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Einstellung nicht möglich weil...

Begonnen von Mario88, 23. Dezember 2012, 12:50:42

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Mario88

Hallo Gemeinschaft,
ich hätte eine Frage:


Ich habe gestern von der Nachwuchsgewinnung ein Schreiben erhalten, was ich äußerst suspekt fand.
In dem schreiben steht:"Im  Rahmen der Auswertung ihrer Unterlagen wurde festgestellt, dass eine Einstellung in die Bundeswehr aufgrund der in der Musterung vergebenen ärztlichen Verwendungsausschlüsse nicht erfolgen kann

Aus dem ihnen ausgehändigten ärztlichen Verwendungsausweis ist zu entnehmen, dass ihnen im Rahmen der voll gezogenen Musterung der Verwendungsgrad T2 mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeit vergeben wurde. Weiterhin ist diesem Ausweis zu entnehmen, dass sie für alle mit einem X versehenden Verwendungen nicht in Betracht kommen"



Ich habe mich als Pzgren, Feldjäger und SanFw beworben. Die ersten zwo wäre ich auch als Mannschafter bereit.

Meine Frage:
Weshalb war ich ca 2 Jahre als FWDL 23 bei den Panzergrenadier tätig inkl. Auslandeinsatz und jetzt laut einer Musterung vor meiner Bundeswehrzeit bin ich nicht mehr als Grenadier fähig?

Kann ich meinen Sachbearbeiter kontaktieren und mich dazu bereit erklären mich auch für andere Verwendungsbereich bereit zu stellen?

Mario88


ulli76

Entweder wurde bei der Entlassungsuntersuchung ein Fehler gemacht (indem z.B. eine IIer-Gradation als IIIer übertragen wurde) oder es sind im Laufe deiner Dienstzeit Erkrankungen dazu gekommen, die eben ein Ausschluss sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mario88

Im laufe meiner Dienstzeit waren keine Erkrankungen dazugekommen. Ich war bei der Entlassungsuntersuchung VFG und auch bei meiner Musterung während meiner Dienstzeit war alles okay!

Die berufen sich lediglich auf die Musterung von 2008 als ich noch ein Zivilist war.

mailman

Vllt gelten für SaZ wieder andere Einschränkungen, die beim FWDL noch kein Problem waren.

ulli76

Naja- die einzigen GZ die ein Ausschluss für alle drei Verwendungen sind, sind die Augen und cerebrale Anfälle.
Kann sein, dass du evtl. Probleme mit dem Sehtest im Rahmen der Entlassungsuntersuchung Probleme hattest (mein Tip- der Test zum 3-D-Sehen- der mit den Kästchen, die vorstehen oder der Farbsehtest- da reicht ja schon mal nen schlechter Tag) und die IIIer-Gradation vergeben wurde, ohne dass man dir Bescheid gegeben hat.
Cerebrale Anfälle glaub ich nicht-die wird an sich nie im Rahmen einer Entlassung vergeben.

Am besten versuchste mal rauszufinden, was die "schuldige" GZ sein könnte. Evtl. ist es wirklich nur nen Fehler.
Das Blöde ist nämlich, dass die fraglichen GZ auch Ausschlüsse für viele anderen Verwendungen sind.
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mailman

Könnte es vllt. sein das er Aufgrund seiner GZ für den FS BCE untauglich ist? Das wäre ja beim FWDL wohl kein Problem, aber wenn er als Fw die Führerscheine bräuchte?

ulli76

Glaub ich nicht- wobei die ausschließenden "Augen"-GZ auch mit Masse ein Ausschluss für den BCE sind.
Als SanFw braucht man z.B. keinen BCE- zumindest nicht zwingend, auch wenn viele den früher oder später bekommen.
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Mario88

2008 hab ich aus irgendeinem Grund total schlecht gesehen.
Aber das hat sich auch wieder gelegt. Während meiner Dienstzeit haben sie auf ein Auge 100% festgestellt und auf das andere Auge 70%





Mario88


Andi

Dann wird es daran wohl liegen. Für all diese Verwendungen ist BCE vorgesehen und das wäre damit wohl nichts geworden. Also beim Kreiswehrersatzamt/Karrierecenter ein Attest vom Augenarzt über die "sich gegeben" habende Sehschwäche einreichen.
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Mario88


Rollo83


Mario88

Also einen Attest vom Arzt besorgen?

Normalerweise müssten sie Entlassungsuntersuchung ja haben.

ulli76

Ah-entweder lag es daran, oder du konntest wegen der Sehschwäche auf dem einen Auge den 3-D-Test nicht bestehen.
Ist die Sehschwäche denn mit ner Brille ausgleichbar- wenn ja, dann sollte das ja nicht das Problem darstellen.

Also mein Tip(in Verbindung mit dem vom Andi): Herausfinden, ob das wirklich das Problem ist, ab zum Augenarzt und Bescheinigung einreichen mit dem Antrag auf Nachmusterung.
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