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Weiterverpflichtungsprämie

Begonnen von Jaeger SG, 27. Mai 2013, 11:33:46

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Jaeger SG

Hallo.

Ich habe folgendes Problem.
Es hieß, dass alle Soldaten, die sich im Jahr 2012, 2013 weiterverpflichten die Weiterverpflichtungsprämie
bekommen. Ich habe meinen SaZ 12 letztes Jahr gestellt (11/12). Wurde aber erst dieses Jahr im März
von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert. Nun habe ich vor einigen Wochen erfahren, dass es auf einmal doch keine
Prämie mehr gibt für die, die dieses Jahr weiterverpflichtet wurden. Und das ist für mich und andere Kammeraden, den es so geht, unverständlich.
Es kann doch nicht sein, dass die Bundeswehr auf einmal sagt, es gibt keine Prämie mehr. Viele Kammeraden
von mir, haben diese noch bekommen, weil Sie 2012 noch ernannt wurden. Aber im Gesetzestext stand eindeutig drin bis 2013.
Ich und viele andere fühlen sich sehr benachteiligt gegenüber anderen. Und ich dachte immer, sowas gibt es bei der Bundeswehr nicht. Schon garnicht in der gleichen DstGrGrp (Mschft).
Da fühlt man sich wirklich "verarscht". sorry für den Ausdruck. Aber es kann ja echt nicht sein. Man verlangt das volle Vertrauen gegenüber dem Dienstherrn, also sollte es auch andersrum so sein.

Jetzt ist meine Frage, kann ich mich mit den anderen Kammeraden beim Wehrbeauftragten beschweren? Bringt das was?

Ich habe auch meinen Spieß befragt, der mir aber auch nicht weiterhelfen kann.

MkG
SG Jaeger

Ralf

Am 21.07.2012 wurde die gesetzliche Grundlage von "bis 31.12.2013" auf "bis 31.12.2012" geändert. Also ca. ein halber Jahr vorher.
Ich sehe hier keinen Beschwerdegrund, zumal du im November deinen WV-Antrag gestellt hast, also weit nach Juli.
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KlausP

ZitatIch und viele andere fühlen sich sehr benachteiligt gegenüber anderen. Und ich dachte immer, sowas gibt es bei der Bundeswehr nicht.

Nicht der Bundeswehr die Schuld in die Kampfstiefel schieben! Der Gesetzgeber hat die Rechtsgrundlage geändert! Wer das ist, sollte man als StGefr (isch gehe mal davon aus, dass mit "SG" in Ihrem Nick ebendieser gemeint ist) eigentlich wissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Semper Communis
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KlausP

Traurig ist nur, dass auch der Spieß diese Lageänderung nicht auf dem Schirm hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dv_uffz

@Jaeger SG
Die Möglichkeitkeit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten steht Ihnen zu jeder Zeit ohne Einhaltung eines DIenstweges offen. Was letztendlich daraus wird, kann Ihnen niemand hier sagen.


Und generell möchte ich auch noch folgendes anmerken....
Mir stößt es mittlerweile übelst auf, dass man mittlerweile nur noch diese Prämien im Kopf hat. Zum Verständnis Sie sind Mannschaftsdienstgrad und es ist nun mal so, dass Sie in der Nahrungskette ganz unten stehen. Sie werden in meinen Augen "fürstlich" entlohnt, dafür das Sie "nur" Stabsdienstsoldat, Kraftfahrer, Verpflegungsoldat oder Soldat in einem Jägerzug sind (ohne Ihre Leistungen oder Ihr Engagement jetzt schmälern zu wollen...)

Kleiner Tipp... nicht nur auf Andere schauen, die die Prämie eventuell noch erhalten haben, sondern auf sich schauen...
Wenn diese Prämie ihr Anreiz war sich Weiterzuverpflichten, sollten Sie Ihre Einstellung vielleicht mal überdenken.  ::)

my 2 cents

ps. Ich könnt mich auch jeden Tag darüber aufregen, dass ich (Besoldungsgruppe A08, 10. Dienstjahr) immer noch in Erfahrungsstufe 2 bin... Aber ich kann es nun mal nicht ändern, weil es 1. so ist und 2. wie hier schon genannt worden, ist der Gesetzgeber das so entschieden hat.... :)

wolverine

Mal eine blöde Frage: Gibt es in Ihrer Kompanie keinen, der Ihnen erklären konnte warum Sie die Prämie nicht (mehr) bekommen oder haben Sie keinen gefragt?
Man kann soetwas doch seinen TEFhr oder Spieß oder Chef fragen. Liegt für mich näher als ein Internetforum. Gerade wenn es ums Geld geht und es mir wichtig ist.
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KlausP

Zitat von: wolverine am 27. Mai 2013, 22:41:02
Mal eine blöde Frage: Gibt es in Ihrer Kompanie keinen, der Ihnen erklären konnte warum Sie die Prämie nicht (mehr) bekommen oder haben Sie keinen gefragt?
Man kann soetwas doch seinen TEFhr oder Spieß oder Chef fragen. Liegt für mich näher als ein Internetforum. Gerade wenn es ums Geld geht und es mir wichtig ist.

hat er ja:

ZitatIch habe auch meinen Spieß befragt, der mir aber auch nicht weiterhelfen kann.

