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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. September 2012, 22:54:53
Zur Familie gehören sicher noch mehr Verwandete, so dass ein Umzug mit der Mutter allein zum neuen Dienstort sicher nicht in Betracht käme. Für einen in der Dienstzeit vorangeschrittenen SaZ wird sich der Regel schon eine Lösung finden lassen, um den Verbleib im StO bis zum BFD in solchen Fällen noch zu ermöglichen. Bei uns haben es einige auch mit viel Vitamin-B und fadenscheinlichen Ausreden geschafft, nach Auflösung der Kp nicht in weiter entfernte StO zu müssen, und für etliche Monate als zbV lange vor dem BFd geparkt zu werden.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. September 2012, 22:41:52
Wäre er nicht bei der Bw "unter Vertrag", sondern ein Beschäftiger in einem Unternehmen, welches eine für ihn günstig gelegene Niederlassung, Zweigstelle, Filiale etc. schließt und dabei Personal nicht freisetzt, sondern in anderen, weiter entfernten Betriebsteilen im Bundesgebiet weiterbeschäftigt, würde sich eine Vergleichbare Konstellation ergeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verwendung in unmittelbarer Wohnungsnähe. In diesen speziellen Fällen wäre eine vertretbare Lösung denkbar, kann jedoch nicht von einer Stelle entschieden werden, da viele Voraussetzungen eine Rolle spielen und erfüllt sein müssen.
Zitat von: ulli76 am 07. September 2012, 22:50:28
Ganz einfach:
An sich sollte er befragt werden, wo er hin will, sobald klar ist, wie das mit der Umstrukturierung seines Verbandes läuft.
Da sollte er angeben, dass er am Standort bleiben will und warum.
In diesem Fall kommt tatsächlich eine Härtefallregelung in Betracht. Dafür muss er allerdings aussagekräftige Befundberichte seiner Mutter incl. Entbindung von der Schweigepflicht mit einreichen.
Alternative wäre ja, dass seine Mutter mit ihm umzieht.