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Mutter 100% schwerbehindert ? Ist Soldat versetzungsfähig ?

Begonnen von EddeBuh, 07. September 2012, 22:00:27

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EddeBuh

Hallo, hab mich letzte Woche mit einem Kameraden vom Herr unterhalten dessen Mutter zu 100 % schwerbehindert ist und alleine lebt. Er lebt mit seiner Familie ganz in ihrer Nähe, ca 5 Minuten (Auto) entfernt.Die Mutter ist in jeder Hinsicht auf Ihn angewiesen, Einkäufe, Krankehaus, Arzt, Therapie etc...

Seine Einheit ist im Zuge der Neuausrichtung Bw betroffen und wird wohl Ende 2013, ggf. auch schon früher geschlossen werden. Der Standort bleibt aber erhalten. Nun die Frage, könnte er erstmal , die 2-3 Jahre auf ZBV, unabhängig ob für Karriere von Vor- oder Nachteil, sitzen bleiben, bzw was ist danach ? Der nächste Standort in seiner Verwendung wäre fast 300km entfernt und steht wphl auch auf der Kippe was die Existenz in der Zukunft betrifft.

Wäre soetwas ein sozialer Aspekt der von der SDBw berücksichtichigt wird/werden müsste ? Hab mal etwas von Härtefallregelung aufgeschnappt, allerdings war das so ein typisches Raucherpausengespräch indem jeder etwas dazu sagen wollte.... :-\

Fakt ist er kann sie scheinbar wirklich nicht alleine lassen und die Ärzte der Mutter attestieren das auch so. Wie wird so etwas idR gehandhabt ? Kann man dazu eine pauschale Ausssage treffen oder wird soetwas generell im P-Gespräch in Köln geklärt werden müssen? Hat da jemand Erfahrung bzw gibts da eine gesetzliche Regelung zu ?

Hab versprochen mich mal schlau zu machen und bedanke mich schoneinmal stellvertretend. 

Beste Grüße ::)

InstUffzSEAKlima

Wäre er nicht bei der Bw "unter Vertrag", sondern ein Beschäftiger in einem Unternehmen, welches eine für ihn günstig gelegene Niederlassung, Zweigstelle, Filiale etc. schließt und dabei Personal nicht freisetzt, sondern in anderen, weiter entfernten Betriebsteilen im Bundesgebiet weiterbeschäftigt, würde sich eine Vergleichbare Konstellation ergeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verwendung in unmittelbarer Wohnungsnähe. In diesen speziellen Fällen wäre eine vertretbare Lösung denkbar, kann jedoch nicht von einer Stelle entschieden werden, da viele Voraussetzungen eine Rolle spielen und erfüllt sein müssen.

ulli76

Ganz einfach:
An sich sollte er befragt werden, wo er hin will, sobald klar ist, wie das mit der Umstrukturierung seines Verbandes läuft.
Da sollte er angeben, dass er am Standort bleiben will und warum.
In diesem Fall kommt tatsächlich eine Härtefallregelung in Betracht. Dafür muss er allerdings aussagekräftige Befundberichte seiner Mutter incl. Entbindung von der Schweigepflicht mit einreichen.

Alternative wäre ja, dass seine Mutter mit ihm umzieht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Zur Familie gehören sicher noch mehr Verwandete, so dass ein Umzug mit der Mutter allein zum neuen Dienstort sicher nicht in Betracht käme. Für einen in der Dienstzeit vorangeschrittenen SaZ wird sich der Regel schon eine Lösung finden lassen, um den Verbleib im StO bis zum BFD in solchen Fällen noch zu ermöglichen. Bei uns haben es einige auch mit viel Vitamin-B und fadenscheinlichen Ausreden geschafft, nach Auflösung der Kp nicht in weiter entfernte StO zu müssen, und für etliche Monate als zbV lange vor dem BFd geparkt zu werden.

EddeBuh

Zitat von: ulli76 am 07. September 2012, 22:50:28
Ganz einfach:
An sich sollte er befragt werden, wo er hin will, sobald klar ist, wie das mit der Umstrukturierung seines Verbandes läuft.
Da sollte er angeben, dass er am Standort bleiben will und warum.
In diesem Fall kommt tatsächlich eine Härtefallregelung in Betracht. Dafür muss er allerdings aussagekräftige Befundberichte seiner Mutter incl. Entbindung von der Schweigepflicht mit einreichen.

Alternative wäre ja, dass seine Mutter mit ihm umzieht.


Hallo, danke für die beiden Antworten. Das mit der Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht der behandelten Ärzte Mutter hatte ihm bereits sein Batteriechef angedeutet, was allerdings kein Problem darstellen wird. Ist ja alles belegbar. Umzug mit Mutter wäre die schlechteste Lösung weil er auch hier sein Haus hat und seine Frau hier arbeitet. Dier beiden müssen ja auch ihre Bude zurückzahlen und wer weis ob seine Frau an dem neuen Stanort auch Arbeit finden würde....

Es wäre halt auch interessant zu wissen ob es in solchen Fällen eine rechtliche Grundlage gibt die dann evtl. greifen würde. Bitte jetzt nix schreiben von wegen Soldat und bundesweit usw  :o...hier liegt ja ein spezieller Fall vor der so wie bereits angedeutet nicht ohne weiters erörtert werden kann.

