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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 08. November 2012, 19:11:34
Lieber miguhamburg,

das ließ sich keineswegs implizieren, insbesondere nicht nach der abstrusen Paragraphenkette und noch viel weniger nach dieser Äußerung: 
ZitatDer wurde auf meine Initiative hin entlassen.
Ich bin auch aus verschiedenen rechtlichen Gründen fest davon überzeugt, dass hier irgendetwas nicht so ganz stimmt, zumindest aber Entscheidendes fehlt.

Aber ok, ich will jetzt nicht schon wieder eine Diskussion starten, deshalb lasse ich das mal so stehen.

schönen Abend noch ;)


Autor miguhamburg1
 - 08. November 2012, 18:52:08
Die Begründungen sind doch gegeben worden. Aufgrund des Urteils des Strafgerichts wurde ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis gem. § 58 (1) WDO endete ...

Das allerdings hätten Sie mit dem, was ich hierzu schrieb, durchaus implizieren können.
Autor justice005
 - 08. November 2012, 18:37:21
ZitatUrsächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.

Lieber miguhamburg, die genannten Paragraphen beschreiben soldatische Pflichten und einen Wehrstraftatbestand, aber keinen Entlassungstatbestand.

Ein Entlassungstatbestand wäre beispielsweise einer derjenigen, die in § 55 SG geregelt sind, wie z.B.

- Entlassung wegen schwerem Dienstvergehen (aber nur in den ersten 4 Dienstjahren möglich)
- Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung (auch nur in den ersten 4 Dienstjahren möglich)
- Entlassung aus gesundheitlichen Gründen
- usw. usw.

Mich würde interessieren, welcher Entlassungstatbestand vorliegend in Betracht kommt, vor allem, wenn die ersten 4 Dienstjahre rum sind. Meine Frage bleibt daher offen....

Autor miguhamburg1
 - 08. November 2012, 18:12:18
Wenn Sie die entsprechenden Paragrafen und deren Grundlagen gelesen hätten, dann würden Sie verstehen, worin der Unterschied besteht ...
Autor foxbuster
 - 08. November 2012, 18:06:44
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
(...)Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen.

KOPFSEITE!!!?? Gruselige Vorstellung. Wahnsinn. Fast schon kaum zu glauben. Andererseits ... es gibt ja echt nichts was es nicht gibt.

Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.

Gott sei Dank.

Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 17:53:28
Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.

Was meint nachgelagert in diesem Fall? Genügt das SG nicht?
Autor miguhamburg1
 - 08. November 2012, 17:53:28
Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.
Autor justice005
 - 08. November 2012, 17:17:30
ZitatVor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen.

Nur mal aus reiner persönlicher Neugier: In welchem Dienstjahr war der Offizier und auf welcher Rechtsgrundlage ist die Entlassung erfolgt?



Autor Gräfin
 - 08. November 2012, 16:51:54
So, jetzt sind wir alle mal wieder lieb und schweifen nicht in Richtungen ab, die der kleinen Gräfin und ihrem großen Freund (el Pollo) sowie dem Pony nicht gefallen!
Ich weiß, Tattoos ist ein gern genommenes Aufreger-Thema.
Aber ich denke, es ist alles dazu gesagt worden.
Und ich gebe BrokenWing recht. Sie hat nur ihre Erfahrungen und Meinungen mitgeteilt. Also gibt es keinen Grund, durch die Blume auf sie loszugehen.
Also: liebhaben!

Edit: Gott seid ihr schnell!
Autor schlammtreiber
 - 08. November 2012, 16:48:53
zu spät

[gelöscht durch Administrator]
Autor Paramedic
 - 08. November 2012, 16:48:18
Es war nicht böse gemeint.

Hoffe es kommt nicht gleich die ganze Pony-Armee  ;)
Autor F_K
 - 08. November 2012, 16:41:28
@ Paramedic:

Bist Du einfach zu b*** dem Thread hier zu folgen?

