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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 28. März 2013, 08:49:35
@ Bodhi:

Du hast eine fast unerträgliche Anspruchshaltung (gegenüber anderen), stellst aber an Dich keine Anforderungen - und stellst Sachverhalte um den Faktor 4 (!) falsch da.

Ansonsten: Du hattest KEINEN Hausstand vor dem ersten Umzug - und Dein "Kinderzimmerinhalt" (auf dessem Niveau Du immer noch zu sein scheinst) hätte auch in die 8 qm gepasst (dass Du diese Option nicht gewählt hast, ist nachvollziehbar, aber eben PRIVATVERGNÜGEN).
Autor christoph1972
 - 28. März 2013, 08:26:53
@Bodhi Als "Einzugsbereich" gilt m. E. 30 km Luftlinie! Für einen zukünftigen Piloten ist das ja kein Problem, dass mal schnell abzuzirkeln  ;)

Das DLZ kann Dir da mit entsprechenden Auskünften weiterhelfen. Für dienstliche Umzüge gibt es die sog. "Rahmenvertragspartner". Im Intra- und Internet solltest Du die Liste der Unternehmen, die dann aktuell ist, auch finden können. Da gibt es relativ spezifizierte Vorgaben zur Abrechnung der Umzugsleistungen. Im Prinzip kannst Du all Deine/Eure Sachen bei anerkannten eigenen Haushalt, durch die fleissigen Hände der Mitarbeiter des Umzugsunternehmens am Abgangsort einpacken/abbauen und am Ankunftsort auspacken/aufbauen lassen. Das empfiehlt sich auch. Gerade der Ab- und Aufbau einer Küche birgt manchmal ungeahnte Herausforderungen.

Die Lebenswirklichkeit von "eheähnlichen" Lebensgemeinschaften gerade in der "jüngeren" Generation läßt sich nicht im Umzugskostenrecht abbilden. Die notwendigen Vorschriften, um abzusichern, dass da kein Missbrauch getrieben wird, wären absurd aufwendig. Da muss der angehende Offizier/die angehende Offizierin eben auf einen Partner/eine Partnerin hoffen, die mit umzieht und bereit ist, auf viele Dinge zu verzichten. Das mag ziemlich ungerecht erscheinen, ist eben aber so. Ansonsten bleibt nur Fern-/WE-Beziehung.

Auch wenn sich vieles "nicht gut anfühlt", das ist eben so. Der Soldatenberuf fordert gerade dem Privatleben einige Opfer ab. Dessen sollte man sich bewußt sein.

Autor Bodhi
 - 27. März 2013, 19:57:04
Danke für deine Antwort Cricki! Dann hast du wohl genau die Richtige für dich gefunden :-)
Ich werde in der nächsten Woche nochmal nachhaken, inwieweit man mir helfen kann. Notfalls muss ich in den sauren Apfel beißen.

@F_K: Lass gut sein, kümmere dich doch bitte um andere Threads, wenn du nicht in der Lage bist zu helfen. Oder steig' in ein Flugzeug, Maverick!  ::)
Ich dachte, dir wäre klar, dass ich hier nach Hilfe suche, statt nach dummen Kommentaren zu betteln... Und diese Informationen VOR meinem Umzug sammle  :-X

Achja, es war eine ~8qm-Stube. Dachte, du verstehst die Übertreibung dahinter. Fakt ist, auch da passt nicht alles rein,
Autor Cricki
 - 27. März 2013, 19:38:04
auch wenn das nicht gern gelesen wird: es gab schon private umzüge für offiziere nach london mit der c160. aber..... mach mit wo es geht, und such dir ´ne frau die dich in deiner gesamtheit liebt..und akzepiert, das du in einer einsatztruppe soldat bist. der vater meiner jetzigen freundin,gott hab´in selig, war besoldungsgruppe b3. bin mit ihr seit 17 jahren zusammen. versuche deiner frau klarzumachen was auf sie zukommen kann. ........ich persönlich lebe nur noch nach dem motto: hungern und frieren woll´n wa nich. ansonsten..... leben. alles gute
Autor schlammtreiber
 - 27. März 2013, 16:40:58
Zitat von: F_K am 27. März 2013, 16:31:06
Ich kenne ja die hohen Ansprüche der Luftwaffe - aber die Stuben waren sicherlich DEUTLICH größer als 2 qm - wenn in einer 2  qm Stube ein Bett steht, geht die Tür nicht mehr auf ...

