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Autor Ralf
 - 13. November 2012, 12:10:11
Das kann in der Tat dauern, und ja von Wochen sogar bis zu mehreren Monaten.
Autor Spade
 - 13. November 2012, 11:39:23
Gut zu wissen, nochmals danke (schade, dass es dafür keinen Button in diesem Forum gibt).

Gibt es Erfahrungswerte, wie viel Zeit zwischen Bewerbung und frühestmögl. Test an der OPZ vergeht?
Bei tausenden Bewerbern und begrenzten Kapazitäten handelt es sich vermutlich um mehrere Monate?
Mir ist dabei klar, dass nicht alle Bewerber auch zum Test eingeladen werden.
Autor Ralf
 - 12. November 2012, 06:38:50
Ja, den macht man nicht mit, denn dieser Test gehört zur Studieneignungsprüfung. Die kann aber ein ROB mitmachen (falls er sich später für eine Übernahme zum OA bewerben will, bräuchte er nicht mehr zur OPZ).
Autor Spade
 - 11. November 2012, 23:09:31
Vielen Dank für das Dokument, Ralf!
Für ROB entfällt demnach der berüchtigte Mathetest? Kann das ein ROB (oder sonstiger Wissender) bestätigen, der die OPZ zeitnah besucht hat?
Autor Ralf
 - 11. November 2012, 14:31:32
Ich denke das Problem ist einfach das Internet, zuviele Informationen und zwar teilweise missverständlich ausgedrückt auch wenn sie vom Sinn her richtig sein sollten.
Anbei ein Erlass und man beachte insbesondere die Anlagen.


[gelöscht durch Administrator]
Autor Tommie
 - 11. November 2012, 13:21:19
Jeder Soldat, ob FWDL oder SaZ, kann sich während seiner Dienstzeit jederzeit für alle Laufbahnen bewerben, deswegen bin ich darauf nicht näher eingegangen! Ob er dann angenommen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt ;) ! Und das von Ihnen erwähnte "in Übungen" heisst nichts anderes als dass der Teil der ROA-Ausbildung, der nicht mehr in der Dienstzeit zu bewältigen ist, danach in Form von Übungen gemacht wird! "Übungen" oder -neue Sprechweise!- Reservistendienste sind im Prinzip die Rechtsnachfolger der Wehrübungen, die sich allerdings nicht mehr auf das Wehrpflichtgesetz beziehen.

ned was ich unter "flexiblem Diensteintritt" verstehe möchten Sie wissen ;) ? Da verstehe ich prinzipiell das gleiche wie die Bundeswehr :D ! Als FWDL oder SaZ können Sie Ihren Dienst im Normalfalle zum jeweiligen Quartalsbeginn antreten, also z. B. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober. Die OA-Jahrgänge starten allerdings immer nur zum 01.07. des Jahres. Richtig?
Und flexibel heisst hier für mich, dass Sie beginnen können, wann immer Sie im Rahmen der o. a. Einschränkungen anfangen möchten, allerdings werden Sie dann erst dem nächsten beginnenen OAJ zugeordnet, was im Extremfalle (Beginn zum 01. Oktober, nächster OAJ beginnt am 01.Juli des Folgejahres!) dann schon mal 9 Monate "Zeitverlust" für die OA-Ausbildung bedeuten kann!
Autor Hoffman
 - 11. November 2012, 13:10:46
Mit der Information das man sich aus der Truppe heraus für den ROA i.W. bewerben kann bin sogar nicht alleine. Das gab es hier im Forum nämlich schon mal. Der Thread Ersteller hat sich sogar die Mühe gemacht die von mir erwähnte PDF-Datei zu veröffentlichen:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=35193.0
Autor ulli76
 - 11. November 2012, 13:09:29
Nein, du bewirbst dich nicht für bestimmte Übungen, sondern für eine Laufbahn.

Und bei den ROAs gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Du machst die Ausbildung von vorne herein als ROA als SaZ 3 oder FWDL 23.
2. Du machst die Ausbildung danach in Form von Wehrübungen.
3. Du kannst dich natürlich für eine Laufbahn als ROA bewerben, währen du "normaler" SaZ oder FWDL bist. In wie weit du dann schon Ausbildungen während des laufenden Dienstverhältnisses machen kannst, müsstest du nachfragen.
Autor Hoffman
 - 11. November 2012, 13:00:03
Gut, dann hat sich das mit den Übungen schon mal geklärt. Man kann sich also während seiner FWD oder SaZ Zeit für Übungen bewerben allerdings kann man diese nicht während seiner FWD oder SaZ Zeit absolvieren. So sollte das auch auf der Homepage stehen - tut es aber nicht.

Also wenn Sie mir das mit dem Wehrdienstberater nicht glauben dann kann ich Ihnen gerne eine PDF-Datei vom Ihm zukommen lassen in der es folgendes Model gibt:

Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienstverhältnis (SaZ/FWD mit flexiblem Diensteintritt)

Was würden Sie denn unter "flexiblem Diensteintritt" verstehen? Vor allem im Bezug das es beim Heer eigentlich nur einen Diensteintritt für den ROA i.W. gibt nämlich am 01. Juli.
Autor Tommie
 - 11. November 2012, 12:44:36
Ah ja, haben Sie sich denn überhaupt schon einmal auf dieser Seite hier umgesehen ;) ?