Tattoos sind wie Brandings, Cuttings, Modifications und Lackierung eben Körperschmuck (was denn sonst) und damit in der Vorschrift  EXPLIZIT erfasst, auch wenn es von Dir nicht verstanden wird.

... und es reicht halt (im Extremfall) zur Entlassung.

Try at your own risk, you have been warned.
Autor Paramedic
 - 08. November 2012, 16:33:32
ZitatKörperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten

Dazu hätte ich gerne eine Quelle. (außer das mit der Unversehrtheit :))

Zitatund Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert

Ich denke es gibt weitaus andere Arten seinen Körper zu modifizieren, Brandings, Cuttings, Modifications und solche Sachen finden sich auch nicht explizit in der Vorschrift wieder, außer natürlich in dem Teil der Unversehrtheit.


ZitatMedizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").

Ich vermute eher, dass du da keine Ahnung hast.

Die Durchtrennung aller Hautschichten und Bindegewebe kann einen weitaus größeren Schaden anrichten und Ohrlöcher benötigen genau wie Tätowierungen einer besonderen Nachsorge, die, wenn sie vernachlässigt wird auch zu einer Infektion führen kann.



@migu

danke für die Info, worauf wird dann bei der Entlassung gezielt? Richtung Eignung?
Autor miguhamburg1
 - 08. November 2012, 16:32:37
Was ist denn jetzt noch unklar für Sie? Sie kennen die Vorschriften- und Sachlage zu diesem Thema aus mehreren Perspektiven.

Auf dieser Basis können Sie doch wirklich entscheiden, ob Sie sich dieses (oder überhaupt ein weiteres) Tattoo stechen lassen. Mal angenommen Sie tun es, gehen Sie eben das Risiko ein, dass Ihr Disziplinarvorgesetzter nicht mehr wegschaut, es nicht mehr akzeptiert, den MAD einschaltet oder Ihnen schlicht befiehlt, im Dienst mit "Ärmel lang" herumzulaufen, um das Tattoo zu verdecken. Was er tun wird, das wissen wir nicht. Es kann aber auch sein, dass Sie z.B. auf einem Lehrgang einem anderen Disziplinarvorgesetzten unterstellt werden, der es sehr viel strenger sieht, als Ihr Derzeitiger. Dann gehen Sie wieder dieses risiko ein. Oder Ihr derzeitiger DV wird verletzt und Sie bekommen einen neuen. oder der DV Ihres DV nimmt an diesem oder generell an Tattoos Anstoß. Sie sehen, ohne Risiko für Sie ist das nicht. Letztlich müssen Sie eben entscheiden, ob Sie es eingehen wollen.

@ Paramedic: Auch hier kommt es darauf an, wie der DV damit umgeht. Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen. Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.
Autor wolverine
 - 08. November 2012, 16:26:55
Zitat von: Paramedic am 08. November 2012, 16:18:45
was kann ein DV machen,
Gebrauch der ABC-Schutzaustattung perfektionieren von Mo 07.00 bis Fr 13.30 Uhr?!
Autor F_K
 - 08. November 2012, 16:25:59
ZitatAber nochmal die Frage, was kann ein DV machen, wenn ein Tattoo an einer nicht verdeckbaren Stelle angebracht ist außer dulden?

- ggf. dem MAD melden
- abdecken lassen (Tape) - macht dem Soldaten richtig viel Freude
- Bei Anbringung im Dienstverhältnis  entsprechend disziplinar ermitteln.

Zitatja auch Kameradinnen die Heilfürsorge absprechen wenn die Ohrringe sich infizieren etc.

@ Paramedic:

Du hast keine Ahnung, oder?

Zum einen ist weiblichen Soldaten das Trage von (dezenten) Ohrringen (ausdrücklich) erlaubt, zum anderen ist Körperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten - und Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert.
Medizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").

@ Broken Wing:

... und Deine Vorgesetzten haben die Runen am Rücken unter der Dusche gesehen? Oder wie?