Hmmm... wenn man das Bett hochkant stellt... und die Tür nach außen öffnet... oder einen Vorhang...
Autor F_K
 - 27. März 2013, 16:31:06
@ Bodhi:

Du BIST Student - und wirst Offizier. Als solcher bist Du verpflichtet, Recht und Gesetz zu vertreten. Dieses Recht solltest Du verstehen - hier sogar im eigenen Interesse.

Oder willst Du später Untergebenen sagen: "Fürsorge? Ich? Ich verstehe das nicht ....!"

Du solltest nun endlich verstehen, dass Dir schon zweimal die UKV zugesagt und erstattet wurde (eben die Dienstantrittsreise bzw. Antritt zur Kommandierung). Du BIST zweimal umgezogen.

Zitatwir hatten unsere 2qm Stuben

Ich kenne ja die hohen Ansprüche der Luftwaffe - aber die Stuben waren sicherlich DEUTLICH größer als 2 qm - wenn in einer 2  qm Stube ein Bett steht, geht die Tür nicht mehr auf ...

Zitat
Würde ich dich das erste mal in ein Flugzeug setzen, bräuchtest du wohl auch eher Hilfe, statt blöde Kommentare meinerseits, oder?

Ich habe viele Dinge zum ersten Mal ERFOLGREICH gemacht - wenns wichtig war, habe ich mich VORHER informiert.

... aber dies scheint man nun nicht mehr erwarten zu können ....
Autor Bodhi
 - 27. März 2013, 16:09:42
Zitat von: F_K am 27. März 2013, 08:48:35
ZitatMein Gott, ist das alles kompliziert und irgendwie ungerecht.

@ Bodhi:

Für einen STUDENTEN sollten diese im Grunde doch einfachen Bestimmungen schon nachvollziehbar sein - insbesondere, wenn diese hier so ausführlich erläutert werden.

Ungerecht? Wieso - Ihr Umzug wurde doch bezahlt.

Wozu diese nun zwei unnötig mies gelaunten Bemerkungen? Falls es dir aufgefallen ist, wurde die ganze Sache erst nach meinem letzten Beitrag so genau erläutert. Und ja, es ist nachvollziehbar, aber das "kompliziert" bezog sich eher auf die Gesamtsituation. Und da es für mich der erste große Umzug ist, bin ich nun mal leicht überfordert. Würde ich dich das erste mal in ein Flugzeug setzen, bräuchtest du wohl auch eher Hilfe, statt blöde Kommentare meinerseits, oder?  ;) ;D



Ungerecht ist vielleicht das falsche Wort, eher finde ich, dass diese Bestimmungen entgegen vieler Soldaten sprechen.
Bei meinem ersten Dienstantritt nach Fürstenfeldbruck( insgesamt 11 Monate Aufenthalt) hätte ich so gesehen ALL meinen Krempel mit dorthin nehmen müssen, damit ich wirklich "umgezogen" wäre.
Das war aber nicht möglich, wir hatten unsere 2qm Stuben, wo kein Platz war, außerdem waren es eh nur knapp 11 Monate.
Beim "Umzug" in die Uni habe ich also nur meine dienstlichen Sachen + Kaffeemaschine mitgenommen  ;D   UKV hätte also knapp 30€ betragen, habe ich drauf verzichtet.

