Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Andi
 - 30. August 2012, 13:33:58
So ist es. Niedersachsen ist hier mit pauschalen 12 Jahren Schulpflicht ganz vorne mit dabei. Und wer mit 7 eingeschult wird ist im zwölften Jahr 19.
Autor F_K
 - 29. August 2012, 14:25:36
... wie wir ja schon rausgearbeite haben, sind Schulgesetze Sache der Bundesländer.

Es gibt Bundesländer, in denen AUCH eine Berufsschulpflicht gesetzlich geregelt ist - damit kann ein Schwänzen dort auch zu Ordnungsmaßnahmen gegen den (volljährigen) Schüler führen, ggf. inklusive Ordnungsgeldern und Beuge- bzw. Erzwingungshaft.

(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur mein Verständnis.)
Autor M4rv
 - 29. August 2012, 13:49:29
Aber bei Volljährigkeit, hat man ja i.d.R. mindestens schon einen Hauptschulabschluss und somit die Schulpflicht erfüllt und kann somit dafür nicht mehr belangt werden? Das predigen uns zumindest unsere Lehrer immer :D
Autor Gräfin
 - 29. August 2012, 12:38:29
Es sind auch schon 16jährige für ne Woche in den "Bau" gegangen.
Autor F_K
 - 29. August 2012, 12:12:34
ZitatDie Erzwingungshaft droht den Eltern, nicht dem Schulschwänzer.

... dies kommt wohl auf das Alter des "Täters" an - wenn dieser volljährig ist, treffen ihn die Maßnahmen. (wer googelt, findet einen Berufsschüler, der wegen ausstehender Bußgelder von 2700 Euro für 60 Tage (!) in den Bau gegangen ist.)
Autor AriFuSchr
 - 29. August 2012, 11:59:00
@ F_K

Die Erzwingungshaft droht den Eltern, nicht dem Schulschwänzer.

Also aufpassen, dass die Kinners tatsächlich in der Penne sind sonst...
Autor F_K
 - 29. August 2012, 11:16:53
... es mag ja "nur" Erzwingungshaft sein, aber

ZitatAndauernde Verstöße gegen die Schulpflicht können bei einem entsprechenden Antrag der Schulaufsichtsbehörde ernstzunehmende Konsequenzen haben: Es drohen Geldstrafen oder sogar eine bis zu sechsmonatige Freiheitsstrafe.
Quelle: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/sub/191/19120dad-f055-f901-e76c-d97ccf4e69f2,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm

Den Rest mögen die Juristen hier diskutieren - der Artikel spricht jedenfalls von STRAFEN.
Autor wolverine
 - 29. August 2012, 11:05:42
Zitat von: F_K am 29. August 2012, 11:01:33
Naja, Jungs,

je nach Landesverfassung kann Schulschwänzen durchaus eine STRAFTAT sein,
Äh, Nein. Strafrecht ist Bundeszuständigkeit und da ist die Landesverfassung außen vor.
Autor F_K
 - 29. August 2012, 11:01:33
Naja, Jungs,

je nach Landesverfassung kann Schulschwänzen durchaus eine STRAFTAT sein, siehe z. B.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/allgemeine-schulpflicht.aspx

d. h. eine Entsprechende VERURTEILUNG wird sehr wohl im erweiterten Führungszeugnis für Behörden drin stehen.

ZitatIch hatte in der Schule jedes Halbjahr ca. 100 Fehlstunden - Ein schlechter Mensch bin ich deshalb sicher nicht geworden. ^^

Schlechter Mensch hin oder her - wie war denn Dein Abiturschnitt?

Wenn Du einer gesetztlichen Verpflichtung nicht nachkommst - denkst Du, dass qualifiziert für eine Führungsaufgabe bei einer Behörde? Wird dies eher negativ oder positiv gewertet werden?
Autor Jens K.
 - 29. August 2012, 10:46:50
Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Ich war mir bloß unsicher weil man etwas mit Straftaten angeben musste...

Ja es wurde geahndet. Ich musste Sozialstunden ableisten.  8)

Liebe Grüße!
Autor Gräfin
 - 29. August 2012, 00:05:26
Schlechter Mensch hin oder her....stolz sollte man darauf nicht sein.
Autor Jan-Hendrik
 - 28. August 2012, 23:22:04
Jetzt habe ich doch glatt noch einmal mein Abiturzeugnis rausgekramt und geschaut - In einem Abschlusszeugnis ist das nicht vermerkt, zumal man doch wissen sollte, was dort drinne steht, da man das Original zuhause hat.

Wieso solltest du das angeben? Ich hatte in der Schule jedes Halbjahr ca. 100 Fehlstunden - Ein schlechter Mensch bin ich deshalb sicher nicht geworden. ^^
Autor StOPfr
 - 28. August 2012, 21:58:56
Ich meine, dass das eine Straftatbestand Ordnungswidrigkeit sein wird. Ist es geahndet worden und wenn ja, wie? Vorsichtshalber - falls hier nicht noch anderslautender juristischer Rat folgt - würde ich das im ZNwG zügig angeben. Wahrscheinlich bleibt es dann folgenlos.   
Autor Gräfin
 - 28. August 2012, 21:55:37
Richtig, es ist kein Strafverfahren, sondern ein Ordnungswidrigkeitenverfahren....wenn mich nicht alles  täuscht. Näheres können sicher unsere Anwälte erläutern.
Und Ordnungswidrigkeiten werden nicht im Führungszeugnis aufgelistet.
Also erstmal keine Panik.
Kann natürlich sein, dass man im Gespräch drauf kommt. Da hängts dann davon ab, wie gut der TE damit umgehen kann.

P.S Ich bin kein Jurist....mir deshalb also nicht 100pro sicher
Autor Cpt. Price
 - 28. August 2012, 21:45:22
Je nach Schulart und menge der Fehltage kann das im Zeugniss vermerkt sein.