Zitat von: KlausP am 27. Mai 2013, 12:56:33
Traurig ist nur, dass auch der Spieß diese Lageänderung nicht auf dem Schirm hat.
;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bregenz12

Nachvollziehen kann ich die Kritik von Jaeger SG schon:
Die Gesetzesänderung mit dem vorgezogenen Datum war auch im November selbst einigen Experten hier im Forum noch nicht wirklich bekannt, zumal der entsprechende § 86a SVG noch bis zum Jahresende 2012 in seiner Ursprungsfassung (... gilt bis Ende 2013..) so nachlesbar war. - Die Gesetzesänderung ist also nicht wirklich vernünftig kommuniziert worden, auch nicht den betroffenen Bewerbern gegenüber. - Es gab dann noch Ende Dezember eine Regelung, mit der man einige Fälle offenbar retten wollte, in dem die Ernennung Ende Dezember vorgenommen werden sollte. - Im konkreten Fall hat es wohl auch an der längeren Bearbeitungsdauer des Antrags auf Weiterverpflichtung gelegen. - Vielleicht wäre es wirklich interessant, was der Wehrbeauftragte zu diesem Thema sagt...
@ Klaus: Fragen Sie mal einen durchschnittlichen Spieß nach Verpflichtungsprämien... - Sie würden sehr wenig konkrete Informationen bekommen. Nur wenige sind durch so ein Forum so gut informiert wie Sie!

wolverine

#9
Sorry, das mit dem Spieß hatte ich überlesen; war auf dem Flughafen gestern.

Umso unverständlicher, das der Spieß, selbst wenn er es nicht weiß, nicht einfach bei der WBV nachgefragt und es dann ausreichend erklärt hat.

Die Eingabe an den Wehrbeauftragten steht ja jedem offen und ist kostenfrei. Nur - und das immer wieder - wird der keine Entscheidung treffen und einem das Geld zahlen oder anweisen. Er schreibt bestenfalls, dass das so blöd gelaufen ist.

Stichtagsregeln sind grundsätzlich als rechtmäßig anerkannt (da gibt es ja immer gewissen "Ungerechtigkeiten"). Zudem ist das hier Leistungsverwaltung und keine Eingrifsverwaltung (also geringerer Schutz).  Und was heißt "nachlesbar" in diesem Zusammenhang? Bundesanzeiger oder irgendwo auf einer DBwVerb-Seite?
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Bregenz12

Nachlesbar war das unter "Gesetze im Internet", Bundesministerium fuer Justiz. Jetzt finfet man da natuerlich nur noch den aktuel gueltigen Text.

KlausP

Naq ja, im VM-Blatt sollte das ebenfalls veröffentlicht worden sein. Im Gegensatz zu jedem "durchschnittlichen Spieß" verfüge ich als Pensionär nicht über einen Intranet-Anschluß. Ob und wie ein Spieß sich informiert, hängt ja nun mal von jedem selber ab. Ich hab das selber in meinem Bataillon erlebt, dass besonders die in der verwendung älteren Spieße (gerne auch die der 1./-) der Meinung sind, sie wüssten alles, könnten alles und das war ja schon immer so.  ::)
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Ralf

Nachlesen kann man die Änderung hier. http://www.buzer.de/gesetz/10249/a177126.htm
Ich glaube, für einige war das Problem, dass sie nur auf die Fachkräftegewinnungsprämie geschaut haben und den Absatz darunter schlichtweg übersehen haben. Die Fachkräfteprämie wurde ja lang und breit auch in der Truppe diskutiert, auch mit der üblichen Polemik der Nichtbetroffenen.
Dabei kam das halt möglicherweise zu kurz:
Zitatabweichendes Inkrafttreten am 01.01.2013

2. § 80a wird wie folgt gefasst:

,,§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

§ 85a Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, die nach § 85a in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin anzuwenden."

3. § 85a wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten
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Humen

Moin,

intranet auf Vorschriften Online Aktuell (1. Erlass zur Gewährung von Verpflichtungsprämien) Stand 2 Änderung vom 07.05.2013.
Vielleicht kann dir das da weiterhelfen.Es sollte aber in spätestens zwei Wochen feststehen.Die "Die Rahmenbediengungen, dazu zählt auch Pramien stehen wohl fest".

mfg

Ralf

Dort sind die Modalitäten und Verwendungen der Prämierung nach dem Fachkräftegewinnungsgesetz aufgeführt. Das hilft aber dem TE nicht weiter, da er bereits weiterverpflichtet wurde.
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