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Offizier der Reserve

Begonnen von HoGan, 10. November 2012, 01:39:07

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HoGan

Hallo,

ich habe eine frage die mir mein ehemaliger Zugführer eher schlecht erklären konnte. Ich war dieses Jahr im Februar in Köln bei der OPZ und habe die Offiziertauglichkeit erhalten. Leider konnte ich mich aufgrund der hohen Bewerberanzahl nicht durchsetzen. Damals habe ich mich für den aktiven Dienst bei der Bundeswehr beworben. Das Ergebnis des Testes besteht jetzt für 3 Jahre, dessen bin ich mir bewusst.

Nachdem ich jetzt ausgeschieden bin aus der Bundeswehr und Zivil studiere quält mich jedoch das verlangen wieder Teil der Bundeswehr zu werden. Natürlich sehe ich meine Chancen aufgrund des abgelehnten Antrages als sehr gering an. Meine erste frage wäre also, kann man sich trotz Ablehnung im Jahr darauf wieder bewerben oder ist dies Zwecklos, da der Antrag ja abgelehnt ist?

Zum anderen kann ich mich mit der Offiziertauglichkeit die ich ja erhalten habe als Offizier der Reserve bewerben obwohl ich nur 12 Monate FWDLer war und keine Ausbildung zum Reserveoffizier genossen habe? Kann man diese Ausbildung in den Semesterferien nachholen oder geht dies nur als SAZ2 bzw. FWDL 23? Wenn ja wie sollte ich mich verhalten?

Ich hoffe ihr könnt mir etwas die Ungewissheit nehmen!


Ralf

Ja, du kannst dich erneut bewerben.
Wenn du nur in den Semesterferien üben/dienen kannst, dann wäre das Modell a.d.W (außerhalb des Wehrdienstes) etwas für dich.
Gibt dazu auch einen ausführlichen Thread hier im Forum: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40197.msg386388#msg386388
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HoGan

Super! Erst einmal danke für die schnelle Antwort! Werde jetzt erstmal das Gespräch bei deinem Link durchlesen und wenn noch Fragen offen bleiben dann schreibe ich nochmal.

Hoffman

Bei abgeschlossenem Studium bietet sich noch die Einstellung in die Reserveoffizierlaufbahn nach § 43 Abs. 3 SLV an.

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqWXlFqeWpRUmgdn6BdkOyoCAPN-Xg8!/

HoGan, ich weiß nicht in welchem Semester Sie sich befinden aber wenn Sie mit dem Gedanken spielen wieder bei der Bundeswehr tätig zu werden, eventuell auch längerfristig, wäre auch das eine interessante Laufbahn (sollte Ihr Studium Verwendung bei der Bundeswehr finden). Es schadet nicht beim Personalamt in Köln anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben ob sich Ihr Studium bei der Bundeswehr verwenden lässt.

Ansonsten wäre der ROA a.d.W. eine Alternative zum ROA i.W.

Beim ROA i.W. wären Sie nämlich für diese Ausbildung mindestens zwei Jahre als SaZ oder 23 Monate als FWDL vollzeitig bei der Bundeswehr. Die ROA i.W.-Ausbildung könnten Sie deshalb nur nach Ihrem Studium absolvieren. Beim ROA a.d.W. absolvieren Sie die nötigen Lehrgänge in relativ kurzer Zeit und das war es dann auch. Danach können Sie an Wehrübungen teilnehmen oder nicht je nachdem wenn diese angeboten werden.   

Hoffman

Ich habe gerade auf der Bundeswehr Hompage folgendes zum ROA i.W. gelesen:

"Ihre Bewerbung sollten Sie frühzeitig, spätestens aber bis zum 01. März vor dem gewünschten Diensteintritt abgeben."

Dann folgt folgender Satz:

"Für die Ausbildung zum Reserveoffizier im Rahmen von Übungen können Sie sich jederzeit bewerben, sofern Sie Angehöriger der Reserve sind, Freiwilligen Wehrdienst leisten oder Dienst als Soldat auf Zeit bis zu einer Dauer von 36 Monaten leisten."

Kann mir jemand sagen was genau es mit dem letzen Satz auf sich hat? Ich dachte solche Übungen kann man nur als ROA 'außerhalb des Wehrdienstes' machen wenn man zu den Glücklichen gehört einen dieser raren Plätze ergattert haben... Handelt es sich hierbei um einen alternativen Weg um Reserveoffizier werden zu können? 

Hoffman

Verzeihung, ich meinte nicht das nur ein ROA a.d.W. an Wehrübungen teilnehmen kann sondern diejenigen die bereits eine Ausbildung zum ROA abgeschlossen haben, ganz gleich ob als ROA i.W. oder ROA a.d.W.

Bedeutet der erwähnte Satz oben das ein FWDL noch in seinem FWD sich für solche Übungen bewerben und dadurch alternativ Reserveoffizier werden kann?

Ralf

So ganz versteh ich deine Frage nicht, jedoch besagt der Satz u.a., dass man sich für den ROA a.d.W jederzeit bewerben kann, dort gilt nicht die Frist 01.03.
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Hoffman

Ich dachte das man sich für den ROA a.d.W. erst dann bewirbt wenn man schon aus der Bundeswehr ausgeschieden ist, entweder als ehemaliger SaZ oder GWDL/FWDL. Oder alternativ für den ROA a.d.W. bewirbt wenn man kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit ist und, wenn man für die ROA a.d.W. Ausbildung genommen wird, dann nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr die nötigen Lehrgänge zum ROA a.d.W. absolviert und danach in regel- oder unregelmäßigen Abständen Wehrübungen macht und dadurch befördert wird.

