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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 03. März 2013, 12:27:34
Das stimmt aber nicht, auch diese müssen Ihre Offz-Eignung unter Beweis stellen.
Zitat von: Spiritus am 03. März 2013, 12:08:14...Das stimmt aber nicht, auch diese müssen Ihre Offz-Eignung unter Beweis stellen. Hier gibst sogar einen Videoclip mit einem 27jährigen Seiteneinsteiger an der OPZ: Offizier werdenZitatd) Bewerber, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen
fachlichen Vorbildung mit einem höheren Dienstgrad eingestellt
werden können (§§ 22, 26, 28, 29 SLV), nehmen nicht
an der Eignungsfeststellung teil.
ZitatC. Verfahren der Eignungsfeststellung
8. Eignungsfeststellung für die Laufbahnen der Offiziere
a) Offiziere der Reserve und Anwärter für die Laufbahn der Offiziere
der Reserve des Truppendienstes mit bestandener Offizierprüfung
nehmen nicht an der Eignungsfeststellung teil.
Über die Wiedereinstellung entscheiden die zuständigen personalführenden
Abteilungen im PersABw anhand der Aktenlage,
gegebenenfalls auf der Grundlage eines Einstellungsgespräches.
Im Bedarfsfall kann die OPZ zur Abgabe einer
Empfehlung für den vorgesehenen Ausbildungs- und Werdegang
veranlasst werden.
Zitatd) Bewerber, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen
fachlichen Vorbildung mit einem höheren Dienstgrad eingestellt
werden können (§§ 22, 26, 28, 29 SLV), nehmen nicht
an der Eignungsfeststellung teil.
ZitatUm deine Chancen zu prüfen kannst du eine Bewerbung mit folgenden Inhalten an EinplanungSeiteneinsteiger@bundeswehr.org senden:
Bewerbungsschreiben, evtl. mit Angaben zu Verwendungswünschen/-bereichen
Lebenslauf
Nachweis über (zukünftige) Studienabschlüsse ( z.B.Diplomurkunde)
Nachweis über sonstige Qualifikationen ( z.B. Fremdsprachenkenntnisse)
Nachweis über deutsche Staatsbürgerschaft ( Kopie des Personalausweis, Geburtsurkunde)
Zitat von: kalleka am 02. März 2013, 21:54:49
Nein, ich habe mir erst nach der Reserveübung Gedanken zur Einstellung bei der BW gemacht.
Es stellt auch kein Problem dar, meine Eignung, bei dem Einstellungstest unter Beweis zu stellen.
Zitat von: kalleka am 02. März 2013, 20:39:09
Danke hilft mir weiter.