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Autor GWDLER
 - 29. Mai 2013, 10:55:13
Ich kann hier nur beitragen, das als ich ab 2010 meinen GWDL machen wollte, es auch massive Probleme mit einer Verlängerungsprämie gab.
Man errinere sich an die Gwdl 9 / Fwdl 6 Problematik.

Damals schien es auch aussichtslos. Aber ich habe einen Brief zum Wehrbeauftragten geschrieben...und siehe da...es geschahen Zeichen und Wunder...es gab eine Änderung, sodass ich doch mein Geld bekam.

Autor KlausP
 - 28. Mai 2013, 18:35:29
ZitatDieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Das muss ja dann auf seiner Gehaltsbescheinigung stehen, mit der gesetzlichen Begründung für die Zahlung.
Autor Ralf
 - 28. Mai 2013, 18:29:42
Zitat von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 15:00:51
Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!

Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.
Wenn er im Februar 2013 aus dem FWD heraus einen Antrag auf Erstverpflichtung auf SaZ 04 Msch gestellt hat, hat er mit Sicherheit keine Prämie aufgrund des §85a BBesG bekommen. Vielleicht hat er dir das nur erzählt?
Insofern solltest du da wohl mal genau nachfragen, was da gewesen ist oder ob du hier nicht was durcheinander bringst. Ich kann dir gerne den Erlass zur Verfügung stellen.
Allerdings auf deine Beleidigungsniveau mit dem "Klugscheißer" lass ich mich nicht herab (und habe ich in meinem Beitrag auch nicht), die Spielweise überlasse ich dir gerne, steht dir gut, zeigt immer, wessen Geistes Kind man ist. Anhand des Erlasses kannst du gerne selbst überprüfen, ob es Wissen oder Klugscheißerei ist. Ich kann zumindest meine "Behauptungen" belegen, dem gegenüber kommt von dir nur ne Aussage "ich kenn da einen". Frag ich mich doch, wer der Klugscheißer ist.
Autor Don_Ricco
 - 28. Mai 2013, 15:26:00
Zitat von: Paramedic am 28. Mai 2013, 15:18:56
ZitatDer TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.

Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn

Ganz genau. Es handelt sich hier um einen Stabsgefreiten.
Autor Paramedic
 - 28. Mai 2013, 15:18:56
Zitates in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?

doch.

Der TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.

Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn
Autor F_K
 - 28. Mai 2013, 15:11:11
@ Don_Ricco:

... und Dir ist klar, dass es "feine Unterschiede" zwischen Mannschaften und Unteroffizieren / Offizieren gibt?

... es in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?

Insoweit ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Antwort eher an Dich zu stellen.
Autor SpitFire
 - 28. Mai 2013, 15:03:37
Wie kann einem "rückwirkend" Geld ausgezahlt werden? Ist das wieder so ne komplizierte Quantenphysik-Nummer?
Autor Don_Ricco
 - 28. Mai 2013, 15:00:51
Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!

Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.

Autor Ralf
 - 28. Mai 2013, 12:26:13
Oh welch hilfreiche Antwort  :o
Ähnlich hilfreich, wie eine Antwort "ich kenne Msch-Soldaten, die BS sind" auf eine allgemeine Frage, ob Msch auch BS werden können.

Wenn sie in 2012 festgesetzt worden sind, bekommen sie die Prämie, diese wurde dann in 2013 zwar ausgezahlt, aber nicht "rückwirkend".
Wann, wie und warum ist nachzulesen im Erlass P II 1 v. 05.12.2012.

Und nun Don_Ricco, führe bitte mal aus, wie das genau war bei den dir bekannten Soldaten, die ja wohl erst in 2013 ernannt/weiterverpflichtet wurden und die Prämie bekommen haben und wo gegen das BBesG verstoßen wurde und vor allem, mit welcher Begründung.
Autor Don_Ricco
 - 28. Mai 2013, 11:56:06
Ich kenne Soldaten welche die Prämie teilweise rückwirkend bekommen haben..
Autor Ralf
 - 28. Mai 2013, 11:48:21
Dort sind die Modalitäten und Verwendungen der Prämierung nach dem Fachkräftegewinnungsgesetz aufgeführt. Das hilft aber dem TE nicht weiter, da er bereits weiterverpflichtet wurde.
Autor Humen
 - 28. Mai 2013, 11:32:10
Moin,

intranet auf Vorschriften Online Aktuell (1. Erlass zur Gewährung von Verpflichtungsprämien) Stand 2 Änderung vom 07.05.2013.
Vielleicht kann dir das da weiterhelfen.Es sollte aber in spätestens zwei Wochen feststehen.Die "Die Rahmenbediengungen, dazu zählt auch Pramien stehen wohl fest".

mfg
Autor Ralf
 - 28. Mai 2013, 08:56:53
Nachlesen kann man die Änderung hier. http://www.buzer.de/gesetz/10249/a177126.htm
Ich glaube, für einige war das Problem, dass sie nur auf die Fachkräftegewinnungsprämie geschaut haben und den Absatz darunter schlichtweg übersehen haben. Die Fachkräfteprämie wurde ja lang und breit auch in der Truppe diskutiert, auch mit der üblichen Polemik der Nichtbetroffenen.
Dabei kam das halt möglicherweise zu kurz:
Zitatabweichendes Inkrafttreten am 01.01.2013

2. § 80a wird wie folgt gefasst:

,,§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

§ 85a Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, die nach § 85a in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin anzuwenden."

3. § 85a wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten
Autor KlausP
 - 28. Mai 2013, 08:52:02
Naq ja, im VM-Blatt sollte das ebenfalls veröffentlicht worden sein. Im Gegensatz zu jedem "durchschnittlichen Spieß" verfüge ich als Pensionär nicht über einen Intranet-Anschluß. Ob und wie ein Spieß sich informiert, hängt ja nun mal von jedem selber ab. Ich hab das selber in meinem Bataillon erlebt, dass besonders die in der verwendung älteren Spieße (gerne auch die der 1./-) der Meinung sind, sie wüssten alles, könnten alles und das war ja schon immer so.  ::)
Autor Bregenz12
 - 28. Mai 2013, 08:25:02
Nachlesbar war das unter "Gesetze im Internet", Bundesministerium fuer Justiz. Jetzt finfet man da natuerlich nur noch den aktuel gueltigen Text.