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Autor Paramedic
 - 07. Oktober 2012, 21:14:59
Das stimmt natürlich.

Manchmal kann ich das auch verstehen, dass einige lieber mitmachen (beispielhaft Wachausbildung), da einige die ersten 2 AGA Monate wiederholen mussten, weil diese dann fehlte.

Aber trotzdem geht Gesundheit immer vor.
Autor ulli76
 - 07. Oktober 2012, 20:54:51
Macht aber nur bei denen Sinn, die in der Nähe des Standortes wohnen.
Da kannste schon die, die mehrere Stunden Zug-oder Autofahrt vor sich haben, aus Fürsorgegründen nicht nach Hause lassen.
Dann lieber Extra-Toilette, über Hygienemaßnahmen belehrten und ggf. Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen (auch wenn letzteres nicht unbedingt was bringt, aber bie vielen hängt´s am Vorletzten)
Autor Paramedic
 - 07. Oktober 2012, 20:30:15
Jemand mit Brechdurchfall wurde bei uns kzH geschickt, könnte ja die anderen anstecken, wenn es ein Infekt ist.
Autor KlausP
 - 07. Oktober 2012, 20:19:38
Eben, wenn's hart auf hart kommt, bist du nämlich der Blöde.
Autor RekrKp8
 - 07. Oktober 2012, 20:11:19
Genau das ist der einzig richtige Weg. Der glühende Eifer, einen halb kranken Rekruten doch irgendwie die Ausbildung zu ermöglichen, damit er die GA nicht wiederholen muss, sollte auch in der letzten GA-Einheit endlich ausgetreten sein. Gesundheit geht vor, und wenn ein Rekrut durch seinen ach so dramatischen Krankheitsverlauf Ausbildungen verpasst, die wichtig sind, verbiege ich mich jedenfalls nicht mehr. Es ist mir schegal.
Autor ulli76
 - 07. Oktober 2012, 18:58:51
Doch es gibt einen Weg: Sprich mit deinem Zugführer, dass du zwar eigentlich erst Dienstag wiederbestellt bist, du dich aber soweit wieder wohl fühlst. Frag, ob du dich morgen im SanBereich wiedervorstellen kannst. Da kannst du nämlich mit dem Truppenarzt besprechen, ob er den Status ändert.
Aber nicht, dass es morgen wieder los geht mit dem Brechdurchfall.
Autor KlausP
 - 07. Oktober 2012, 18:46:42
ZitatIch musste meinen Krankmeldeschein meinem Zugführer vorlegen, der diesen unterschrieben hat.

Ja, und? Damit bestätigt der ZgFhr lediglich, dass er von Ihrer eingeschränten Dienstfähigkeit Kenntnis hat, mehr nicht. Wird in "meinerr" Einheit auch so gemacht.
Autor miguhamburg1
 - 07. Oktober 2012, 18:41:13
Welchen Krankenmeldeschein unterschrieben?
Autor Jägerlein1
 - 07. Oktober 2012, 18:38:57
Mal ganz ruhig...
Ich musste meinen Krankmeldeschein meinem Zugführer vorlegen, der diesen unterschrieben hat.
Eben hat er mich gefragt wie es mir geht und ich meinte besser durch die Medis (übelkeit ist weg), dann hab ich gefragt ob ich morgen nicht doch mitkann und er sagte wir schaun wie es mir morgen geht.
Ergo, geh ich da morgen früh hin und frag nach.
Autor miguhamburg1
 - 07. Oktober 2012, 18:30:27
Kamerad, Sie können oder wollen nicht verstehen, oder?

Sie haben die gesetzliche Pflicht zur Gesunderhaltung. Zu der gehört auch, alles Mögliche und Zumutbare zu tun, um wieder gesund zu werden.

Heute waren Sie beim Arzt, der Sie krank auf Stube geschrieben hat. Ihr Kompaniechef ist dieser Empfehlung gefolgt, was dadurch für Sie zum Befehl wurde. Dieser gilt bis Dienstag zur Wiedervorstellung beim Arzt.

Was hat nun Ihr Zugführer mit alldem zu tun? Richtig, nichts - und er wird wohl kaum den bestehenden Befehl Ihres Kompaniechefs einfach aufgeben.

Der Einzige, der den Befehl aufheben kann, ist Ihr KpChef - und der wird dies auch sicher erst tun, wenn der Arzt dazu sein OK gegeben hat.
Autor Jägerlein1
 - 07. Oktober 2012, 18:20:12
Ich hatte Erbrechen mit Durchfall und musste mich mehrfach übergeben...durch die Medis gehts mir so gut, dass ich morgen gefahrlos mit "raus" gehen kann...
Werde morgen früh nochmal mit meinem Zugführer sprechen, vllt findet sich ja eine lösung :/
Autor dodo
 - 07. Oktober 2012, 17:56:23
Danke KlausP.

Ich versuch heute Abend mit ihm zu Telefonieren,u ihre Information weiter zu geben.
Autor ulli76
 - 07. Oktober 2012, 17:25:45
@BorkenWing: So fit kannst du doch gar nicht sein, wenn du heute früh kaS geschrieben wurdest, oder?`

@Justice: Ob man damit in die Truppenküche darf, hängt von der Absprache vor Ort hab. Genauso auch, ob der Soldat sich nur in der Stube, oder ob er sich auch hinlegen darf. Als Truppenarzt muss man die Regelungen vor Ort erfragen und ggf. Ergänzungen mit drauf schreiben.
Außer kzH ist an sich kein Status genau definiert. Das gibt leider hin und wieder Probleme, gerade mit Grundausbildungseinheiten, wenn die Vorgesetzten meinen, die von uns empfohlenen Einschränkungen zu unterlaufen.
Autor KlausP
 - 07. Oktober 2012, 17:00:52
ZitatEr geht aber nicht zum Arzt, weil er Angst hat etwas zu verpassen.

Wenn er krank ist, muss er zum Arzt. Nur der kann dem Vorgesetzten mitteilen, von welchen Dienstverrichtungen Ihr Sohn befreit werden soll, um wieder gesund und damit voll belastbar zu werden. Immerhin hat Ihr Sohn als Soldat entsprechend dem Soldatengesetz eine Pflicht zur Gesunderhaltung. Dazu gehört auch, dass er alles unternimmt, um gesund zu werden.
Autor dodo
 - 07. Oktober 2012, 16:59:41
Danke für ihre Antwort