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Autor Timid
 - 11. August 2005, 21:52:13
Zitat von: Quintus am 11. August 2005, 16:32:14Die 2 Jahre sind bei Studiengängen wie Jura, BWL oder Medizin eigentlich gute Durchschnittswerte. In anderen Disziplinen kann es da schon anders aussehen.

Ich gehe einfach von den Informationen aus, die ich an unserer Uni erhalten habe - 5 Jahre für einen Doktor der Informatik bzw. Elektrotechnik.

ZitatEs könnte aber auch sein, dass Du Dich mit der Habilitation eines Profs vertust, da ist mir auch besagter Zeitraum von 5 Jahren ein Begriff.

Danke, das kann ich noch grad unterscheiden ;)

Zitat24 Jahre war natürlich nur ein extremes Rechenbeispiel, möglich ist es aber trotzdem und in der Ausgangsfrage ging es ja genau darum.

Allerdings ist es nicht ganz korrekt - ein Doktor in BWL kann NICHT als Major in der Bundeswehr anfangen. Siehe SLV, §28.
Dieser Weg steht nämlich einzig Personen offen, die Doktor-Ingenieur sind (Ausnahme: wenn in demjenigen Bundesland der Dr. rer nat an Stelle des Dr. ing tritt) oder die zweite Staatsprüfung absolviert haben - also Ingenieure oder Juristen! (Für den Geoinformationsdienst gilt wohl ähnliches).
Der Rest kann nur als Hauptmann eingestellt werden (siehe SLV, §28, §32, $37) - sogar ein Doktor der Medizin fängt als Stabsarzt (oder entsprechendes) an.

ZitatLängst nicht jeder der früh seinen Doktor macht wird an den Hochschulen genommen, denn auch da sinddie Mittel knapp und Stellen rah.

Klar, und an der Uni, an der er den Doktor gemacht hat, ist er auch ziemlich am Ende seiner Laufbahn -> Uni-Wechsel.
Tatsache dürfte aber trotzdem sein, dass jemand, der bereits mit 24 (oder meinetwegen auch 27) seinen Doktor hat, in der Wirtschaft gerne genommen wird. Zumal, wenn das Unternehmen etwas mit seiner Doktor-Arbeit anfangen kann ;) Auf der anderen Seite hat er allerdings noch keinerlei Praxiserfahrungen und müsste, auf Grund seines Abschlusses, ein höheres Gehalt erhalten ...

Zitatich kenn im übrigen, einige Akademiker, die liebend gerne in den öffentlichen Dienst eintretten würden, egal ob Bundeswehr oder eine andere Baustelle. Der treibende Beweggrund dahinter ist einfach der sichere Arbeitsplatz, den Du in der Form in der Wirtschaft nicht geboten bekommst.

Aha. Der Soldat also nicht als Berufung, sondern als Beruf ... Sind, meiner Meinung nach, keine guten Kandidaten für den Staatsdienst - wenn ich dorthin gehen will, dann sollte das Geld und der sichere Arbeitsplatz nur "on top" sein und nicht das eigentliche Ziel ...

ZitatÜber die Sinnhaftigkeit eines so jungen Stabsoffizier muß man sich natürlich nicht unterhalten, das hatte ich aber auch bereits erwähnt...

Doch, eigentlich schon. Es kann durchaus Sinn machen. So jemand wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eher an den Schulen oder Ämtern unterkommen, als "in der Truppe".
Autor Quintus
 - 11. August 2005, 16:32:14
Die 2 Jahre sind bei Studiengängen wie Jura, BWL oder Medizin eigentlich gute Durchschnittswerte. In anderen Disziplinen kann es da schon anders aussehen. Es könnte aber auch sein, dass Du Dich mit der Habilitation eines Profs vertust, da ist mir auch besagter Zeitraum von 5 Jahren ein Begriff.

24 Jahre war natürlich nur ein extremes Rechenbeispiel, möglich ist es aber trotzdem und in der Ausgangsfrage ging es ja genau darum.

Längst nicht jeder der früh seinen Doktor macht wird an den Hochschulen genommen, denn auch da sinddie Mittel knapp und Stellen rah.

ich kenn im übrigen, einige Akademiker, die liebend gerne in den öffentlichen Dienst eintretten würden, egal ob Bundeswehr oder eine andere Baustelle. Der treibende Beweggrund dahinter ist einfach der sichere Arbeitsplatz, den Du in der Form in der Wirtschaft nicht geboten bekommst.

Über die Sinnhaftigkeit eines so jungen Stabsoffizier muß man sich natürlich nicht unterhalten, das hatte ich aber auch bereits erwähnt...
Autor Timid
 - 10. August 2005, 18:31:24
@publius
Tatsache - beim Heer auch ... Ich bin einfach schon zu lange von dem Verein weg ;)

Zitat von: Quintus am 10. August 2005, 14:23:16Wenn man in einem Bundesland wie Bayern bereits nach 12 Jahren sein Abi in der Tasche hat, dann kann man mit zarten 18 an die Uni gehen und sich für ein Fach seiner Wahl einschreiben. Sollte man dieses Studium (bsp.-weise BWL) dann in der Regelstudienzeit von 8 Semestern beenden, was nicht unmöglich ist, ist mann nun 22 und hat einen Hochschulabschluß in der Tasche.
Wenn man sich dann brav anstellt und durch die OPZ kommt, kann man als Truppendienstoffizier mit wissenschaftlicher Vorbildung als Hauptmann eingestellt werden. Wem das nicht reicht, der kann dann noch promovieren, wenn er es drauf hat (kann man auch in 2 Jahren schaffen. Mit dem akademischen Grad Doktor könnte man dann als theoretisch als 24 oder 25 jähriger Major eingestellt werden.