Jetzt WÄRE ich aber bereit "richtig" umzuziehen, alles was mir lieb ist mitzunehmen. Und das geht nun nicht, weil ich ja schon in die Uni umgezogen bist? Das ist das, was ich nicht ganz verstehe.
Und es ist ja nicht so, dass ich der einzige bin. Jeder Zweite hat hier diese Probleme. Und gerade in meinem Alter bzw. < 22, bleibt der Lebensmittelpunkt nunmal zuhause, weshalb man auch alles dort lässt. Mir fällt gerade aber auch auf, dass ich keine UKV für den Dienstantritt FFB bekommen habe?


@christoph: Danke für die Tipps!  :) In Sachen DU usw. bin ich nur mäßig auf dem Laufenden. Soweit müsste ich aber alles Nötige haben :D
ZitatWegen der Umzugskostenvergütung ist ein anerkannter Hausstand mit Ehefrau deutlich besser
Und anerkannt wäre unser Hausstand dann nur innerhalb des Einzugsgebiets, richtig? Das bedeutet ja wiederum, ich MUSS mit meiner Freundin nach München ziehen. Also liegt's doch wieder nicht nur in meinem Interesse...? ;D
Ich frage mich dann, was habe ich denn nun falsch gemacht, dass ich mit dem Umzug nach München allein gelassen werde, aber umziehen MUSS, um später einmal auf die von der Bundeswehr angebotenen Hilfen zugreifen zu können?
Wie läuft das denn bei allen anderen ab? Habt ihr eure Frauen alle direkt am Dienstort kennen gelernt?  ;D ;D
Autor christoph1972
 - 27. März 2013, 09:51:09
Zitat von: Bodhi am 26. März 2013, 22:49:47
Ich bin übrigens für den fliegerischen Dienst Lw eingeplant. Wenn alles nach Plan läuft, werde ich auch noch in die USA für 5 Monate geschickt. Wie ich das mit Freundin bewerkstelligen soll, keine Ahnung. ...  Ich versuche das ganze immer optimistisch zu sehen, so viel rum kommt man nur selten und es hat ja definitiv auch seine schönen Seiten, wie du bereits sagtest.

Mein Gott, ist das alles kompliziert und irgendwie ungerecht. Na gut, ich könnte heiraten, aber das wollte ich mir dann doch für später aufheben :D

Also ungerecht ist es nicht. Es ist eben die Rechtslage, auch wenn man damit im Einzelfall als Betroffener subjektiv ein Problem hat.

Bevor Du Dein Studium abschließt, solltest Du/solltet Ihr dann überlegen zu heiraten. Denn anders als der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner hat die Lebensgefährtin im Falle einer Verwundung/eines Unfalls keinerlei bis wenig Auskunftsrechte. Im Falle der qualifiziertesten Form der Dienstunfähigkeit (dem Tod) steht sie ohne jeglichen Anspruch auf Versorgung dar.

Eine Risikolebensversicherung ist zwar eine schöne Sache, hilft aber nur einmalig.

Wegen der Umzugskostenvergütung ist ein anerkannter Hausstand mit Ehefrau deutlich besser, falls Deine Frau/Freundin dann mit in die USA soll, kommen Ihre Möbel auf Kosten der Bundeswehr mit, wenn Sie denn Ehefrau ist. Ansonsten ist das Privatvergnügen und Auslandsumzüge sind nicht unbedingt billig.
Autor F_K
 - 27. März 2013, 08:48:35
ZitatMein Gott, ist das alles kompliziert und irgendwie ungerecht.

@ Bodhi:

Für einen STUDENTEN sollten diese im Grunde doch einfachen Bestimmungen schon nachvollziehbar sein - insbesondere, wenn diese hier so ausführlich erläutert werden.

Ungerecht? Wieso - Ihr Umzug wurde doch bezahlt.
Autor LwPersFw
 - 27. März 2013, 00:07:04
Da Sie Ledig sind und die Wohnung erst nach Diensteintritt eingerichtet haben...

...ist diese Wohnung...solange Sie ledig sind...

...zwar als eigener Hausstand anerkannt, ABER bei der Zusage der UKV nicht berücksichtigungsfähig !

