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Zusammenfassung

Autor LuftwaffenSLD
 - 25. Oktober 2012, 16:25:30
Zur Ergänzung:

Während der Elternzeit kann die Frau in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Danach besteht die Möglichkeit des Beihilfeanspruchs mit privater Ergänzung (Vor- und Nachteile) oder die Frau versichert sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Am besten einfach mal Angebote einholen und ausrechnen.
Autor AriFuSchr
 - 25. Oktober 2012, 15:39:47
ich habs jetzt mal nachgelesen.

Die Krankenversicherungspflicht in der o. dargestellten Form wurde zum 1.1.2009 mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht auch für beihilfeberechtigte Beamte eingeführt. Sozusagen im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Autor F_K
 - 25. Oktober 2012, 15:35:43
ZitatDie Logik erschließt sich mir zwar nicht, aber es ist tatsächlich so.

@ Justice:
Hat auch nichts mit Logik zu tun, sondern mit den Folgen der PFLICHT-Kranken-Versicherung, die gesetzlich eingeführt worden ist.
Autor AriFuSchr
 - 25. Oktober 2012, 15:24:59
ok, das wusste ich auch nicht.

Sagen wirs mal so, das muss ist schon alleine aus dem Grund richtig, weil die Differenz ohne KV ja aus Eigenmitteln getragen werden müsste. Bei entsprechenden Krankheitsbildern/Operationen wäre dann schnell auch eine existenzbedrohende finanzielle Grenze erreicht.
Autor justice005
 - 25. Oktober 2012, 14:21:56
ZitatDu solltest den Differenzbetrag zwischen Beihilfesatz und den tatsächlichen Kosten über eine entsprechende Krankenversicherung absichern.

Bei den Beamten ist es so, dass diese sich privat versichern MÜSSEN, wenn sie ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen wollen. Wer also kein PKV hat, kriegt auch keine Beihilfe. Die Logik erschließt sich mir zwar nicht, aber es ist tatsächlich so. Ich weiß aber nicht, wie es bei Soldaten ist. Daher müsste man mal prüfen, ob man nicht vielleicht besser das "soll" durch ein "muss" ersetzt.

Autor schlammtreiber
 - 25. Oktober 2012, 13:44:47
Zitat von: StOPfr am 25. Oktober 2012, 13:21:40
Normalerweise wäre hier dicht, da ich aber heute gerade nichts anderes zu tun habe...

Altersmilde  ;D
Autor AriFuSchr
 - 25. Oktober 2012, 13:31:35
Du solltest den Differenzbetrag zwischen Beihilfesatz und den tatsächlichen Kosten über eine entsprechende Krankenversicherung absichern.

Informieren, Angebote einholen, handeln.
Autor Marule
 - 25. Oktober 2012, 13:28:03
Danke und Sorry StOPfr =/

Okay....denn muss ich mal weiter Informieren....vllt. meldet sich ja noch einer aus dem Forum mit gleicher Situation.  :)
Autor KlausP
 - 25. Oktober 2012, 13:26:31
Autor KlausP
 - 25. Oktober 2012, 13:22:14
Ihre Frau und die Kinder sind beihilfeberechtigt. Das heisst, zu einem Teil erstattet die Beihilfe die Kosten, den Rest müssen Sie privat versichern. Wieviel % die Beihilfe erstattet, steht in den Beihilfevorschriften, die man auf www.bundeswehr.de nachlesen kann. Als Soldat selber haben Sie Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Autor StOPfr
 - 25. Oktober 2012, 13:21:40
"Krankenkasse" reicht als Betreff eigentlich nicht aus. Normalerweise wäre hier dicht, da ich aber heute gerade nichts anderes zu tun habe, habe ich den Betreff geändert und wünsche dir korrekte Antworten.
Autor Marule
 - 25. Oktober 2012, 13:14:49
Wenn man nun für eine Karriere zum Soldat eingestellt wurde, wird dann die Familie (Meine Tochter und Frau) mitversichert wie in dem zivilen Bereich oder muss man diese dann Privat versichern??

Dank im vorraus =)