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Zitat von: F_K am 02. Oktober 2012, 13:10:11
@ Andi und Ralf:
Dieser (zukünftige) Kamerad hat offensichtlich nicht den "erweiterten" Realschulabschluß geschafft (also Schnitt unter 3,0 und / oder Hauptfächer unter 3.0) - da darf man keine zu hohe Erwartungshaltung an das Leseverständnis stellen.
(Selbst bei Kameraden mit einem Abiturschnitt von unter 3,0 bin ich manchmal erstaunt, was man nicht voraussetzen sollte ...)
Zitat von: ente94 am 02. Oktober 2012, 12:15:52
Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.
Zitat von: ente94 am 02. Oktober 2012, 12:15:52Der Spieß oder sonst wer bei der Bundeswehr hat damit nichts zu tun. Die ZAW-Ausbildung ist ein Berufsabschluss auf Gesellenebene. Die Prüfung findet vor einer zivilen Kammer statt. Somit hat diese auch nichst mit der Bundeswehr zu tun. Wie bereits hier oft geschrieben...das ist Ländersache und du müsstest dich an dein Bundesland wenden.
Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.
Zitatalso nach meinem Kenntnis Stand berechtigt der erweiterte Realschulabschluss dazu von der 10. Real in die 10 Gymnasium zu wechseln. Ich bin noch vor 1 Jahr zur Schule gegangen deswegen dürfte sich da wenig geändert haben. http://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Sekundarabschluss_I