Weil Sie,

1. Bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind und
2. ledig sind und die außerhalb des räumlichen Zusammenhangs liegende Wohnung nur gelegentlich nutzen können
   >> für die Bw ist eine Wohnung nur gelegentlich genutzt, wenn Sie nicht mindestens an 3 Werktagen der Woche nach Hause fahren

Deshalb wurde Ihnen auch für die Versetzung nach München die UKV zugesagt,
denn bei Ledigen ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand ist bei Kommandierungen über 3 Monate
und bei Versetzungen die UKV zuzusagen.

Bei Ledigen mit nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand bedeutet dies aber,
diese bekommen nach Dienstantritt ihre Fahrtkosten, eine (geringe) Pauschale und die Gepäckbeförderungskosten erstattet.

Damit ist dann diese UKV-Zusage "verbraucht" !

Wenn Sie jetzt eine Wohnung in München einrichten wollen, können Sie dies tun.
Aber Einrichtung und Umzug gehen zu Ihren Lasten.
Den Umzug können Sie aber ggf. als berufsbedingt von der Steuer absetzen.

Wenn Sie dann diese Wohnung haben - und weil Sie diese dann haben, auch
von der Verpflichtung zum Wohnen in der GMU befreit werden - würde diese
dann für zukünftige Maßnahmen bei der Frage der UKV berücksichtigungsfähig sein.

Wenn Sie also in ein paar Jahren von München nach Hamburg versetzt werden
und Sie wollen umziehen, könnten Sie bei Zusage der UKV den gesamten Umzug
über die Bw abrechnen. Mit den Leistungen die Christoph aufgezählt hat.

Aber auch dann Achtung !!
Bei Ledigen bezahlt die Bw nur das Umzugsgut das dem Soldaten gehört !
NICHT aber die Sachen, die sich im Eigentum der Freundin befinden !!

Zitat aus dem BUKG :
"Umzugsgut, das weder dem Umziehenden noch den in Absatz 3 Sätze 2 und 3 bezeichneten Personen
zuzuordnen ist, muss bei der Erstattung der Beförderungsauslagen unberücksichtigt bleiben.
Auslagen für die Beförderung von Gegenständen, die der Lebensgefährtin / dem Lebensgefährten gehören,
sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn sie vom Umziehenden mitbenutzt werden.
Der Berechtigte ist verpflichtet, den Umfang seines Umzugsgutes zu belegen oder mangels Nachweisen
wahrheitsgemäße Erklärungen abzugeben."

Wobei hier beachtet werden muss, dass mit "Lebensgefährtin / dem Lebensgefährten" wirklich Freundin/Freund
gemeint sind.

Die Partner/Partnerinnen in den sog. "eingetragenen Lebenspartnerschaften" sind den Verheirateten gleichgestellt.
Autor Bodhi
 - 26. März 2013, 22:49:47
Vorweg nochmals danke für eure große Hilfe.
@ Bayern bazi:
Ich bin ja auch nicht zur reinen Erholung auf der Arbeit :D aber Zuhause wäre ein bisschen Ruhe und Frieden natürlich schön  ;D

@ Christoph:
Also  vor Dienstantritt hat unser neuer Spieß extra erwähnt, dass wir großzügig vom Wohnen in der Gemeinschaft befreit werden können, da die Kapazitäten zurzeit aufgrund von Sanierung sehr gering sind. Das ist auch der Grund, warum ich nun nach 6 Monaten das erste mal das Wohnhaus wechseln muss  >:(
Diese Unterkunftskostenpauschale würden wir dann wohl auch ausgezahlt bekommen.
Allerdings bin ich, wie F_K erwähnte, nicht TG berechtigt, da ich laut Paragraph XYZ keinen zu berücksichtigenden Hausstand besitze. Aber ja, ich bin Mieter der Wohnung.
UKV berechtigt bin ich aber.

