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Zitat von: ulli76 am 27. März 2013, 19:09:50Vorsatz ist Wissen und Wollen aller Tatumstände. Ist bei Handel tatsächlich schwierig; müsste länger über ein Beispiel nachdenken. Irgendwo in die Richtung: Ich verticke Zeug, von dem ich annehme, dass es BTM sein könnte aber nicht weiß. Das aber abgegrenzt zum Eventualvorsatz (ich vermute es und nehme es billigend in Kauf) und zum Tatbestandsirrtum (ich weiß wirklich nicht, dass ich BTM verkaufe).
Mal ne doofe Frage- kann mir einer mal mit verständlichen Worten verklickern, was eine "Vorsatztat" ist? Man scheint ja was anderes drunter zu verstehen, als der gemeine Nicht-Jurist vom Worsinne her verstehen könnte.
Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, dass das Verticken von Drogen keine Vorsatztat ist.
Zitat von: F_K am 27. März 2013, 11:14:34
Ein absolutes Einstellungshindernis nach SG steht also erstmal nicht fest, oder?
Zitat von: F_K am 27. März 2013, 10:47:34
Wäre nicht noch die Frage zu beantworten, ob er wegen eines VERBRECHENS verurteilt worden ist?
Zitat von: F_K am 27. März 2013, 10:47:34
War es "nur" ein Vergehen, so würde der §10 WPflG wohl nicht "gelten", oder?