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Umzug zum Standort mit Freundin

Begonnen von Bodhi, 25. März 2013, 00:36:36

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Bodhi

Guten Abend liebes Forum,
Ich bin derzeit ein bisschen aufgeschmissen und suche User, die vielleicht Ähnliches bereits hinter sich  oder ein paar Tipps haben.
Ich bin 22 und wohne derzeit mit meiner Freundin nahe Düsseldorf. Sie beendet diesen Sommer ihre Ausbildung und wäre nun bereit zu meinem Dienstort, nach München zu ziehen. Das Ganze allerdings nach einem ziemlich langen Hin und Her. Sie ist Industriekauffrau, ich bin SaZ 16 und an der Uni Neubiberg.
Die nächsten 5 Jahre werde ich somit definitiv in Raum München verbringen.
Allerdings ist die Wohnungslage hier ja alles andere als "günstig". Nach Hörensagen soll es wohl auch kein leichtes sein, überhaupt an eine Wohnung zu kommen.

Wie kriegen wir diesen großen Schritt am besten gemeistert?
Zuallererst muss sie sich hier bewerben und überhaupt eine Einstellung bekommen. Wie kann ich das dann direkt mit einer erfolgreichen Wohnungssuche und der Kündigung der jetzigen Wohnung verbinden? Was sollten wir zuerst machen?
Ich schätze, dass wir etwa 2700,- netto zusammen hätten. Nicht gerade viel, wenn man die unglaublichen Wohnungsmieten und ein Auto unterhalten möchte.

Ich habe von der Wohnungsfürsorge gehört. Diese kann mir wohl helfen eine Wohnung in der Nähe zu finden. Auf welcher Weise kann ich mir zusätzlich Hilfe holen?
Würde es jetzt noch eine UKV geben? Oder hätte ich dann bei Dienstantritt umziehen müssen?

Ich würde mich freuen, wenn es Leute gibt, die sowas bereits hinter sich haben.
Eine Fernbeziehung über 5 Jahre zu führen ist für mich keine Option. Allerdings werden wir überflutet von Hindernissen, bis wir überhaupt gemeinsam in München wohnen können.  :-[

Wow, lange Geschichte für einen langwierigen Weg :D


bayern bazi

ungefähr in der reihenfolge würd ich vorgehn


1. Arbeitstelle suchen (münchen und umgebung ist sehr guter arbeitsmarkt - fachpersonal wird gesucht)
2. mit neuem AG evtl umzugsbeihilfe aushandeln - geht dank facharbeitermangel sogar
3. wohnung suchen (evtl im bereich des neuen AG von ihr)- empfehle hier nicht direkt münchen sondern östlich von münchen raum Mühldorf - Wasserburg - da sind die mieten noch erträglich und die verkehrsanbindung gut- es muss aber mit pendelei von ca 1std gerechnet werden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Bodhi

Super, schon mal danke!
Dadurch, dass meine Uni ja eh grob südöstlich ist, könnte sich dort bestimmt was finden lassen. Werde die zwei Von dir genannten Örtchen mal durchgooglen  ;D
Bei mir um die Ecke sind ja auch so einige große Firmen, vielleicht lässt sich ja da was für sie finden :-)

Ich hatte in dieser Umzugsfibel gelesen, dass mir die Kosten für eine Fahrt zur Wohnungsbesichtigung erstattet werden. Gilt das zufällig auch für meine Freundin?
Und sollte ich unsere jetzige Wohnung erst kündigen sobald meine Freundin einen Job gefunden und wir uns für eine Wohnung entschieden haben?

Ich stell mir das so schwer vor, erst eine Arbeitsstelle zu finden und dann vermutlich innerhalb der nächsten Monate auch eine passende Wohnung zu finden. Nicht dass sie hier anfangen muss und wir noch keine Wohnung haben   :D

bayern bazi

südlich von münchen wirds immer teurer - da kommst du dann schon richtung gebirge/fremdenverkehr ;)

würd sich nur rentieren wenn dann einer direkt vor ort eien arbeitsstelle findet

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

VC93

Neuperlach/ Hasenbergl/ Milbertshofen gibts noch paar günstige Optionen.  ;)

bayern bazi

Zitat von: VC93 am 25. März 2013, 19:14:47
Neuperlach/ Hasenbergl/ Milbertshofen gibts noch paar günstige Optionen.  ;)

du bist BÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖSE

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Bodhi

Habe mir die Wohnung mit meiner Freundin erst kurz nach Dienstantritt geholt.  Deswegen weder anerkannt noch TG Empfänger. Schade eigentlich  ;D