Woher beziehst du die Information mit den 2 Jahren? Meines Wissens sind für eine Promotion min. 5 Jahre zu veranschlagen, wäre also ein Alter von 27.

Abgesehen davon muss so jemand überhaupt erst die Bundeswehr davon überzeugen, dass er für einen solchen Dienstposten geeignet ist - wenn er überhaupt einen nutzbaren Abschluss hat ... Und mit Informatik, Chemie o.ä. wird man wohl weit bessere Chancen haben als jemand mit BWL.
Jemand mit dem Lebenslauf wird außerdem wohl kaum, wenn er tatsächlich mit 24 seinen Doktor hat, in den Staatsdienst gehen - wer so jung schon Doktor hat, der wird doch an jeder Uni und in der Industrie mit Kusshand empfangen und verdient da ein, zwei tausend Euro pro Monat mehr als ein Major ...


Außerdem - WENN jemand mit 22 sein Studium beendet oder mit 24 (eher 27) seinen Doktortitel hat UND noch so d... ehm ... patriotisch ist, sich in den Staatsdienst zu begeben UND z.B. die OPZ absolviert, dann hat derjenige es verdient, in dem Alter schon Hauptmann/Major zu sein!
Autor Quintus
 - 10. August 2005, 14:23:16
Am ehesten wird man wohl als weiblicher Bewerber einem hohen Dienstgrad erreichen können...

Wie?

Wenn man in einem Bundesland wie Bayern bereits nach 12 Jahren sein Abi in der Tasche hat, dann kann man mit zarten 18 an die Uni gehen und sich für ein Fach seiner Wahl einschreiben. Sollte man dieses Studium (bsp.-weise BWL) dann in der Regelstudienzeit von 8 Semestern beenden, was nicht unmöglich ist, ist mann nun 22 und hat einen Hochschulabschluß in der Tasche.
Wenn man sich dann brav anstellt und durch die OPZ kommt, kann man als Truppendienstoffizier mit wissenschaftlicher Vorbildung als Hauptmann eingestellt werden. Wem das nicht reicht, der kann dann noch promovieren, wenn er es drauf hat (kann man auch in 2 Jahren schaffen. Mit dem akademischen Grad Doktor könnte man dann als theoretisch als 24 oder 25 jähriger Major eingestellt werden.

Ob das praktisch alles so umzusetzen ist lasse ich mal dahingestellt. Und über die Zweckmäßigkeit eines so jungen MAjors muß man vermutlich auch kein Wort verlieren...
Autor publius
 - 04. August 2005, 11:20:26
@timid
nicht ganz richtig! nach bestandener offzprüfung wird man nach 12 monaten zum fahnenjunker (seekadett) befördert und bereits nach weiteren 9 (!) (nicht 12) zum fähnrich und nach weiteren 9 monaten zum oberfähnrich.  ;)
Autor mailman
 - 02. August 2005, 18:08:03
Wenn du das mit Widerruf machst dann kannst du während der ersten 6 Monate aus dem Dienstverhältnis eines SaZ aussteigen. Dann hast du aber noch die restlichen Monate deiner gesetzlichen Wehrpflicht abzuleisten und dann bist du W9er oder Grundwehrdienstleistender.
Autor EinGast
 - 02. August 2005, 17:29:29
Wie ist das genau mit Recht auf Wiederruf seiner Verpflichtung?

Kann man sich da als SaZ 12 verpflichten und dann erstmal "reinschnuppern" ob die Bundeswehr überhaupt das richtige ist und wenn nicht einfach wieder aussteigen?

Und was ist ein W9?
Autor Timid
 - 02. August 2005, 13:27:28
Ich gehe jetzt einfach mal von der derzeitigen Offz-Ausbildung beim Heer aus.

Zitat von: raven am 02. August 2005, 10:18:08Krass, das bedeutet, man kann schon mit 18 Fähnrich sein.

Ehm ... Nein. Zumindest nicht nach der derzeitigen Ausbildungsstruktur. Nach der ist man nämlich erstmal nur Mannschafter OA, wird nach 12 Monaten (und den entsprechenden Lehrgängen) Fahnenjunker und erst nach weiteren Lehrgängen und 12 Monaten Fähnrich. Also wäre man frühestens mit 19 Fähnrich.

ZitatWie sieht das aus, wenn ich mich Vor meinem GWD als Offizier bewerbe und die OPZ bestehe:
Gehe ich dann als OA in den Dienst?