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/resoffz
Autor Tommie
 - 11. November 2012, 12:38:37
Also, wenn Ihr Wehrdienstberater Ihnen das tatsächlich so erklärt hat, was ich persönlich nicht glaube, dann hat er von dem ganzen Spiel absolut keine Ahnung! Ich glaube da eher an ein Missverständnis!

Wenn man Reserveoffizier im Wehrdienst macht, wird man, nach positivem Test an der OPZ, schon als ROA eingestellt. Dies kann als SaZ (bis zu 3 Jahren!) geschehen oder als FWDL (bis zu 23 Monaten, wobei kurzer FWDL als ROA keinen Sinn macht!). Man wird dann einem OA-jahrgang zugewiesen und absolviert so weit wie möglich alle Lehrgänge mit den Kameraden bis zum Dienstzeitende! Das hat mit "Wehrübung" nicht zu tun! Wehrübungen waren Dienstleistungen von Reservisten nach dem Wehrpflichtgesetz! Und während des aktiven Dienstes gibt es so etwas nicht!
Autor Hoffman
 - 11. November 2012, 12:32:22
Zitat von: Tommie am 11. November 2012, 12:08:58
Hoffmann, Sie haben wirklich keine Ahnung :D !

lol sorry ich war noch nicht bei der Bundeswehr und versuche gerade herauszufinden was man dort alles machen kann und was nicht. Deswegen frag ich ja ;) Leider gibt es bei der Bundeswehr so viele widersprüchliche Informationen. Da lese ich z.B. auf der Homepage der Bundeswehr über das Model zur Ausbildung ROA i.W. innerhalb des FWDL mit flexiblem Diensteintritt. Sprich man fängt erst mit dem FWD an und, wenn man sich dann entscheidet ROA i.W. zu werden, bewirbt sich aus der Truppe heraus für diesen Ausbildungsgang. So hat mir das mein Wehrdienstberater nach einem Anruf bei P auch bestätigt. Dann stellt sich bei einem weiteren Anruf bei P heraus das es so nicht praktiziert wird und man wird sogar gefragt warum man überhaupt an so etwas "schwachsinniges" denkt!

In dem Satz oben steht doch ganz klar das man sich für Übungen während seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr jederzeit bewerben kann. Was soll ich darunter denn sonst verstehen das diese Übungen dann auch während der Dienstzeit absolviert werden? Denn der Satz oben ist meiner Meinung nach im Zusammenhang mit dem ROA i.W., nicht aber dem ROA a.d.W., erwähnt!
Autor Tommie
 - 11. November 2012, 12:08:58
Hoffmann, Sie haben wirklich keine Ahnung :D ! Man absolviert niemals Wehrübungen während der Dienstzeit, weil dies Kraft Gesetzes quasi ausgeschlossen ist!

Aber man kann seinen ROA auch im Wehrdienst machen und absolviert dann als Soldat auf Zeit (SaZ) mit einer Verpflichtungszeit von bis zu 3 Jahren oder aber als FWDL 23 alle möglichen Lehrgänge während der Dienstzeit und wird z. B. als SaZ 3, wenn alle Voraussetzungen passen, am letzten Tag im Dienst mit Wirkung zum ersten Tag nach der Dienstzeit zum Leutnant der Reserve befördert!
Autor Hoffman
 - 11. November 2012, 11:55:32
Ich dachte das man sich für den ROA a.d.W. erst dann bewirbt wenn man schon aus der Bundeswehr ausgeschieden ist, entweder als ehemaliger SaZ oder GWDL/FWDL. Oder alternativ für den ROA a.d.W. bewirbt wenn man kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit ist und, wenn man für die ROA a.d.W. Ausbildung genommen wird, dann nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr die nötigen Lehrgänge zum ROA a.d.W. absolviert und danach in regel- oder unregelmäßigen Abständen Wehrübungen macht und dadurch befördert wird.

Bei dem genannten Satz oben hört es sich so an als ob man sich schon während dem FWD als FWDL oder SaZ für Wehrübungen bewerben kann und diese während seiner Dienstzeit absolviert - im Verglich zu einem Reservisten der diese Übungen nach Ende seiner Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr absolvieren kann. Also z.B. ein SaZ12 bewirbt sich in seinem 5. Dienstjahr für diese Übungen und absolviert diese in seinem 5. Dienstjahr. Kann man durch solche Übungen alternativ befördert werden? Könnte man sich denn auch für die Lehrgänge ROL I und ROL II während seiner Bundeswehrzeit einzeln und separat von der anstatt kompletten Ausbildung an einem Stück zum ROA i.W. oder a.d.W. bewerben? 
Autor Ralf
 - 11. November 2012, 10:49:04
So ganz versteh ich deine Frage nicht, jedoch besagt der Satz u.a., dass man sich für den ROA a.d.W jederzeit bewerben kann, dort gilt nicht die Frist 01.03.