Naja, abgesehen davon wie häßlich Neuperlach ist, möchte ich auch nicht unbedingt direkt an die Uni ziehen. Bisschen Abstand ist's schließlich was mal gut tut.
Ich muss sagen die genannten Orte Richtung Osten, machen schon einmal einen tollen Eindruck. Und nach kurzem Überblick bei immobilienscout scheinen das wirklich humane Mieten zu sein. Lediglich um die Pendelei muss man sich was einfallen lassen. Bahn fahren geht wahrscheinlich sogar schneller als Auto. Zumindest falls meine Freundin direkt in München arbeiten sollte. Ich komm mit meinem Motorrad ruckzuck überall hin  ;) ;D

Wäre es dann nun so, dass ich diese Fahrtkostenpauschale erhalten würde?
Desweiteren habe ich gelesen, mir würden Fahrten vom Wohnort zur Wohnungsbesichtigung erstattet werden. Gilt das dann auch für meine Freundin?

Naja, erstmal schauen, was die Arbeitssuche hier für sie ergibt.  :)

Ich weiß ja nicht in welchem Alter ihr so seid und ob liiert, verheiratet? Aber waren eure Partner immer sofort einverstanden mit Umzügen oder ging dadurch auch schon was in die Brüche?
Ich habe meiner Freundin nach langem Zureden zeigen können, dass Fernbeziehungen über Jahre hinweg wohl eher zur Qual werden. Habe zurzeit das Gefühl, dass ich mich nicht wirklich heimisch fühlen kann und es elendig schwer ist, sich um alles gleichzeitig zu kümmern( Freunde, Familie, Weibchen, usw.)

bayern bazi

Zitat von: Bodhi am 26. März 2013, 00:29:51
Habe zurzeit das Gefühl, dass ich mich nicht wirklich heimisch fühlen kann und es elendig schwer ist, sich um alles gleichzeitig zu kümmern( Freunde, Familie, Weibchen, usw.)

was machst dann als offz mit nem btl dazu ???   ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

christoph1972

Zitat von: Bodhi am 26. März 2013, 00:29:51
Habe mir die Wohnung mit meiner Freundin erst kurz nach Dienstantritt geholt.  Deswegen weder anerkannt noch TG Empfänger. Schade eigentlich  ;D

Naja, abgesehen davon wie häßlich Neuperlach ist, möchte ich auch nicht unbedingt direkt an die Uni ziehen. Bisschen Abstand ist's schließlich was mal gut tut.
Ich muss sagen die genannten Orte Richtung Osten, machen schon einmal einen tollen Eindruck. Und nach kurzem Überblick bei immobilienscout scheinen das wirklich humane Mieten zu sein. Lediglich um die Pendelei muss man sich was einfallen lassen. Bahn fahren geht wahrscheinlich sogar schneller als Auto. Zumindest falls meine Freundin direkt in München arbeiten sollte. Ich komm mit meinem Motorrad ruckzuck überall hin  ;) ;D

Wäre es dann nun so, dass ich diese Fahrtkostenpauschale erhalten würde?
Desweiteren habe ich gelesen, mir würden Fahrten vom Wohnort zur Wohnungsbesichtigung erstattet werden. Gilt das dann auch für meine Freundin?

Naja, erstmal schauen, was die Arbeitssuche hier für sie ergibt.  :)

Ich weiß ja nicht in welchem Alter ihr so seid und ob liiert, verheiratet? Aber waren eure Partner immer sofort einverstanden mit Umzügen oder ging dadurch auch schon was in die Brüche?
Ich habe meiner Freundin nach langem Zureden zeigen können, dass Fernbeziehungen über Jahre hinweg wohl eher zur Qual werden. Habe zurzeit das Gefühl, dass ich mich nicht wirklich heimisch fühlen kann und es elendig schwer ist, sich um alles gleichzeitig zu kümmern( Freunde, Familie, Weibchen, usw.)

Wenn ich mich noch richtig erinnere, den Kommentar zum Bundesumzugskostengesetz habe ich leider nicht mehr zu Hand, müsstest Du Trennungsgeldempfänger mit Umzugskostenzusage sein, um:

1.
    Beförderungsauslagen (§ 6),
2.
    Reisekosten (§ 7),
3.
    Mietentschädigung (§ 8),
4.
    andere Auslagen (§ 9),
5.
    Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10),
6.
    Auslagen nach § 11 BUKG zuer halten.