EddeBuh

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. September 2012, 22:41:52
Wäre er nicht bei der Bw "unter Vertrag", sondern ein Beschäftiger in einem Unternehmen, welches eine für ihn günstig gelegene Niederlassung, Zweigstelle, Filiale etc. schließt und dabei Personal nicht freisetzt, sondern in anderen, weiter entfernten Betriebsteilen im Bundesgebiet weiterbeschäftigt, würde sich eine Vergleichbare Konstellation ergeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verwendung in unmittelbarer Wohnungsnähe. In diesen speziellen Fällen wäre eine vertretbare Lösung denkbar, kann jedoch nicht von einer Stelle entschieden werden, da viele Voraussetzungen eine Rolle spielen und erfüllt sein müssen.

Welche "Stellen" ausser der personalbarbeitenden Stelle wären das denn laut deiner Aussage ? Bin ich mal gespannt.

EddeBuh

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. September 2012, 22:54:53
Zur Familie gehören sicher noch mehr Verwandete, so dass ein Umzug mit der Mutter allein zum neuen Dienstort sicher nicht in Betracht käme. Für einen in der Dienstzeit vorangeschrittenen SaZ wird sich der Regel schon eine Lösung finden lassen, um den Verbleib im StO bis zum BFD in solchen Fällen noch zu ermöglichen. Bei uns haben es einige auch mit viel Vitamin-B und fadenscheinlichen Ausreden geschafft, nach Auflösung der Kp nicht in weiter entfernte StO zu müssen, und für etliche Monate als zbV lange vor dem BFd geparkt zu werden.


Genau Familie sind noch ein paar weitere Personen, auch richtig Umzug betrifft Einkommenssituation , hier Arbeiststelle Frau.

Wie kommst du drauf das er SaZ ist ? Der ist bestimmt schon locker 5 jahre BS, wohl eher mehr.

Kann man aktuelle 2 oder 3 jahre auf ZBV "verwendet" werden ?

Ralf

Bereits vor 2-3 Monaten wurde durch die SDBw ein Erlass für die Personalsteuerung herausgegeben, dort ist das Verfahren genau beschrieben, diesen kann er sich über seinen Pers mal gegeben lassen, sollte ihn eigentlich schon kennen. Gerade als BS!
Also: Er wird einen Personalerfassungsbogen bekommen, wo er seine Daten und auch seine Gründe einträgt. Je nach TSK bzw. Verbandsebene ists dann unterschiedlich wer die Dienstpostenbesetzungsvorschlagsliste, Persoalsteuerliste und Überleitliste (DPBVL/  PSL/  ÜL) befüllt, ob der S1- Baustein, ein Steuerkopf oder eine HöhKdoBeh. Hierfür wird er wahrscheinlich dann auch auf einen Dienstposten gesetzt.
Durch den Steuerkopf werden die Listen hinsichtlich Struktur etc. bewertet und durch die SDBw abschließend daraus Personalmaßnahmen umgesetzt. Wenn die SDBw den Umstand anerkennt, wird er wohl vor Ort bleiben und wird dann auch einen Dienstposten haben, eine DPäK-Lösung muss also nicht in Betracht gezogen werden. Gibt es keinen Dienstposten und der Umstand wird als schwerwiegender persönlicher Grund anerkannt, wird er wohl auf DPäK genommen werden oder man versucht ihn umzuschulen für eine Tätigkeit vor Ort.
Das ganze Verfahren kann ihm aber auch sein Vorgesetzter erklären. Das ist kein Geheimnis.
Ob es letztendlich so gemacht wird, kann dir hier keiner sagen, das ist die originäre Aufgabe der ZPersBerbSt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

EddeBuh

Ja das ist doch mal ne Antwort mit der er etwas anfangen kann. Zu seinem Pers hat er glaub ich nicht so den besten Draht weil der angeblich nix taugt.....Beim Chef war er wohl noch nicht weil dieser im Einsatz ist und sein Vertreter leider keine Ahnung haben soll.

Vielen Dank für euere Antworten !

LwPersFw

Der Kamerad soll sich mal aus der Formular-Datenbank den Vordruck Bw 3113 herunterladen !

"Personalfragebogen für die Personalführung im Rahmen der Einnahme der neuen Struktur"

Dort bitte lesen >> Seite 2 >> die Hinweise zur Anlage 1 und 2 des Fragebogens

Anlage 1 = "Angaben zu schwerwiegenden persönlichen Gründen und weiteren zu berücksichtigen Belangen"

Anlage 2 = "Angaben zu im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner/Lebenspartner, Kindern und weiteren Personen"

...und bitte nicht immer diese tollen Bemerkungen "...der Perser taugt nichts..." !
Wenn dies z.B. ein noch junger, unerfahrener Kamerad - vielleicht noch frisch vom Fachlehrgang - ist,
kann er sich im Dschungel aus Vorschriften, Erlassen, etc. noch nicht auskennen...
Auch der BS, um den es hier geht, hat in seiner Verwendung mal als "Unwissender" angefangen !!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

EddeBuh

Hallo, alles klar, habs ausgedruckt und habe es ihm in die Dienstpost gesteckt. Sein Perser steht schon kurz vor der Pension, soll wohl deswegen keinen Bock mehr haben...Der Spruch das er nix taugt kam ja nicht von mir sondern von ihm ....Vielen Dank für deine Hilfe. Es ist immer gut, wissende und pro-aktive Leute zu haben auf die man in einer Situation wie seiner zurückgreifen kann.

Stellvertertend besten Dank nochmal 8)

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