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FWDL trotz Vorstrafe (BTM)

Begonnen von LoDennis, 27. März 2013, 09:53:44

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LoDennis

Hallo,

Vorgeschichte :
-Werde 23 Jahre
-hatte mich schon als SaZ (Mannschafter) beworben (durch den Karriereberater in meiner Stadt) , jedoch kam die Absage mit dem Vermerk das ich die Laufbahn des Mannschafter sowie eine Offizierslaufbahn nicht einschlagen kann..
-bin zu 1 Jahr Bewährung auf 3 Jahre verurteilt worden, wegen Handel mit BTM und hatte die 100 Stunden abgeleistet (Läuft im November 2015 aus)..
(habe aber nie irgendwelche Substanzen konsumiert oder gewinnbringende Dinge damit anstellen wollen) , glaubt mir eh keiner ist aber so ..(weiter ins Detail möchte ich zu diesem Thema nicht gehen ,falls das ok ist)
-habe eine Ausbildung bei VW als Kaufmann gemacht
-besitze das Fachabitur sowie einen Realschulabschluss
-zuvor nie irgendwelche Krummen Dinge gemacht und auch in meiner Jugend keine Schlägereien oder sonstige Räubereien gemacht

Habe ich trotzdem eine Chance die Bahn des Freiwilligleistenden einzuschlagen ? , mein Karriereberater hatte mir gesagt falls ich eine Absage bekommen sollte ,sollte ich mich als FWDL bewerben ...jedoch wollte ich kurz von euch wissen ob es sich überhaupt lohnt "wieder" eine Bewerbung loszuschicken ..

Danke

wolverine

Zitat von: LoDennis am 27. März 2013, 09:53:44
-bin zu 1 Jahr Bewährung auf 3 Jahre verurteilt worden, wegen Handel mit BTM und hatte die 100 Stunden abgeleistet (Läuft im November 2015 aus)..
Wenn das mit dem Jahr stimmt, geht nichts mehr.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Wenn Sie zu einem Jahr Freiheitsstrafe (auch wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde) verurteilt worden sind, ist das ein absolutes Einstellungshindernis für alle Laufbahnen - übrigens nicht nur bei der Bundeswehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoDennis

Ok Danke für die Information .

Kann ich mich (sagen wir mal) im November 2015 (dann bin ich 25) wieder bei der Bundeswehr bewerben oder geht das garnicht mehr "in diesem Leben?"

Danke

wolverine

Bewerben können Sie sich jeden Tag wieder aber Sie werden nicht mehr eingestellt! Niemals! Gar nicht! Aus und vorbei!
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KlausP

Sie sind vorbestraft, aus Ihrem Eingangsbeitrag entnehme ich zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Damit sind Sie raus - für immer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Wolverine und KlausP:

Wäre nicht noch die Frage zu beantworten, ob er wegen eines VERBRECHENS verurteilt worden ist?

War es "nur" ein Vergehen, so würde der §10 WPflG wohl nicht "gelten", oder?

Grundsätzlich wird sich natürlich der Rechtsberater den Vorgang anschauen - ich gehe da mal von einer erheblichen Sperrfrist aus.

BulleMölders

Die Absage hat er doch schon bekommen und da kann man doch wohl davon ausgehen, dass sich das ein Rechtsberater schon angesehen hat oder?
Test

Andi

Zitat von: F_K am 27. März 2013, 10:47:34
Wäre nicht noch die Frage zu beantworten, ob er wegen eines VERBRECHENS verurteilt worden ist?

Ne, im Sinne des SG eher, ob es sich um eine Vorsatztat gehandelt hat, aber das ist hier wohl unstrittig.

Zitat von: F_K am 27. März 2013, 10:47:34
War es "nur" ein Vergehen, so würde der §10 WPflG wohl nicht "gelten", oder?

Hier geht es um den Zugang zu Laufbahnen und das absolute Einstellungshindernis nach SG.

Gruß Andi
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amorino87

zumal man eh heutzutage ein führungszeugnis vorlegen muss. da es keine "kleinigkeit" ist und sogar bewährung oder ähnliches mit mehr als 90 tagen anfallen, ist das thema bw durch. wenn ich falsch liege bitte ich um korrektur.

LG

Ondre

nicht nur bei der Bw ist man "durch" krankenhäuser usw verlangen ebenfalls Führungszeugnisse

F_K

@ Andi:

§38 SG ist aber ähnlich / gleich dem §10 WPflG - die Vorsatztat gilt nur bei ganz genau definierten Straftaten - BTM ist da nicht dabei.

Ein absolutes Einstellungshindernis nach SG steht also erstmal nicht fest, oder?

@ BulleMöders:

Keine Ahnung - die Chancen in der Eignungsreihenfolge sehe ich eher gering - plus eine lange Sperrfrist.

.. nur sehe ich (noch) kein absolutes Einstellungshindernis.

@ amorino87:

Ja, mit der Aussage liegst Du FALSCH.

wolverine

Da ich den Tenor der Verurteilung nicht kenne und die hier getätigte Aussage eher "kryptisch" ist, sage ich einfach einmal: Wenn es § 29 Abs. 3 BTMG war, ist es ein Verbrechen.
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Andi

Zitat von: F_K am 27. März 2013, 11:14:34
Ein absolutes Einstellungshindernis nach SG steht also erstmal nicht fest, oder?

Doch, er hat sich ja beworben und die Aussage bekommen, dass er das vergessen kann.
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ulli76

Mal ne doofe Frage- kann mir einer mal mit verständlichen Worten verklickern, was eine "Vorsatztat" ist? Man scheint ja was anderes drunter zu verstehen, als der gemeine Nicht-Jurist vom Worsinne her verstehen könnte.

Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, dass das Verticken von Drogen keine Vorsatztat ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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