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Bundeswehr: Familie mitversichert wie in einer privaten Krankenkasse?

Begonnen von Marule, 25. Oktober 2012, 13:14:49

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Marule

Wenn man nun für eine Karriere zum Soldat eingestellt wurde, wird dann die Familie (Meine Tochter und Frau) mitversichert wie in dem zivilen Bereich oder muss man diese dann Privat versichern??

Dank im vorraus =)
never say never

StOPfr

"Krankenkasse" reicht als Betreff eigentlich nicht aus. Normalerweise wäre hier dicht, da ich aber heute gerade nichts anderes zu tun habe, habe ich den Betreff geändert und wünsche dir korrekte Antworten.
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KlausP

Ihre Frau und die Kinder sind beihilfeberechtigt. Das heisst, zu einem Teil erstattet die Beihilfe die Kosten, den Rest müssen Sie privat versichern. Wieviel % die Beihilfe erstattet, steht in den Beihilfevorschriften, die man auf www.bundeswehr.de nachlesen kann. Als Soldat selber haben Sie Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marule

Danke und Sorry StOPfr =/

Okay....denn muss ich mal weiter Informieren....vllt. meldet sich ja noch einer aus dem Forum mit gleicher Situation.  :)
never say never

AriFuSchr

Du solltest den Differenzbetrag zwischen Beihilfesatz und den tatsächlichen Kosten über eine entsprechende Krankenversicherung absichern.

Informieren, Angebote einholen, handeln.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

Semper Communis
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justice005

ZitatDu solltest den Differenzbetrag zwischen Beihilfesatz und den tatsächlichen Kosten über eine entsprechende Krankenversicherung absichern.

Bei den Beamten ist es so, dass diese sich privat versichern MÜSSEN, wenn sie ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen wollen. Wer also kein PKV hat, kriegt auch keine Beihilfe. Die Logik erschließt sich mir zwar nicht, aber es ist tatsächlich so. Ich weiß aber nicht, wie es bei Soldaten ist. Daher müsste man mal prüfen, ob man nicht vielleicht besser das "soll" durch ein "muss" ersetzt.


AriFuSchr

ok, das wusste ich auch nicht.

Sagen wirs mal so, das muss ist schon alleine aus dem Grund richtig, weil die Differenz ohne KV ja aus Eigenmitteln getragen werden müsste. Bei entsprechenden Krankheitsbildern/Operationen wäre dann schnell auch eine existenzbedrohende finanzielle Grenze erreicht.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

ZitatDie Logik erschließt sich mir zwar nicht, aber es ist tatsächlich so.

@ Justice:
Hat auch nichts mit Logik zu tun, sondern mit den Folgen der PFLICHT-Kranken-Versicherung, die gesetzlich eingeführt worden ist.

AriFuSchr

ich habs jetzt mal nachgelesen.

Die Krankenversicherungspflicht in der o. dargestellten Form wurde zum 1.1.2009 mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht auch für beihilfeberechtigte Beamte eingeführt. Sozusagen im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

LuftwaffenSLD

Zur Ergänzung:

Während der Elternzeit kann die Frau in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Danach besteht die Möglichkeit des Beihilfeanspruchs mit privater Ergänzung (Vor- und Nachteile) oder die Frau versichert sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Am besten einfach mal Angebote einholen und ausrechnen.

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