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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 05. Juli 2013, 18:56:44
Zitat von: Elvis am 05. Juli 2013, 17:59:30
Hatte gerade einen Chat mir der Karriereberatung in Düsseldorf.
Die Beraterin war nicht davon abzubringen, dass ich als ehemaliger w12 nur noch 11 Monate FWD leisten könne.
Wie gesagt: Reiner GWD 1995, freiwillig verlängern existierte damals nicht.
Die Dame lag nicht richtig, oder?
Das Thema fiel eher am Rande, ich glaube nicht, dass FWD für mich sinnvoll wäre, das mal außen vor gelassen.

Die Aussage der Beraterin ist falsch.
Autor MarcAurel
 - 05. Juli 2013, 18:53:20
Zitat von: Matze 78 am 05. Juli 2013, 18:32:41[...]

Ich hatte 99 meinen Grundwehrdienst. Mir sagte im Mai der Karriereberater, ich könne auf Grund meines "alten" Wehrdienstes nochmal volle 23 Monate als FWDL meinen Dienst leisten..

mfg

Und was bringts? Als 35 jähriger Knopf nochmal 23 Monate als HG rumlaufen?
Autor Matze 78
 - 05. Juli 2013, 18:32:41
Zitat von: Elvis am 05. Juli 2013, 17:59:30
Hatte gerade einen Chat mir der Karriereberatung in Düsseldorf.
Die Beraterin war nicht davon abzubringen, dass ich als ehemaliger w12 nur noch 11 Monate FWD leisten könne.
Wie gesagt: Reiner GWD 1995, freiwillig verlängern existierte damals nicht.
Die Dame lag nicht richtig, oder?
Das Thema fiel eher am Rande, ich glaube nicht, dass FWD für mich sinnvoll wäre, das mal außen vor gelassen.

Ich hatte 99 meinen Grundwehrdienst. Mir sagte im Mai der Karriereberater, ich könne auf Grund meines "alten" Wehrdienstes nochmal volle 23 Monate als FWDL meinen Dienst leisten..

mfg
Autor Elvis
 - 05. Juli 2013, 17:59:30
Hatte gerade einen Chat mir der Karriereberatung in Düsseldorf.
Die Beraterin war nicht davon abzubringen, dass ich als ehemaliger w12 nur noch 11 Monate FWD leisten könne.
Wie gesagt: Reiner GWD 1995, freiwillig verlängern existierte damals nicht.
Die Dame lag nicht richtig, oder?
Das Thema fiel eher am Rande, ich glaube nicht, dass FWD für mich sinnvoll wäre, das mal außen vor gelassen.
Autor Chris weisig
 - 04. Februar 2013, 21:02:35
Das ist auch richtig. Aber auf die Frage nach sein Fwdl nochmal Fwdl machen zu können ist nicht so leicht zu kommen ???
Aber gut ich werde auch ein Wehrdienstberater kontaktieren,die Möglichkeit mit dem FWD möchte ich vll nutzen
Autor Ralf
 - 04. Februar 2013, 20:07:05
Soll sie denn auf Werbeplakaten  erst den Unterschied zwischen altem und neune FWD erklären? Nonsens.
Dafür gibts ja Berater, die darüber aufklären. Fragen muss man aber schon selbst, ist ja eigentlich auch nicht zu viel verlangt. Du hast ja auch gefragt.
Autor Chris weißig
 - 04. Februar 2013, 17:28:12
Uhhh das wäre ja schön,denn so begeistert war ich damals von meiner Verwendung auch nicht (Stabsdiener) und überleg jetzt mal die Marine in betracht zu ziehen. Und dann noch die Chance als FWDL dort zu Schnuppern anstatt gleich vier Jahre. Das eröffnet ja völlig neue Möglichkeiten!

Ich bin Begeistert!!!! Sowas könnte die BW von sich aus mal öffentlich machen das sowas noch geht! 
Autor Ralf
 - 04. Februar 2013, 16:55:06
Da es der FWDL alter Art war, ja, könntest du nochmal 23 Monate machen.
Autor Chris weißig
 - 04. Februar 2013, 13:18:59
Um da mal auf meinen Fall einzugehen,bisschen Ausführlicher:

Bin am 01.05.11 in Dienst getreten für 12 Monate,hab so im 8. Monat die Verlängerung auf 23.Monate eingereicht und bekommen um dann im 11.Monat auf eigenen Wunsch wegen einen Jobangebot freiwillig zu gehen.

Das heist ja ich war vor dem 01.07.2011 im Dienst und könnte nochmals 23Monate FWDL machen???? Wäre ja komisch oder?

Mfg
Autor Ralf
 - 15. Januar 2013, 09:27:32
Du hast dir deine Frage selbst beantwortet  ;)
Autor Chris weißig
 - 15. Januar 2013, 09:12:49
Hallo!

Und wie steht es da bei FWDL 23 der aber im 11. Monat auf eigenen Wunsch entlassen wurde? Das wäre dann ja nicht die Probezeit die das dann wieder ausschließt. Würde da eine WE für Restzeit möglich sein?

Mfg Chris
Autor StOPfr
 - 10. Januar 2013, 22:13:47
Das Resümee ist nach der Korrektur weiter oben unter "Bewerbung und Einstellung" fixiert.
Autor Tommie
 - 10. Januar 2013, 16:54:13
Somit lautet die Antwort auf meine Frage a) "Nein!" und damit ist wohl Frage b) hinfällig geworden! danke für die Quellenangabe!
Autor Ralf
 - 10. Januar 2013, 16:23:15
Zitat von: Tommie am 10. Januar 2013, 13:44:14
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2013, 13:09:03Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und ...

Gibtr es für diese Aussage eine Quelle ;) ?...

Ja BMVg WV I 5 vom 01.07.2011:
ZitatEbenfalls nicht zum FWD herangezogen werden Bewerber, die - z.B. durch Absolvierung von Wehrübungen - einen Unteroffizier- oder Offizierdienstgrad erreicht haben. FWD-Stellen sind ausschließlich Stellen für Mannschaften.
Autor wolverine
 - 10. Januar 2013, 14:07:58
Der würde als HptFw eigenstellt (als was denn sonst?) und eine Altersgrenze gibt es nicht. Das hatten wir doch letztens erst. Wenn also Bedarf besteht und er tauglich ist ....