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Antw: Wiedereinstellung FWDL

Begonnen von Bregenz12, 09. Januar 2013, 22:34:43

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Bregenz12

Die Frage ist schon einige Male gestellt und (vor allem von Ralf) beantwortet worden. Ich versuche mal eine Zusammenstellung und bitte ggf. um Korrektur:

Ursprünglicher Dienstbeginn vor dem 1.7.2011 - also noch zur Zeit der Wehrpflicht:
- Nur GWD geleistet (12/9/6 Monate): Einstellung möglich, maximale Dauer 23 Monate, mit Probezeit
- FWD i. V. mit GWD geleistet:              Einstellung möglich, aber nur noch für "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden

Ursprünglicher Dienstbeginn ab dem 1.7.2011 - also ab Aussetzung der Wehrpflicht:
- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich.
- Reguläres Ausscheiden aus dem FWD ab 7 Monate Dienstzeit: Einstellung möglich, aber nur noch für die "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden. - Keine neue Probezeit!

Der bisher erreichte Dienstgrad bleibt erhalten.
Die AGA muss wiederholt werden, wenn mehr als 5 Jahre überschritten sind bzw. auf Verlangen des künftigen Einheitsführers.
Die Besoldung richtet sich nach dem Dienstmonat des Wiedereintritts.

Ist das so korrekt? Sonst bitte ich um Korrektur.

StOPfr

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Ralf

- Nur GWD geleistet (12/9/6 Monate): Einstellung möglich, maximale Dauer 23 Monate, mit Probezeit ja
- FWD i. V. mit GWD geleistet:              Einstellung möglich, aber nur noch für "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden nein, kompletter 23monatiger FWD noch möglich


Ursprünglicher Dienstbeginn ab dem 1.7.2011 - also ab Aussetzung der Wehrpflicht:
- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich. ja
- Reguläres Ausscheiden aus dem FWD ab 7 Monate Dienstzeit: Einstellung möglich, aber nur noch für die "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden. - Keine neue Probezeit! ja

Der bisher erreichte Dienstgrad bleibt erhalten. ja
Die AGA muss wiederholt werden, wenn mehr als 5 Jahre überschritten diese Regelung kenne ich nicht, wir hatten auch schon WE, deren AGA 9 Jahre her war und die diese nicht mehr wiederholen mussten sind bzw. auf Verlangen des künftigen Einheitsführers. ja und wenn man die AGA vorher nicht bestanden hat oder z.B. zur Marine wiedereingestellt wird (kombinierte AGA mit SGA)
Die Besoldung richtet sich nach dem Dienstmonat des Wiedereintritts. ja

In rot mal mein Kenntnisstand.

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Bregenz12

Vielen Dank, Ralf. Ich werde heute ab end meine Dastellung so ueberarbeiten, dass dieser Beitrag sich dann zum Anpinnen eignet.

Terek

Nur mal so aus eher akademischen Interesse, ist der WE FWD auf die Mannschaftslaufbahn beschränkt?

Theoretisch könnten ja die o.g. Voraussetzungen bestehen, aber ein höherer (Reserve) Dienstgrad vorliegen. Und so ein HptFw als FWDL wäre doch mal was...





Ralf

Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und bei WE behält man den alten Dienstgrad.

Aber ehem. SaZ dürfen nicht als FWD eingestellt werden.
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Tommie

Zitat von: Ralf am 10. Januar 2013, 13:09:03Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und ...

Gibtr es für diese Aussage eine Quelle ;) ?

Konstruieren wir mal ein Beispiel: Ein Grundwehrdienstleistender zu Zeiten des kalten Krieges, der in allen Ehren seinen W15 hinter sich gebracht hat und als Obergefreiter entlassen wurde, hat sich danach durch Wehrübungen bis zum Hauptfeldwebel hochgedient und möchte jetzt FWDL machen. Fragen: a) Würde er heute Alter > 40!) überhaupt genommen werden? b) Wenn ja, mit welchem Dienstgrad?

BTW: Das Beispiel passt nicht auf mich, weil ich erstens keinen FWDL machen möchte und zweitens SaZ war ;) !

wolverine

Der würde als HptFw eigenstellt (als was denn sonst?) und eine Altersgrenze gibt es nicht. Das hatten wir doch letztens erst. Wenn also Bedarf besteht und er tauglich ist ....
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Ralf

Zitat von: Tommie am 10. Januar 2013, 13:44:14
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2013, 13:09:03Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und ...

Gibtr es für diese Aussage eine Quelle ;) ?...

Ja BMVg WV I 5 vom 01.07.2011:
ZitatEbenfalls nicht zum FWD herangezogen werden Bewerber, die - z.B. durch Absolvierung von Wehrübungen - einen Unteroffizier- oder Offizierdienstgrad erreicht haben. FWD-Stellen sind ausschließlich Stellen für Mannschaften.
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Tommie

Somit lautet die Antwort auf meine Frage a) "Nein!" und damit ist wohl Frage b) hinfällig geworden! danke für die Quellenangabe!

StOPfr

Das Resümee ist nach der Korrektur weiter oben unter "Bewerbung und Einstellung" fixiert.
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Chris weißig

Hallo!

Und wie steht es da bei FWDL 23 der aber im 11. Monat auf eigenen Wunsch entlassen wurde? Das wäre dann ja nicht die Probezeit die das dann wieder ausschließt. Würde da eine WE für Restzeit möglich sein?

Mfg Chris

Ralf

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Chris weißig

Um da mal auf meinen Fall einzugehen,bisschen Ausführlicher:

Bin am 01.05.11 in Dienst getreten für 12 Monate,hab so im 8. Monat die Verlängerung auf 23.Monate eingereicht und bekommen um dann im 11.Monat auf eigenen Wunsch wegen einen Jobangebot freiwillig zu gehen.

Das heist ja ich war vor dem 01.07.2011 im Dienst und könnte nochmals 23Monate FWDL machen???? Wäre ja komisch oder?

Mfg

Ralf

Da es der FWDL alter Art war, ja, könntest du nochmal 23 Monate machen.
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