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Weiterverpflichtungsprämie Mannschaften

Begonnen von Daniel191183, 14. Juli 2012, 07:32:52

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Daniel191183

Hallo!
Ich habe  im November 2011 von SAZ 8 auf SAZ 12 Mannschaftslaufbahn weiterverpflichtet.Dafür habe ich die Weiterverpflichtungsprämie von 6000Euro bekommen.Diese wurde natürlich mit knapp 1900 Euro versteuert :(
Ein Kamerad von mir arbeitete vor seiner Dienstzeit bei,Mercedes Benz und bekam.einmal eine Sonderprämie als Gewinnbeteiligung.Bei seiner Einkommenssteuererklärung bekam er den komplett bezahlten (erhöhten) Steuerbetrag wieder zurück.
Ich ging also davon aus,dass es mit dieser Weiterverpflichtungsprämie das Gleiche ist und ich wenigstens einen Teil davon wieder bekomme.
Gestern bekam ich von meiner Steuerberaterin meinen Einkommensteuerbescheid zurück und mich hat fast der Schlag getroffen.Sie hat mir den gleichen Betrag ausgerechnet,den ich ansonsten auch bekomme.Also laut dieser Einkommensteuererklärung bekomme ich nichts von der Steuer der Prämie zurück.
Kann mir bitte jemand helfen,dass ich wenigstens einen Teil wiederbekomme?
Das muss doch irgendwo festgesetzt sein,wie sich das mit solchen Sonderzahlungen bei der Einkommensteuererklärung verhält.
Vielen Dank!!!

BulleMölders

Wie sollen wir dir da helfen, wenn eine Fachfrau deine Erklärung gemacht hat.
Die kennt deinen Fall komplett und wir nicht.
Nur so viel, du kannst die Erklärung von jemand anderem nie so Pauschal miteinander vergleichen.


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BulleMölders

Zum Thema wie Sonderzahlungen Einkommensteuerlich zu behandeln sind, das steht im Einkommensteuergesetz, in den Einkommensteuerrichtlinien und in den Lohnsteuerrichtlinien.
Meines Wissens nach gibt es dort keinen Passus, der besagt das die Verpflichtungsprämie ermäßigt zu bestehen  oder gar Steuerfrei ist.
Da ich aber schon eine Weile aus dem direkten Steuerrecht raus bin ist diese Aussage aber nicht hundertprozentig.

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Daniel191183

Könnte ja sein, dass hier imForum jemanden gibt,der bei seuner Steuererklärung etwas heraus bekommen hat.Dafür gäbe es wiederum eine Grundlage.Diese könnte man der Steuerberaterin zur Nachberechnung vorlegen.

wolverine

Warum fragen Sie nicht die Steuerberaterin, warum Ihre Prämie so versteuert wird, wie sie es berechnet hat? Sie wird von Ihnen bezahlt und müsste es Ihnen auch erklären können.
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BulleMölders

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er ja den Einkommensteuerbescheid schon bekommen.
Da wird ihm wohl nichts anderes bleiben als schnellstens mit seiner Steuerberaterin zu sprechen, denn für einen Einspruch bleibt ja nur ein Monat zeit. Danach ist der Bescheid bestandskräftige.
Aber da hier keiner den Bescheid kennt wird man auch nicht mehr dazu sagen können, außer dem was ich oben schon geschrieben habe.

wolverine

Das habe ich schon verstanden. Mein Steuerberater bespricht mit mir die Erklärungen bevor sie unterschrieben und abgeschickt werden. Und wenn dann der Bescheid bekommt, prüft er ihn und wenn ich dann noch Fragen habe, lasse ich mir das solange erklären, bis ich es verstanden habe. Das ist sein Job.
Und ich erkiläre nicht nur für mich sondern auch noch für ein paar andere Rechtspersönlichkeiten.
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BulleMölders

Auch bei Steuerberatern gibt es solche und solche.

Da verdient dein Steuerbberater warscheinlich auch einiges mehr an dir als das beim TE der fall sein dürfte.

wolverine

Gar keine Frage: Wie gesagt: Ich, meine Frau, meine Kanzlei, ein Verein, eine GmbH, ein Fonds als steuerliches Sondervermögen ....
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BulleMölders

Damit kannst du ja schon einen Steuerberater allein beschäftigen.
Von einer Menge an Finanzbeamten mal ganz zu schweigen.  ;D

wolverine

#10
So schlimm ist es ja auch wieder nicht. Aber Fragen hatte ich schon als ich noch beim Bund und meine Frau in der Ausbildung war. Die habe ich mir schon damals erklären lassen und da hatte ich so ca. 100 DM-Rechnungen.
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Daniel191183

Nein,ich habe die Erklärung noch nicht abgeschickt.Mir scheint,dass die Steuerberaterin noch nicht einmal geschaut hat,wie es sich mit Versteuerungen solcher Art verhält.Deswegen suche ich Rat in diesem Forum,bzw.es muss ja schon jemand in diesem Forum seine Steuer gemacht haben,der solch eine Prmämie bekommen hat.Ich schätze,dass das Versteuern des Geldes von förmlichen Anerkennungen mit Geldprämie das selbe ist...



KlausP

Für Förmliche Anerkennungen gibt es kein Geld bsondern maximal Sonderurlaub! Nicht mit Prämien im Rahmen der leistungsgerechten Besoldung verwechseln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Daniel191183

Wie gesagt, ich möchte bloß wissen ob es jemanden gibt,der weiß,wie ich etwas von der Versteuerung der Weiterverpflichtungsprämie bekomme.

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