Bei dem genannten Satz oben hört es sich so an als ob man sich schon während dem FWD als FWDL oder SaZ für Wehrübungen bewerben kann und diese während seiner Dienstzeit absolviert - im Verglich zu einem Reservisten der diese Übungen nach Ende seiner Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr absolvieren kann. Also z.B. ein SaZ12 bewirbt sich in seinem 5. Dienstjahr für diese Übungen und absolviert diese in seinem 5. Dienstjahr. Kann man durch solche Übungen alternativ befördert werden? Könnte man sich denn auch für die Lehrgänge ROL I und ROL II während seiner Bundeswehrzeit einzeln und separat von der anstatt kompletten Ausbildung an einem Stück zum ROA i.W. oder a.d.W. bewerben? 

Tommie

Hoffmann, Sie haben wirklich keine Ahnung :D ! Man absolviert niemals Wehrübungen während der Dienstzeit, weil dies Kraft Gesetzes quasi ausgeschlossen ist!

Aber man kann seinen ROA auch im Wehrdienst machen und absolviert dann als Soldat auf Zeit (SaZ) mit einer Verpflichtungszeit von bis zu 3 Jahren oder aber als FWDL 23 alle möglichen Lehrgänge während der Dienstzeit und wird z. B. als SaZ 3, wenn alle Voraussetzungen passen, am letzten Tag im Dienst mit Wirkung zum ersten Tag nach der Dienstzeit zum Leutnant der Reserve befördert!

Hoffman

Zitat von: Tommie am 11. November 2012, 12:08:58
Hoffmann, Sie haben wirklich keine Ahnung :D !

lol sorry ich war noch nicht bei der Bundeswehr und versuche gerade herauszufinden was man dort alles machen kann und was nicht. Deswegen frag ich ja ;) Leider gibt es bei der Bundeswehr so viele widersprüchliche Informationen. Da lese ich z.B. auf der Homepage der Bundeswehr über das Model zur Ausbildung ROA i.W. innerhalb des FWDL mit flexiblem Diensteintritt. Sprich man fängt erst mit dem FWD an und, wenn man sich dann entscheidet ROA i.W. zu werden, bewirbt sich aus der Truppe heraus für diesen Ausbildungsgang. So hat mir das mein Wehrdienstberater nach einem Anruf bei P auch bestätigt. Dann stellt sich bei einem weiteren Anruf bei P heraus das es so nicht praktiziert wird und man wird sogar gefragt warum man überhaupt an so etwas "schwachsinniges" denkt!

In dem Satz oben steht doch ganz klar das man sich für Übungen während seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr jederzeit bewerben kann. Was soll ich darunter denn sonst verstehen das diese Übungen dann auch während der Dienstzeit absolviert werden? Denn der Satz oben ist meiner Meinung nach im Zusammenhang mit dem ROA i.W., nicht aber dem ROA a.d.W., erwähnt!

Tommie

Also, wenn Ihr Wehrdienstberater Ihnen das tatsächlich so erklärt hat, was ich persönlich nicht glaube, dann hat er von dem ganzen Spiel absolut keine Ahnung! Ich glaube da eher an ein Missverständnis!

Wenn man Reserveoffizier im Wehrdienst macht, wird man, nach positivem Test an der OPZ, schon als ROA eingestellt. Dies kann als SaZ (bis zu 3 Jahren!) geschehen oder als FWDL (bis zu 23 Monaten, wobei kurzer FWDL als ROA keinen Sinn macht!). Man wird dann einem OA-jahrgang zugewiesen und absolviert so weit wie möglich alle Lehrgänge mit den Kameraden bis zum Dienstzeitende! Das hat mit "Wehrübung" nicht zu tun! Wehrübungen waren Dienstleistungen von Reservisten nach dem Wehrpflichtgesetz! Und während des aktiven Dienstes gibt es so etwas nicht!

Tommie


Hoffman

Gut, dann hat sich das mit den Übungen schon mal geklärt. Man kann sich also während seiner FWD oder SaZ Zeit für Übungen bewerben allerdings kann man diese nicht während seiner FWD oder SaZ Zeit absolvieren. So sollte das auch auf der Homepage stehen - tut es aber nicht.

Also wenn Sie mir das mit dem Wehrdienstberater nicht glauben dann kann ich Ihnen gerne eine PDF-Datei vom Ihm zukommen lassen in der es folgendes Model gibt:

Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienstverhältnis (SaZ/FWD mit flexiblem Diensteintritt)

Was würden Sie denn unter "flexiblem Diensteintritt" verstehen? Vor allem im Bezug das es beim Heer eigentlich nur einen Diensteintritt für den ROA i.W. gibt nämlich am 01. Juli.

ulli76

Nein, du bewirbst dich nicht für bestimmte Übungen, sondern für eine Laufbahn.

Und bei den ROAs gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Du machst die Ausbildung von vorne herein als ROA als SaZ 3 oder FWDL 23.
2. Du machst die Ausbildung danach in Form von Wehrübungen.
3. Du kannst dich natürlich für eine Laufbahn als ROA bewerben, währen du "normaler" SaZ oder FWDL bist. In wie weit du dann schon Ausbildungen während des laufenden Dienstverhältnisses machen kannst, müsstest du nachfragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hoffman

Mit der Information das man sich aus der Truppe heraus für den ROA i.W. bewerben kann bin sogar nicht alleine. Das gab es hier im Forum nämlich schon mal. Der Thread Ersteller hat sich sogar die Mühe gemacht die von mir erwähnte PDF-Datei zu veröffentlichen:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=35193.0

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