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Fachhochschulreife durch ZAW

Begonnen von ente94, 02. Oktober 2012, 01:56:59

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ente94

Hallo
wenn ich einen Realschulabschluss besitze, aber eine Ausbildung bei der BW mache als FW im Fachdienst zum beispielsweise Bürokaufmann, habe ich dann die Fachhochschulreife sprich den erweiterten Realschulabschluss? Im zivilen ist es so dass man durch eine abgeschlossene Ausbildung den erweiterten Realschulabschluss bekommt wenn man vorher den normalen Realschulabschluss besaß. Gilt dasselbe für die Bundeswehr?

lg

Chef_6/451

Fachhochschulreife ist nicht gleich erweiterter Realschulabschluss (erweitertert Sekundarabschluss I).
Einen erweiterten Realschulabschluss gibt es meines Wissens nach nur in einigen Bundesländern. Bedeutet aber nichts anderes als das man einen bestimmten Notenschnitt erreicht hat. Dieser Abschluss ist keine Hochschulzugangsberechtigung.
Für eine Fachhhochschulreife ist der Besuch einer Fachoberschule oder Gymnasiums notwendig. Die nötige Berufspraxis von einem Jahr, bringt man dann ja mit.
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ente94

also nach meinem Kenntnis Stand berechtigt der erweiterte Realschulabschluss dazu von der 10. Real in die 10 Gymnasium zu wechseln. Ich bin noch vor 1 Jahr zur Schule gegangen deswegen dürfte sich da wenig geändert haben.   http://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Sekundarabschluss_I

Chef_6/451

Dazu berechtigt auch ein ganz normaler Realschulabschluss.
Eine Fachhochschulreife ist eine Hochschulzugangsberechtigung und berechtigt zum studieren. Ein Gymnasium ist, auch wenn es manchem so vorkommen mag, mit Sicherheit keine Hochschule.
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ente94

ja das stimmt. da habe ich mich geirrt. aber du irrst auch in Annahme dass ein normaler Realschulabschluss dazu berechtigt in die 10 Gymnasialstufe zu wechseln. Dies schafft man erst wenn man einen Notendurchschnitt 3,0 und Hauptfächer 3,0 hat.Oder man eben eine Ausbildung macht und erfolgreich abschließt, was mich zu meiner eigentlichen Frage führt.

Heizer

Zitat
also nach meinem Kenntnis Stand berechtigt der erweiterte Realschulabschluss dazu von der 10. Real in die 10 Gymnasium zu wechseln. Ich bin noch vor 1 Jahr zur Schule gegangen deswegen dürfte sich da wenig geändert haben.   http://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Sekundarabschluss_I

Genau und nach Abschluß der 12.Klasse auf dem Gymnasium hast du den theoretischen Teil der Fachhochschulreife. Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Fachhochschulreife

Flexscan

richtig. Da ist der Notendurchscnitt egal.

Kann natürlich sein, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

Nur der Hauptschulabschluss A berechtigt nicht automatisch zum Besuch.
MkG Flex
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ente94

Die Hochschulreife interessiert mich nicht. :)  es nur darum ich derzeit den "normalen" Realschulabschluss besitze und dass man im zivilen durch den Abschluss einer Ausbildung den erweiterten Realschulabschluss bekommt, und ob dies auch für eine Ausbildung(ZAW) bei der BW gilt.

Chef_6/451

Ein Realschulabschluss (Sek1) berechtigt zum Wechsel auf ein Gymnasium. Das ist die Grundlage. Und von der KMK so festgelegt.
Da wir aber in einem förderalistischen Staat leben, hat jedes Bundesland seine eigenen (ergänzenden) Regelungen.

Ist der Realschulabschluss allerdings zu schlecht, wird die aufnehmende Schule eine Aufnahmeprüfung fordern um die grundsätzliche Eignung für eine gymnasiale Laufbahn festzustellen.

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ente94

na gut wie auch immer. Ich hab da etwas andere Infos. Aber zur eigentlichen Frage: Die Ausbildung die man bei der BW macht, reicht diese für den erweiterten Sek 1 wie im zivilen?

Andi

Ja, deine Infos basieren darauf, dass du nicht verstehen willst/kannst, dass wir in Deutschland 16 Bundesländer haben, die alle selbst regeln wie und wann ein Schulabschluss zuerkannt wird.
Weiterhin weist du offenbar nicht, dass eine ZAW bei der Bundeswehr - ebenfalls dank der Kultushoheit der Länder und den Vorgaben des Bundesintitus für Berufsbildung - einer zivilen Berufsausbildung rechtlich vollkommen gleichgestellt ist.

Du wirst also nicht umhin kommen dich in deinem Bundesland bzw. evtl bei deiner alten Schule oder bei wem auch immer schlau machen zu müssen. Hier kann dir da niemand helfen.

Gruß Andi
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ente94

Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.

Andi

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Ralf

Zitat von: ente94 am 02. Oktober 2012, 12:15:52
Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.
Der Spieß oder sonst wer bei der Bundeswehr hat damit nichts zu tun. Die ZAW-Ausbildung ist ein Berufsabschluss auf Gesellenebene. Die Prüfung findet vor einer zivilen Kammer statt. Somit hat diese auch nichst mit der Bundeswehr zu tun. Wie bereits hier oft geschrieben...das ist Ländersache und du müsstest dich an dein Bundesland wenden.
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F_K

@ Andi und Ralf:

Dieser (zukünftige) Kamerad hat offensichtlich nicht den "erweiterten" Realschulabschluß geschafft (also Schnitt unter 3,0 und / oder Hauptfächer unter 3.0) - da darf man keine zu hohe Erwartungshaltung an das Leseverständnis stellen.

(Selbst bei Kameraden mit einem Abiturschnitt von unter 3,0 bin ich manchmal erstaunt, was man nicht voraussetzen sollte ...)

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