Ich bin übrigens für den fliegerischen Dienst Lw eingeplant. Wenn alles nach Plan läuft, werde ich auch noch in die USA für 5 Monate geschickt. Wie ich das mit Freundin bewerkstelligen soll, keine Ahnung. Das wäre dann die erste Bewährungsprobe. Meine Freundin weiß über meinen geplanten Karriereweg zwar Bescheid und bis jetzt ist sie sehr zuversichtlich, allerdings kann sich in ca. 5 Jahren natürlich noch einiges ändern. Ich versuche das ganze immer optimistisch zu sehen, so viel rum kommt man nur selten und es hat ja definitiv auch seine schönen Seiten, wie du bereits sagtest.

@ LwPersFw
Also mein Diensteintritt war 2010, die Wohnung habe ich allerdings erst ein halbes Jahr später bezogen.

Übrigens mein Wohnort ist immer noch nahe Düsseldorf. Konnte es so auslegen, dass ich im Jahr länger Zuhause bin, als am Dienstort. Spielt das irgendeine Rolle?


Also was genau habe ich nun für Möglichkeiten?
Ist das wie F_K nun alles "Privatvergnügen"? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen...?
Habe ich dann das Recht auf UKV oder nicht? Weil sogesehen bin ich ja von Fürstenfeldbruck(OSLw) zur Uni gezogen.

Mein Gott, ist das alles kompliziert und irgendwie ungerecht. Na gut, ich könnte heiraten, aber das wollte ich mir dann doch für später aufheben :D
Autor LwPersFw
 - 26. März 2013, 16:55:31
Sie Schreiben ja:

ZitatUnd sollte ich unsere jetzige Wohnung erst kündigen

Dazu habe ich folgende Fragen :

1. Wann war Ihr Diensteintritt ?
2. Bestand diese Wohnung bereits vor dem Diensteintritt ?
3. Wenn ja, stehen Sie zumindest als gleichberechtigter Mieter im Mietvertrag ?
4. Lag der Mietvertrag der OPZ vor Einstellung vor ?

und 5.

Was steht wortwörtlich auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt zum Thema Umzugskostenvergütung ?
Autor F_K
 - 26. März 2013, 09:16:26
Ist die Antwort auf die Frage nicht trivial?

Nach Aussage des TE:

Zitatmeinem Dienstort, nach München ..... dann bei Dienstantritt

Der Dienstantritt ist bereit erfolgt, es gab keinen anerkannten Hausstand / er war kein Trennungsgeldempfänger (wohnte also in der Kaserne) - dementsprechend war die Dienstantrittsreise der Umzug.

Es steht dem TE frei, sich am Dienstort (München) eine private Wohnung anzumieten und umzuziehen (alles "Privatvergnügen") - und dann diese Wohnung anerkennen zu lassen (sofern die Voraussetzungen gegeben sind).
Autor christoph1972
 - 26. März 2013, 08:31:57
Zitat von: Bodhi am 26. März 2013, 00:29:51
Habe mir die Wohnung mit meiner Freundin erst kurz nach Dienstantritt geholt.  Deswegen weder anerkannt noch TG Empfänger. Schade eigentlich  ;D

Naja, abgesehen davon wie häßlich Neuperlach ist, möchte ich auch nicht unbedingt direkt an die Uni ziehen. Bisschen Abstand ist's schließlich was mal gut tut.
Ich muss sagen die genannten Orte Richtung Osten, machen schon einmal einen tollen Eindruck. Und nach kurzem Überblick bei immobilienscout scheinen das wirklich humane Mieten zu sein. Lediglich um die Pendelei muss man sich was einfallen lassen. Bahn fahren geht wahrscheinlich sogar schneller als Auto. Zumindest falls meine Freundin direkt in München arbeiten sollte. Ich komm mit meinem Motorrad ruckzuck überall hin  ;) ;D

Wäre es dann nun so, dass ich diese Fahrtkostenpauschale erhalten würde?
Desweiteren habe ich gelesen, mir würden Fahrten vom Wohnort zur Wohnungsbesichtigung erstattet werden. Gilt das dann auch für meine Freundin?

