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Krank auf Stube, umgehbar?

Begonnen von Jägerlein1, 07. Oktober 2012, 13:35:42

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Jägerlein1

Guten Tag zusammen,
Ich bin zurzeit in meiner GA und noch bis einschließlich Montag "krank auf Stube" geschrieben. Jetzt haben wir am montag aber das erste mal Schiessen im Simulator, an welchem ich ja nicht teilnehmen darf.
Es fehlt mir also quasi die Basis zum schiessen, was sehr schlecht ist...kann ich den Status iwi wieder loswerden und morgen doch mitgehen, da es ja Grundlagen sind die mir sonst fehlen?
Lg

KlausP

Gehen Sie morgen früh zum Arzt und lassen sich erneut untersuchen.

Krank auf Stube? Wer bringt Ihnen denn das Essen und wie sind Sie am Wochenende versorgt worden? War die Einheit im Dienst?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

rede mit spieß - chef - doc  nur die können dir da helfen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

LuftwaffenSLD

Allerdings ist der Schiesssimulator (AGSAP) auch nicht ein einmaliger, unersätzlicher Ausbildungsabschnitt.
Es ist ganz schön damit mal geübt zu haben, aber auch nicht absolut notwendig, bevor man das erstemal den scharfen Schuss ausübt.

Also don't panic!

ulli76

Bist du krank auf Stube bis Wiedervorstellung morgen oder kaS bis morgen und Wiedervorstellung am Dienstag?
Wenn dein Krankheitsbild es zulässt, gehste halt morgen wieder zum Truppenarzt und frag, ob du wieder Dienst tun kannst.
Wenn du allerdings erst Dienstag wiederbestellt bist (was mich wundern würde), wird sich der TrA ja was bei gedacht haben, das er dich nicht gleich zu Beginn der Woche sehen will.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jägerlein1

Ich wurde heute morgen KaS geschrieben und bin für dienstag wiederbestellt.
Bin jetzt nicht bettllegig, fühle mich soweit fit genug morgen früh mit raus zu gehen.
Das simulationsschiessen findet den ganzen tag statt, ist also schwer vorher nochmal zum arzt zu kommen.
Kann ich auf meinen "Rechtsanspruch" verzichten und quasi auf eigene Gefahr mitgehen?

P.S Kameraden haben mir mein essen mitgebracht bis jetzt, da wir an diesem Wochenende Dienst hatten.

justice005

Wenn Sie die Schießausbildung verpassen, dann gibt es sicherlich Gelegenheit, das nachzuholen. Das ist zwar vielleicht für Sie persönlich schade, aber kein Grund, sich davor zu fürchten, die ganze Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren zu können. Außerdem sind Sie soch bestimmt nicht der einzige, der morgen nicht dabei ist und wird sicherlich eine Möglichkeit zum Nachholen geben.
Wenn Sie heute erst krank geschrieben wurde, dann hat der Arzt wohl seine Gründe, dass er Sie morgen noch nicht für dienstfähig hält.


PS:

ZitatP.S Kameraden haben mir mein essen mitgebracht bis jetzt, da wir an diesem Wochenende Dienst hatten.

Bedeutet KaS in der Tat, dass man nicht in die Truppenküche darf ?? Das würde ich nämlich bezweifeln. Kann da vielleicht jemand Kompetentes noch was dazu sagen? Ich weiß es nicht, aber mein Rechtsgefühl sagt mir, dass KaS nicht "Stubenarrest" bedeutet.


dodo

Meine Sohn hat am Montag seine AGA begonnen und nun ist er seit Mittwoch erkrankt. Er geht aber nicht zum Arzt, weil er Angst hat etwas zu verpassen. Durch seine Erkrankung schafft er manche Übungen nicht bzw. nicht vollständig.
Ist die Angst von ihm berechtigt etwas zu verpassen oder sollte er umgehend zum Arzt gehen ? Bitte um Rückantwort

Ralf

Tz, wer krank ist, geht um Arzt, es geht immerhin um die Gesundheit! Und wenn er deswegen einiges nicht schafft, ist er ausreichend krank, dass er besser zum Arzt gehen sollte. D ist es völlig egal, ob er was versäumt. Versäumt jemand zuviel, als dass es nachzuholen wäre, kann er die Grundausbildung wiederholen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


KlausP

ZitatEr geht aber nicht zum Arzt, weil er Angst hat etwas zu verpassen.

Wenn er krank ist, muss er zum Arzt. Nur der kann dem Vorgesetzten mitteilen, von welchen Dienstverrichtungen Ihr Sohn befreit werden soll, um wieder gesund und damit voll belastbar zu werden. Immerhin hat Ihr Sohn als Soldat entsprechend dem Soldatengesetz eine Pflicht zur Gesunderhaltung. Dazu gehört auch, dass er alles unternimmt, um gesund zu werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

@BorkenWing: So fit kannst du doch gar nicht sein, wenn du heute früh kaS geschrieben wurdest, oder?`

@Justice: Ob man damit in die Truppenküche darf, hängt von der Absprache vor Ort hab. Genauso auch, ob der Soldat sich nur in der Stube, oder ob er sich auch hinlegen darf. Als Truppenarzt muss man die Regelungen vor Ort erfragen und ggf. Ergänzungen mit drauf schreiben.
Außer kzH ist an sich kein Status genau definiert. Das gibt leider hin und wieder Probleme, gerade mit Grundausbildungseinheiten, wenn die Vorgesetzten meinen, die von uns empfohlenen Einschränkungen zu unterlaufen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dodo

Danke KlausP.

Ich versuch heute Abend mit ihm zu Telefonieren,u ihre Information weiter zu geben.

Jägerlein1

Ich hatte Erbrechen mit Durchfall und musste mich mehrfach übergeben...durch die Medis gehts mir so gut, dass ich morgen gefahrlos mit "raus" gehen kann...
Werde morgen früh nochmal mit meinem Zugführer sprechen, vllt findet sich ja eine lösung :/

miguhamburg1

Kamerad, Sie können oder wollen nicht verstehen, oder?

Sie haben die gesetzliche Pflicht zur Gesunderhaltung. Zu der gehört auch, alles Mögliche und Zumutbare zu tun, um wieder gesund zu werden.

Heute waren Sie beim Arzt, der Sie krank auf Stube geschrieben hat. Ihr Kompaniechef ist dieser Empfehlung gefolgt, was dadurch für Sie zum Befehl wurde. Dieser gilt bis Dienstag zur Wiedervorstellung beim Arzt.

Was hat nun Ihr Zugführer mit alldem zu tun? Richtig, nichts - und er wird wohl kaum den bestehenden Befehl Ihres Kompaniechefs einfach aufgeben.

Der Einzige, der den Befehl aufheben kann, ist Ihr KpChef - und der wird dies auch sicher erst tun, wenn der Arzt dazu sein OK gegeben hat.

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