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Autor wolverine
 - 09. November 2012, 07:52:16
Stimmt; irgendwem muss man ja einseitig die Bezüge kürzen können. ;D
Autor BulleMölders
 - 09. November 2012, 06:59:58
Zitat von: Rollo83 am 08. November 2012, 21:55:02
Naja komm in 6,5 Jahren geh ich in BFD, also da wird es doch wohl noch Beamte geben.
Bestimmt, denn dann bin ich noch nicht in Pension. Soll heißen, dass es zumindest einen Beamten dann noch geben wird.  :o
Da ich aber auch Kollegen hier habe, die noch 30 Jahre bis zur Pension haben, wird das Beamtentum uns sicher noch lange lange erhalten bleiben.  ;D
Autor Rollo83
 - 08. November 2012, 21:55:02
Naja komm in 6,5 Jahren geh ich in BFD, also da wird es doch wohl noch Beamte geben.
Autor wolverine
 - 08. November 2012, 21:35:48
Bis dahin gibt es keine Beamten mehr ....
Autor Rollo83
 - 08. November 2012, 21:31:02
Ach man, ich meinte natürlich Anspruch auf E- und Z- Schein.
Bis ich die wirklich bekomme dauert sicher noch ein paar Jährchen wenn ich sie überhaupt bekomme.
Autor wolverine
 - 08. November 2012, 21:23:48
Du konntest Dir schon die Papiere holen? Was haste angestellt?
Autor Rollo83
 - 08. November 2012, 20:46:47
Ich denke oder ich Wette die Scheine bleiben denn der GWD zählt auch.
Wieso das so ist, ganz einfach. Ich bin nämlich SAZ 11 Jahre und 3 Monate + früher mal 9Monate GWD ergibt bei mir SAZ 12 und ich hab auch beide Scheine.
Autor griesgrenni
 - 08. November 2012, 20:34:17
ZitatDaran ändert sich also nichts!   Folge : Wer auf unter SaZ 12 verkürzt - hat keinen Anspruch mehr auf E- oder Z-Schein !
Ärgerlich, aber was soll man machen.
Frage dazu: Mit GWD (9 Monate) als Vordienstzeit ist man statt SAZ 12 ja SAZ 13. Wenn man jetzt um ein Jahr verkürzt auf SAZ 12, bleiben die Scheine dann erhalten? Weil man war ja dann keine 12 Jahre SAZ?
Autor syntax
 - 19. September 2012, 19:50:35
Hallo zusammen,

die Ausführungsbestimmungen, sowohl für Soldaten, als auch für ziviles Personal wurden vor etwa 5-6 Wochen im Intranet veröffentlicht, dementsprechend für jeden nachzulesen, den es interessieren könnte.

MkG
Autor Rollo83
 - 11. September 2012, 17:10:08
Ja, natürlich die Eingangsbestätigung.
Die Ausführungsbestimmungen sind doch schon bekannt oder irre ich mich da jetzt?
Autor BulleMölders
 - 11. September 2012, 17:05:26
Zitat von: Rollo83 am 11. September 2012, 16:59:16
Ja, diese sollte recht zeitnah aus dem Stab/S1 kommen.
Du meinst bestimmt die Eingangsbestätigung.
Denn Ausführungsbestimmungen werden von dort bestimmt nicht kommen.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Autor Rollo83
 - 11. September 2012, 16:59:16
Ja, diese sollte recht zeitnah aus dem Stab/S1 kommen.
Autor BulleMölders
 - 11. September 2012, 16:58:23
Zumal jedes neue Gesetz ja auch entsprechende Ausführungsbestimmungen nach sich zieht und eh dieser nicht erlassen sind, wird da wohl erstmal gar nicht passieren. Ausser einer eventuellen Eingangsbestätigung des Antrags.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Autor Rollo83
 - 11. September 2012, 16:50:04
Also da das Reformbegleitprogramm noch recht "frisch" ist kann ich mir nicht vorstellen das schon ein Rückläufer bei jemanden angekommen ist. Einen genauen Zeitansatz zu nennen ist auch nicht so leicht aber es wird sicherlich mehrere Monate dauern bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Autor waddele
 - 11. September 2012, 16:30:09
Servus. Hat jemand schon einen Rückläufer nachdem er die Dienstzeitverkürzung nach dem Reformbegleitgesetz eingereicht hat?  Wie lange dauert es ungefähr bis man was positives oder negatives erfährt?

Hab heut meine Dienstzeitverkürzung eingereicht.