Kannst Du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html

Die wirklich lebensnahen Dinge um die Familie beisammen zu halten bringen sie den Leuten im OA-Lehrgang auch nicht bei.  :-X

Dann wäre noch die Frage zu klären, ob Du nicht noch zum wohnen in der dienstlichen Unterkunft verpflichtet bist. Davon müßtest Du Dich nämlich evtl. befreien lassen. Dann fällt für Dich auch der Abzug "Unterkunftskostenpauschale" weg, wenn er auf der Besoldungsmitteilung noch so genannt wird!?  :-\

Fahrtkosten zwischen BwUni und der gemeinsamen Wohnung kannst Du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

In Berlin und Köln/Bonner Raum bieten die Verkehrsbetriebe den Firmen ein Job-Ticket an. Gibt es sicher für Deine Freundin auch beim MVV. Als Frage für Vorstellungsgespräche notieren, wenn der potenzielle AG nicht schon auf selbst darauf hinweist.

Mit 40 und ehemals Verheirateter kann ich nur sagen, Fernbeziehungen können dauerhaft klappen, wenn beide Partner damit klarkommen, das Jeder über die Woche sein eigenes Leben führt.

Ansonsten sollte Deiner Freundin klar sein, dass Du in einer Einsatzarmee dienst, und damit schon mal Einsätze über mehrere Wochen oder Monate anstehen, wo die Kommunikation aus Telefonaten, Skype, E-Mail und Feldpost besteht. Falls Du Seeoffizier bist, ist das eh klar, Boote und Schiffe sind schon mal länger seegehend, wie es so schön heißt.

Falls Du entsprechend geeignet und interessiert und ein DP frei ist, kann es Dich auch für mehrere Jahre ins Ausland gehen.

Ein väterlicher Freund war mehrere Jahre bei der NATO in Brüssel. Das fand die Familie toll, die Kinder haben die internationale Schule besucht. So etwas sind Highlights in der Laufbahn und auch für Kinder und Ehefrau. Vom Kaufkraftausgleich mal ganz zu schweigen  :D

Das ist als Partner/Partnerin dann schon mal heftig, wenn man erfährt, die Liebste/der Liebste hat eine Kommandierung/Versetzung ins Ausland und die Familie darf mal wieder mitziehen. Das setzt eine gute und stabile Beziehung voraus.

Meiner Ex-Frau war schon der Umzug von Berlin nach Köln zu viel. Deshalb jetzt Ex.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Ist die Antwort auf die Frage nicht trivial?

Nach Aussage des TE:

Zitatmeinem Dienstort, nach München ..... dann bei Dienstantritt

Der Dienstantritt ist bereit erfolgt, es gab keinen anerkannten Hausstand / er war kein Trennungsgeldempfänger (wohnte also in der Kaserne) - dementsprechend war die Dienstantrittsreise der Umzug.

Es steht dem TE frei, sich am Dienstort (München) eine private Wohnung anzumieten und umzuziehen (alles "Privatvergnügen") - und dann diese Wohnung anerkennen zu lassen (sofern die Voraussetzungen gegeben sind).

LwPersFw

Sie Schreiben ja:

ZitatUnd sollte ich unsere jetzige Wohnung erst kündigen

Dazu habe ich folgende Fragen :

1. Wann war Ihr Diensteintritt ?
2. Bestand diese Wohnung bereits vor dem Diensteintritt ?
3. Wenn ja, stehen Sie zumindest als gleichberechtigter Mieter im Mietvertrag ?
4. Lag der Mietvertrag der OPZ vor Einstellung vor ?

und 5.

Was steht wortwörtlich auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt zum Thema Umzugskostenvergütung ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bodhi

Vorweg nochmals danke für eure große Hilfe.
@ Bayern bazi:
Ich bin ja auch nicht zur reinen Erholung auf der Arbeit :D aber Zuhause wäre ein bisschen Ruhe und Frieden natürlich schön  ;D

@ Christoph:
Also  vor Dienstantritt hat unser neuer Spieß extra erwähnt, dass wir großzügig vom Wohnen in der Gemeinschaft befreit werden können, da die Kapazitäten zurzeit aufgrund von Sanierung sehr gering sind. Das ist auch der Grund, warum ich nun nach 6 Monaten das erste mal das Wohnhaus wechseln muss  >:(
Diese Unterkunftskostenpauschale würden wir dann wohl auch ausgezahlt bekommen.
Allerdings bin ich, wie F_K erwähnte, nicht TG berechtigt, da ich laut Paragraph XYZ keinen zu berücksichtigenden Hausstand besitze. Aber ja, ich bin Mieter der Wohnung.
UKV berechtigt bin ich aber.

