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Zitat"Für Beurteilungen von Reservistinnen und Reservisten ist derund natürlich die erwähnte Anlage 14 der gleichen ZDv 20/6
Vordruck E (Anlage 14) zu verwenden...."
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 12:25:06
Quelle für meinen Gegenbeweis ist die ZDv 20/7, Ziffer 222:Zitat"Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."
Der von mir im Fettdruck markierte Teil bezieht sich genau auf diese Laufbahlehrgänge, ohne die definitiv kein Dienstgrad endgültig verliehen wird!
Zitat von: Mario-Res am 30. Januar 2013, 19:31:45Immerhin scheint es ja im Deutschen Heer die Möglichkeit zu geben die ROL für ROA adW zu besuchen als 43/3er.
Zitat von: Tommie am 30. Januar 2013, 18:25:55Er ist wahrscheinlich mehr an so "MyGyver-Lehrgängen" oder am "Superelitegedönskomandosniperstecher" interessiert!