann ist der entsprechende Steuerabzug schon über die Lohnsteuer erfolgt. Und ich gehe mal davon aus, dass die WBV das richtig eingeordnet hat.
Im Monat der Auszahlung ist dein Steuersatz durch die Progression höher als in den anderen Monaten, was aber ja über die Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen wird.
Das du auch von den gezahlten Steuern auf die Verpflichtungsprämie was wieder bekommst, dafür spricht die Tatsache, dass du genauso viel wieder bekommst, wie in den Jahren in denen du keine Verpflichtungsprämie zu versteuern hattest.
Denn dein Einkommen in dem Jahr ist ja um 6000 Euro höher als in den anderen Jahren und somit ist auch dein Steuersatz und die dadurch entstandene Steuer höher als in den vergangenen Jahren.
Wobei deine Abzugsfährgen Kosten durch die Verpflichtungsprämie ja nicht höher geworden sind, da du ja keine extra Aufwendungen hattest um die Verpflichtungsprämie zu bekommen.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2012, 16:51:44
Die Leistungsprämie wird ganz normal mit dem Gehalt ausbezahlt und ganz normal in der Progression versteuert.
Autor BulleMölders
 - 15. Juli 2012, 16:37:43
Wenn etwas ermäßigt besteuert wird, dann sind das Ausnahmetatbestände, die entweder im Einkommensteuergesetz oder in der Einkommensteuer- oder Lohnsteuerdurchführungsverordnung festgelegt sind.
Also Google befragen ob das der Fall ist.
Übrings kann man eine Leistungsprämie nicht mit der Weiterverpflichtungsprämie verglichen, zumindest nicht im Steuerlichen Sinn.
Und wenn du schon eine Steuerberaterin bezahlst, dann soll sie für ihr Geld auch ihre Arbeit vernünftig machen.

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Autor Daniel191183
 - 15. Juli 2012, 12:36:55
Wie gesagt, ich möchte bloß wissen ob es jemanden gibt,der weiß,wie ich etwas von der Versteuerung der Weiterverpflichtungsprämie bekomme.
Autor Daniel191183
 - 15. Juli 2012, 12:32:57
dann war es eine.Leistungsprämie
Autor KlausP
 - 15. Juli 2012, 12:29:59
Für Förmliche Anerkennungen gibt es kein Geld bsondern maximal Sonderurlaub! Nicht mit Prämien im Rahmen der leistungsgerechten Besoldung verwechseln.
Autor Daniel191183
 - 15. Juli 2012, 12:27:03
Nein,ich habe die Erklärung noch nicht abgeschickt.Mir scheint,dass die Steuerberaterin noch nicht einmal geschaut hat,wie es sich mit Versteuerungen solcher Art verhält.Deswegen suche ich Rat in diesem Forum,bzw.es muss ja schon jemand in diesem Forum seine Steuer gemacht haben,der solch eine Prmämie bekommen hat.Ich schätze,dass das Versteuern des Geldes von förmlichen Anerkennungen mit Geldprämie das selbe ist...


Autor wolverine
 - 14. Juli 2012, 18:32:12
So schlimm ist es ja auch wieder nicht. Aber Fragen hatte ich schon als ich noch beim Bund und meine Frau in der Ausbildung war. Die habe ich mir schon damals erklären lassen und da hatte ich so ca. 100 DM-Rechnungen.
Autor BulleMölders
 - 14. Juli 2012, 18:28:49
Damit kannst du ja schon einen Steuerberater allein beschäftigen.
Von einer Menge an Finanzbeamten mal ganz zu schweigen.  ;D
Autor wolverine
 - 14. Juli 2012, 18:24:00
Gar keine Frage: Wie gesagt: Ich, meine Frau, meine Kanzlei, ein Verein, eine GmbH, ein Fonds als steuerliches Sondervermögen ....
Autor BulleMölders
 - 14. Juli 2012, 18:14:53
Auch bei Steuerberatern gibt es solche und solche.

Da verdient dein Steuerbberater warscheinlich auch einiges mehr an dir als das beim TE der fall sein dürfte.
Autor wolverine
 - 14. Juli 2012, 17:57:31
Das habe ich schon verstanden. Mein Steuerberater bespricht mit mir die Erklärungen bevor sie unterschrieben und abgeschickt werden. Und wenn dann der Bescheid bekommt, prüft er ihn und wenn ich dann noch Fragen habe, lasse ich mir das solange erklären, bis ich es verstanden habe. Das ist sein Job.
Und ich erkiläre nicht nur für mich sondern auch noch für ein paar andere Rechtspersönlichkeiten.
Autor BulleMölders
 - 14. Juli 2012, 11:14:50
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er ja den Einkommensteuerbescheid schon bekommen.
Da wird ihm wohl nichts anderes bleiben als schnellstens mit seiner Steuerberaterin zu sprechen, denn für einen Einspruch bleibt ja nur ein Monat zeit. Danach ist der Bescheid bestandskräftige.
Aber da hier keiner den Bescheid kennt wird man auch nicht mehr dazu sagen können, außer dem was ich oben schon geschrieben habe.
Autor wolverine
 - 14. Juli 2012, 10:15:04
Warum fragen Sie nicht die Steuerberaterin, warum Ihre Prämie so versteuert wird, wie sie es berechnet hat? Sie wird von Ihnen bezahlt und müsste es Ihnen auch erklären können.
Autor Daniel191183
 - 14. Juli 2012, 10:05:31
Könnte ja sein, dass hier imForum jemanden gibt,der bei seuner Steuererklärung etwas heraus bekommen hat.Dafür gäbe es wiederum eine Grundlage.Diese könnte man der Steuerberaterin zur Nachberechnung vorlegen.