Ich bin übrigens für den fliegerischen Dienst Lw eingeplant. Wenn alles nach Plan läuft, werde ich auch noch in die USA für 5 Monate geschickt. Wie ich das mit Freundin bewerkstelligen soll, keine Ahnung. Das wäre dann die erste Bewährungsprobe. Meine Freundin weiß über meinen geplanten Karriereweg zwar Bescheid und bis jetzt ist sie sehr zuversichtlich, allerdings kann sich in ca. 5 Jahren natürlich noch einiges ändern. Ich versuche das ganze immer optimistisch zu sehen, so viel rum kommt man nur selten und es hat ja definitiv auch seine schönen Seiten, wie du bereits sagtest.

@ LwPersFw
Also mein Diensteintritt war 2010, die Wohnung habe ich allerdings erst ein halbes Jahr später bezogen.

Übrigens mein Wohnort ist immer noch nahe Düsseldorf. Konnte es so auslegen, dass ich im Jahr länger Zuhause bin, als am Dienstort. Spielt das irgendeine Rolle?


Also was genau habe ich nun für Möglichkeiten?
Ist das wie F_K nun alles "Privatvergnügen"? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen...?
Habe ich dann das Recht auf UKV oder nicht? Weil sogesehen bin ich ja von Fürstenfeldbruck(OSLw) zur Uni gezogen.

Mein Gott, ist das alles kompliziert und irgendwie ungerecht. Na gut, ich könnte heiraten, aber das wollte ich mir dann doch für später aufheben :D

LwPersFw

Da Sie Ledig sind und die Wohnung erst nach Diensteintritt eingerichtet haben...

...ist diese Wohnung...solange Sie ledig sind...

...zwar als eigener Hausstand anerkannt, ABER bei der Zusage der UKV nicht berücksichtigungsfähig !

Weil Sie,

1. Bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind und
2. ledig sind und die außerhalb des räumlichen Zusammenhangs liegende Wohnung nur gelegentlich nutzen können
   >> für die Bw ist eine Wohnung nur gelegentlich genutzt, wenn Sie nicht mindestens an 3 Werktagen der Woche nach Hause fahren

Deshalb wurde Ihnen auch für die Versetzung nach München die UKV zugesagt,
denn bei Ledigen ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand ist bei Kommandierungen über 3 Monate
und bei Versetzungen die UKV zuzusagen.

Bei Ledigen mit nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand bedeutet dies aber,
diese bekommen nach Dienstantritt ihre Fahrtkosten, eine (geringe) Pauschale und die Gepäckbeförderungskosten erstattet.

Damit ist dann diese UKV-Zusage "verbraucht" !

Wenn Sie jetzt eine Wohnung in München einrichten wollen, können Sie dies tun.
Aber Einrichtung und Umzug gehen zu Ihren Lasten.
Den Umzug können Sie aber ggf. als berufsbedingt von der Steuer absetzen.

Wenn Sie dann diese Wohnung haben - und weil Sie diese dann haben, auch
von der Verpflichtung zum Wohnen in der GMU befreit werden - würde diese
dann für zukünftige Maßnahmen bei der Frage der UKV berücksichtigungsfähig sein.

Wenn Sie also in ein paar Jahren von München nach Hamburg versetzt werden
und Sie wollen umziehen, könnten Sie bei Zusage der UKV den gesamten Umzug
über die Bw abrechnen. Mit den Leistungen die Christoph aufgezählt hat.

Aber auch dann Achtung !!
Bei Ledigen bezahlt die Bw nur das Umzugsgut das dem Soldaten gehört !
NICHT aber die Sachen, die sich im Eigentum der Freundin befinden !!

Zitat aus dem BUKG :
"Umzugsgut, das weder dem Umziehenden noch den in Absatz 3 Sätze 2 und 3 bezeichneten Personen
zuzuordnen ist, muss bei der Erstattung der Beförderungsauslagen unberücksichtigt bleiben.
Auslagen für die Beförderung von Gegenständen, die der Lebensgefährtin / dem Lebensgefährten gehören,
sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn sie vom Umziehenden mitbenutzt werden.
Der Berechtigte ist verpflichtet, den Umfang seines Umzugsgutes zu belegen oder mangels Nachweisen
wahrheitsgemäße Erklärungen abzugeben."

Wobei hier beachtet werden muss, dass mit "Lebensgefährtin / dem Lebensgefährten" wirklich Freundin/Freund
gemeint sind.

Die Partner/Partnerinnen in den sog. "eingetragenen Lebenspartnerschaften" sind den Verheirateten gleichgestellt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

ZitatMein Gott, ist das alles kompliziert und irgendwie ungerecht.

@ Bodhi:

Für einen STUDENTEN sollten diese im Grunde doch einfachen Bestimmungen schon nachvollziehbar sein - insbesondere, wenn diese hier so ausführlich erläutert werden.

Ungerecht? Wieso - Ihr Umzug wurde doch bezahlt.

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