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Autor ulli76
 - 23. Dezember 2012, 15:20:14
Natürlich kann man das versuchen- nur wie ich bereits schrieb- die in Frage kommenden Gesundheitsziffern machen sehr viele Ausschlüsse, so dass am Ende eh kaum was über bleibt.

Am besten lieste mal in der ZDv 46/1 nach.
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 15:16:48
Also am besten nächstes Jahr anrufen?

Wäre es eventuell möglich wenn man den Verantwortlichen am Hörer hat, dass man sich für mehr Verwendungen sich bereit erklärt oder spielt das eher weniger eine Rolle
Autor ulli76
 - 23. Dezember 2012, 15:09:58
Bestimmt nicht.
Autor EloKaStdSld
 - 23. Dezember 2012, 15:05:55
die waren schon die ganze letzte woche unerreichbar... :-/
weiß jemand ob die zwischen den Jahren geöffnet haben ?
Autor ulli76
 - 23. Dezember 2012, 15:02:01
Die sind morgen ganz sicher nicht da.
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 14:57:56
Karrierecenter Düsseldorf. Ich werde da morgen mal anrufen, solange sie morgen kein frei haben
Autor ulli76
 - 23. Dezember 2012, 14:49:53
Von wo kam denn das Schreiben? Bei denen beim ärztlichen Dienst würde ich es mal versuchen.

Was ich übrigens vor kurzem herausgefunden hab: Du hast ein Anrecht drauf, zu erfahren, warum du nicht tauglich bist. Ob das nur für T4/T5 gilt oder auch für die Ausschlüsse, weiss ich allerdings nicht.
Achso- das gilt natürlich nur für die gesundheitlichen Gründen.
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 14:14:07
Alles klar, ich werde versuchen es herauszufinden.

Welcher wäre der bessere Weg, anrufen bei der Nachwuchsgewinnung oder zum Wehrdienstberater oder evtl Kreiswehrersatzamt?
Autor ulli76
 - 23. Dezember 2012, 14:04:51
Ah-entweder lag es daran, oder du konntest wegen der Sehschwäche auf dem einen Auge den 3-D-Test nicht bestehen.
Ist die Sehschwäche denn mit ner Brille ausgleichbar- wenn ja, dann sollte das ja nicht das Problem darstellen.

Also mein Tip(in Verbindung mit dem vom Andi): Herausfinden, ob das wirklich das Problem ist, ab zum Augenarzt und Bescheinigung einreichen mit dem Antrag auf Nachmusterung.
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 14:02:44
Also einen Attest vom Arzt besorgen?

Normalerweise müssten sie Entlassungsuntersuchung ja haben.
Autor Rollo83
 - 23. Dezember 2012, 13:52:45
Hat Andi doch geschrieben !!!
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 13:49:21
Also was soll ich jetzt am besten machen?
Autor Andi
 - 23. Dezember 2012, 13:47:02
Dann wird es daran wohl liegen. Für all diese Verwendungen ist BCE vorgesehen und das wäre damit wohl nichts geworden. Also beim Kreiswehrersatzamt/Karrierecenter ein Attest vom Augenarzt über die "sich gegeben" habende Sehschwäche einreichen.
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 13:37:28
Mein Problem ist, sie berufen sich auf die Musterung von 2008
Autor Mario88
 - 23. Dezember 2012, 13:32:34
2008 hab ich aus irgendeinem Grund total schlecht gesehen.
Aber das hat sich auch wieder gelegt. Während meiner Dienstzeit haben sie auf ein Auge 100% festgestellt und auf das andere Auge 70%