ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: C_Claim am 07. April 2013, 22:22:18Sorry, aber völliger Humbug. Als Angehöriger der US-Forces mit permanent residence (Greencard) kann man lediglich bereits 24 std nach dem Eintritt ins US-military die Staatsbürgerschaft beantragen (im Zivilleben muss man eine Wartezeit von 5 Jahren absolvieren bevor man überhaupt den Antrag stellen kann). Das man dann auch noch vor Ende des Basic Combat Trainings (AGA) eingebürgert wird scheint doch etwas ambitioniert, denn dieser Prozess dauert schon ein Weilchen und automatisch geht da schon mal gar nix.
Soweit ich es weiß (meine Frau ist in der US Army, mein Schwiegervater Marines), und was ich in meinen paar Jahren drüben mitbekommen habe, wirst du nach bestandenem Basic Training US Citizen...es gibt viele Rekruten, die nur mit der perm. residence anfangen, aber vor der Graduation des BCT wurden alle engebürgert.
Zitat von: StOPfr am 08. April 2013, 13:31:16Zitat von: christoph1972 am 08. April 2013, 13:20:56
Die USA haben ja nun auch schon lange die Wehrpflicht ausgesetzt. Da steht die Bundeswehr mal gerade am Anfang eines langen Lernprozesses, welche Leistungen im und nach dem aktiven Dienst noch erbracht werden müssen/sollen, um eine leistungsfähige Truppe zu er-/behalten.
Darum ging es dem TE nun gar nicht. Er wollte wissen, welche amerikanischen Auszeichnungen auch an Bundeswehrsoldaten verliehen werden können. Die von mir verlinkte Datei ist möglicherweise eine komplette (aktuelle?) Übersicht. Es macht allenfalls etwas Mühe, sich durch die Liste durchzuarbeiten, wofür man übrigens gleich die nächste Auszeichnung stiften könnte!
Zitat von: christoph1972 am 08. April 2013, 13:20:56
Die USA haben ja nun auch schon lange die Wehrpflicht ausgesetzt. Da steht die Bundeswehr mal gerade am Anfang eines langen Lernprozesses, welche Leistungen im und nach dem aktiven Dienst noch erbracht werden müssen/sollen, um eine leistungsfähige Truppe zu er-/behalten.
Zitat von: Andi am 07. April 2013, 20:57:17Nein, nur an Angehörige der US-Streitkräfte (und das müssen nicht zwingend US-Bürger sein)
Zitat von: C_Claim am 07. April 2013, 01:58:29
Der höchste Orden (Medal of Honor) wird z.b. nur an US Staatsbürger verlieren.
Zitat"111. Kennzeichnungen (Kapitel 4), Abzeichen (Kapitel 5) sowie Orden und Ehrenzeichen (Kapitel 5 Abschnitt XIV), die nicht in dieser Dienstvorschrift aufgeführt sind oder für die keine Tragegenehmigung durch BMVg – Protokoll erteilt wurde, dürfen an der Uniform nicht getragen werden (Anlage 1).
Soweit Abzeichen ausländischer, bi-/multinationaler Streitkräfte (Kapitel 5 Abschnitt XIII) oder ziviler Institutionen einem Soldaten als Anerkennung für sportliche Leistungen oder ehrenhalber verliehen worden sind, dürfen diese nur am Tage der Aushändigung oder wenn es die Höflichkeit gegenüber dem Verleiher gebietet, zu bestimmten Anlässen angelegt werden."