Naja, erstmal schauen, was die Arbeitssuche hier für sie ergibt.  :)

Ich weiß ja nicht in welchem Alter ihr so seid und ob liiert, verheiratet? Aber waren eure Partner immer sofort einverstanden mit Umzügen oder ging dadurch auch schon was in die Brüche?
Ich habe meiner Freundin nach langem Zureden zeigen können, dass Fernbeziehungen über Jahre hinweg wohl eher zur Qual werden. Habe zurzeit das Gefühl, dass ich mich nicht wirklich heimisch fühlen kann und es elendig schwer ist, sich um alles gleichzeitig zu kümmern( Freunde, Familie, Weibchen, usw.)

Wenn ich mich noch richtig erinnere, den Kommentar zum Bundesumzugskostengesetz habe ich leider nicht mehr zu Hand, müsstest Du Trennungsgeldempfänger mit Umzugskostenzusage sein, um:

1.
    Beförderungsauslagen (§ 6),
2.
    Reisekosten (§ 7),
3.
    Mietentschädigung (§ 8),
4.
    andere Auslagen (§ 9),
5.
    Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10),
6.
    Auslagen nach § 11 BUKG zuer halten.

Kannst Du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html

Die wirklich lebensnahen Dinge um die Familie beisammen zu halten bringen sie den Leuten im OA-Lehrgang auch nicht bei.  :-X

Dann wäre noch die Frage zu klären, ob Du nicht noch zum wohnen in der dienstlichen Unterkunft verpflichtet bist. Davon müßtest Du Dich nämlich evtl. befreien lassen. Dann fällt für Dich auch der Abzug "Unterkunftskostenpauschale" weg, wenn er auf der Besoldungsmitteilung noch so genannt wird!?  :-\

Fahrtkosten zwischen BwUni und der gemeinsamen Wohnung kannst Du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

In Berlin und Köln/Bonner Raum bieten die Verkehrsbetriebe den Firmen ein Job-Ticket an. Gibt es sicher für Deine Freundin auch beim MVV. Als Frage für Vorstellungsgespräche notieren, wenn der potenzielle AG nicht schon auf selbst darauf hinweist.

Mit 40 und ehemals Verheirateter kann ich nur sagen, Fernbeziehungen können dauerhaft klappen, wenn beide Partner damit klarkommen, das Jeder über die Woche sein eigenes Leben führt.

Ansonsten sollte Deiner Freundin klar sein, dass Du in einer Einsatzarmee dienst, und damit schon mal Einsätze über mehrere Wochen oder Monate anstehen, wo die Kommunikation aus Telefonaten, Skype, E-Mail und Feldpost besteht. Falls Du Seeoffizier bist, ist das eh klar, Boote und Schiffe sind schon mal länger seegehend, wie es so schön heißt.

Falls Du entsprechend geeignet und interessiert und ein DP frei ist, kann es Dich auch für mehrere Jahre ins Ausland gehen.

Ein väterlicher Freund war mehrere Jahre bei der NATO in Brüssel. Das fand die Familie toll, die Kinder haben die internationale Schule besucht. So etwas sind Highlights in der Laufbahn und auch für Kinder und Ehefrau. Vom Kaufkraftausgleich mal ganz zu schweigen  :D

Das ist als Partner/Partnerin dann schon mal heftig, wenn man erfährt, die Liebste/der Liebste hat eine Kommandierung/Versetzung ins Ausland und die Familie darf mal wieder mitziehen. Das setzt eine gute und stabile Beziehung voraus.

Meiner Ex-Frau war schon der Umzug von Berlin nach Köln zu viel. Deshalb jetzt Ex.
Autor bayern bazi
 - 26. März 2013, 07:23:26
Zitat von: Bodhi am 26. März 2013, 00:29:51
Habe zurzeit das Gefühl, dass ich mich nicht wirklich heimisch fühlen kann und es elendig schwer ist, sich um alles gleichzeitig zu kümmern( Freunde, Familie, Weibchen, usw.)

was machst dann als offz mit nem btl dazu ???   ;D ;D