Entweder OA oder OB (Offizierbewerber) - dabei hat man eine gewisse Zeit die Möglichkeit, seine Verpflichtung zu wiederrufen und wird dann auf W9 zurückgestuft. Dafür erhält man anfänglich auch nur den W9er-Sold, die Differenz zum OA-Sold wird mit Ende der Wiederrufsfrist oder mit dem freiwilligen Verzicht auf dieses Recht nachgezahlt.

ZitatWas hat das für Konsequenzen für mich?

Je nach Einheit beginnt schon in der ersten Woche, parallel zur Grundausbildung, die Vorausbildung für den EK oder auch die späteren Lehrgänge. Und da man ja OA ist, wird einem schon früh Verantwortung übertragen - also wenn sich die Rekruten irgendwo selber hinführen sollen, dann wird das mit großer Wahrscheinlichkeit der OA machen.

ZitatSieht die AGA und die darauffolgenden 6 Monate für mich anders aus? Welche Unterschiede gibt es?

Grundausbildung ist identisch. Allerdings erfolgt die Spezialgrundausbildung (also der Erwerb einer Mannschafts-ATN der Truppengattung) dann nicht mehr in der Einheit, sondern z.B. an einer Truppenschule.
Zumindest derzeit, das soll sich in Zukunft aber wohl alles ändern (insofern, dass erst die Offz-Ausbildung Truppengattungsunabhängig erfolgt, dann das Studium und dann erst die Truppengattungsspezifische Ausbildung).

ZitatKomme ich dann als OG in den Dienst oder als Flieger OA? (Gehe jetzt mal von Luftwaffe aus).

Du hast dann schon einen Dienstgrad, und den behältst du auch vorerst - also OGefr OA.

ZitatUnd werden von den 12 Jahren die 9 Monate wegen GWDL abgerechnet?

Bin ich mir nicht ganz sicher, ich glaube aber, dass dem so ist.


ZitatEin Abi ist schließlich auch nicht militärisch verwendbar.

Bzw. nur insofern militärisch verwendbar, dass es Voraussetzung für ein Studium an einer UniBW und somit für den überwiegenden Teil der OAs Einstellugnsvoraussetzung ist.

@rakart
Man muss sich mindestens "im 18. Lebensjahr" befinden - bedeutet, dass man den 17. Geburtstag hinter, den 18. noch vor sich hat.
Autor schlammtreiber
 - 02. August 2005, 11:25:58
Zitat von: m36 am 02. August 2005, 10:38:49
wie ist denn das wenn ich mittlere reife und eine berufsausbildung habe -die militärisch nicht verwendbar ist? kann ich dann trotzdem OA werden?

Ja, die Berufsausbildung muß nur abgeschlossen, nicht verwendbar sein. Ein Abi ist schließlich auch nicht militärisch verwendbar.
Autor Gräfin
 - 02. August 2005, 11:18:21
*mal nachschau*
also zur bw mit 17 plus genehmigung.

wegen der berufsausbildung, die militärisch nicht verwendbar ist.....
versuchen kann mans immer. ob die dich nehmen, ist die andere frage. es gibt ja noch andere bewerber....und wenn die "qualifizierter" sind....
Autor raven
 - 02. August 2005, 11:09:06
hm, was denn nun? 18 oder 17 plus genehmigung? Ich hab auch eher letzteres gedacht.
Und was ist mit den anderen Fragen?  :'(
Autor schlammtreiber
 - 02. August 2005, 11:02:31
Zitat von: rakart am 02. August 2005, 10:26:41
Als Soldat muss man 18 Jahre alt sein,

Das ist falsch, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann man in D bereits mit 17 Jahren zur Bw. Deshalb steht Deutschland auch auf der Kindersoldaten-Liste gewisser "Menschenrechtler"  ;)
Autor m36
 - 02. August 2005, 10:38:49
wie ist denn das wenn ich mittlere reife und eine berufsausbildung habe -die militärisch nicht verwendbar ist? kann ich dann trotzdem OA werden?
Autor rakart
 - 02. August 2005, 10:26:41
Als Soldat muss man 18 Jahre alt sein, d.h. auch eine OA-Laufbahn kann erst mit 18 Jahren beginnen. Das dürfte im Allgemeinen und im Speziellen auch früh genug sein.
Autor raven
 - 02. August 2005, 10:18:08
Krass, das bedeutet, man kann schon mit 18 Fähnrich sein. Aber dann müsste man doch schon mit 16 in die OPZ gehen. Lassen die einen da überhaupt für die Prüfung zu?

Vielleicht noch Fragen wegen Offizieranwärter:

Wie sieht das aus, wenn ich mich Vor meinem GWD als Offizier bewerbe und die OPZ bestehe:
Gehe ich dann als OA in den Dienst?
Was hat das für Konsequenzen für mich?
Sieht die AGA und die darauffolgenden 6 Monate für mich anders aus? Welche Unterschiede gibt es?

Und wenn ich mich nach meinem GWD für 12 Jahre verpflichte:
Komme ich dann als OG in den Dienst oder als Flieger OA? (Gehe jetzt mal von Luftwaffe aus).
Und werden von den 12 Jahren die 9 Monate wegen GWDL abgerechnet?

Danke für Antworten!