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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 05. Juni 2013, 11:55:10
Richtig ist, dass es im Alltag mit dieser Frage kaum Probleme gibt, weil sich alle Beteiligten über die Besonderheiten dieser Situationen im Klaren sind und sich dementsprechend verhalten, wie F_K es richtig beschrieb.

Allerdings kommen diese Konstellationen in der Praxis doch öfter vor, zum Beispiel bei der Sportausbildung oder Schießen für Stäbe oder Kommandobehörden. Der Herr Generalleutnant und Befehlshaber meldet sich ebenso wie der Gefreite beim Schreiber und Munausgeber und folgt den Anweisungen/Befehlen der Aufsicht beim Schützen und des Leitenden, allesamt weit dienstgradniedriger als er.
Autor F_K
 - 03. Juni 2013, 14:21:54
ZitatAlso wird der OTL einem UmP/UoP für die Dauer der Ausbildung unterstellt und der UmP/UoP erhält die entsprechende Befehlsgewalt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.

Nein.

Der OTL wird zu einer Ausbildung kommandiert - der Dienstplan ist dann ein Befehl und für die JEWEILIGE Station hat ggf. ein UmP (oder Offizier, oder whatever) die Möglichkeit, Befehle zu geben, die zur Durchführung an dieser Station an einen "Stationsteilnehmer" notwendig sind.

Dies ist eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten (nicht für die "Dauer der Ausbildung") - und der OTL ist dem Stationsleitenden ebenfalls vorgesetzt (Offizier gegenüber OmP innerhalb einer mil. Anlage bzw. Offizier im Dienst gegenüber UmP innerhalb einer Einheit).

-> .. und da der OTL die Problematik der wechselseitigen Vorgesetztenverhältnisse kennt, der OmP eher nicht, und wir uns alle liebhaben und respektvoll miteinander umgehen - gibt es in der Praxis damit kaum Probleme.

... in aller Regel "hüten" sich OmP davor, Stabsoffizieren Befehle zu erteilen - da wird maximal "lieb gebeten" ...
Autor christoph1972
 - 03. Juni 2013, 11:42:29
Zitat von: F_K am 03. Juni 2013, 11:31:32
ZitatDabei soll ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.(2) Durch die Anordnung der Unterstellung, die den Untergebenen dienstlich bekanntzugeben ist, erhält der Soldat die Befugnis, den unterstellten Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind.

Außerdem haben wir dann immer das Problem der wechselsetigen Vorgesetztenverhältnisse.

Es ist, wie es ist.

Eben. Ich kann ja schlecht für die einsatzvorbereitende Ausbildung von Stabsoffizieren entsprechend Generäle abstellen, die dann Vorgesetzte sind und die Ausbildung durchführen sollen. Also wird der OTL einem UmP/UoP für die Dauer der Ausbildung unterstellt und der UmP/UoP erhält die entsprechende Befehlsgewalt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.

Das ist doch aber ein alter Hut ...
Autor F_K
 - 03. Juni 2013, 11:31:32
ZitatDabei soll ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.(2) Durch die Anordnung der Unterstellung, die den Untergebenen dienstlich bekanntzugeben ist, erhält der Soldat die Befugnis, den unterstellten Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind.

Außerdem haben wir dann immer das Problem der wechselsetigen Vorgesetztenverhältnisse.

Es ist, wie es ist.
Autor BSG1966
 - 03. Juni 2013, 11:23:16
Ja, der San-Bereich war mir jetzt als erstes eingefallen, wenn ich mich recht irre, ist es doch auch so, dass genauso der Arzthelfer dem OTL gegenüber weisungsbefugt ist?!
Darüberhinaus könnten auf Weisung der zwei erwähnten Personen, die dem OTL vorgesetzt sind, weitere Soldaten dem OTL vorgesetzt "werden"?! Da ich noch nicht auf dem Schiff war, könnte ich jetzt als Beispiel nur was ausm Heer bringen, auf Weisung des Kommandeurs wird der OTL einer Gruppe zugewiesen, deren Gruppenführer wäre dem OTL doch ebenfalls vorgesetzt?!
Langer Rede, kurzer Sinn, klar mag in ner AGA-Kompanie mancher mit höherem Dienstgrad dem einfachen Soldaten vorgesetzt sein, auf der anderen Seite hat er wegen §3 zu springen, wenn der als Hilfsausbilder eingesetzte OGefr befiehlt.
Autor F_K
 - 03. Juni 2013, 11:12:36
@ BSG1966:

... da gibt es wenige Feldjäger - und wenn man nicht gerade beim Arzt ist, hat dieser  auch "nichts zu melden".

Oder an welche Fälle denkst Du?
Autor BSG1966
 - 03. Juni 2013, 11:07:44
Zitat von: F_K am 31. Mai 2013, 17:54:51
Was meinste, wie die Situation ist, wenn ein Oberstleutnant der reserve des Heeres auf einer Fregatte (dort einberufen) zu "Gast" ist?

Da gibt es dann genau ZWEI Personen die diesem OTL vorgesetzt sind (Wache lassen wir mal außen vor) - allen anderen ist der OTL vorgesetzt.

Okay, das mag ein bisschen OT sein - aber sind auf ner Fregatte nicht noch einige Soldaten außer der Wache dem OTL nach §3 Vorgesetztenverordnung vorgesetzt?!
Autor KlausP
 - 02. Juni 2013, 16:07:19
Die wurde schon vorgestern beantwortet ...
Autor Syntiac
 - 02. Juni 2013, 15:42:39
Super die letzten beiden Beiträge haben mir meine Frage nun beantwortet lieben Dank
LG
Autor miguhamburg1
 - 02. Juni 2013, 09:52:21
Die Veranstaltungen heißen oftmals "Vereidiging/Feierliches Gelöbnis", und sowohl FWDL, als auch SaZ geloben/schwören in einer Veranstaltung (nochmals) öffentlich. Dies gab es früher bereits vereinzelt, ist heute allerdings - zumindest dort, wo auch viele SaZ (noch einmal) ihre GA absolvieren, durchaus üblich.

Was die Uniform des Fragenstellers anbelangt, trägt die Marine den FA ausschließlich im Tagesdienst in der GA sowie bei den MSK. Bei feierlichen Anlässen wird ausschließlich der Dienstanzug getragen. Also bei Mannschaften (bis zum 30.LJ?) der so genannte Matrosenanzug, wie hier geschrieben. Ein Gelöbnis etc. im FA gibt es dortt nicht, weil vom Inspekteur verboten.
Autor BulleMölders
 - 02. Juni 2013, 09:23:39
Man trägt den Anzug, der dem Dienstgrad entspricht.
Mannschaften also den Matrosenanzug (auch Wäsche achtern genannt und damit es ganz klar wird, das ist die weiße Bluse mit dem Blauen Kragen), egal ob sie noch den Zusatz UA oder BA tragen.
Mal abgesehen davon, dass du zu dem Zeitpunkt als Mannschafter gar keine andere 1. Geige haben wirst.
Ab Unteroffizier aufwärts trägt man den gern als "Maatengeige" (auch als Wäsche vorne genannt) bezeichneten Anzug, mit weißem Hemd, Krawatte und Jacket.
Autor Syntiac
 - 02. Juni 2013, 08:24:32
Unser feierliches Gelöbnis , das ich streng genommen ja nicht habe wegen SaZ und bin auch kein EÜ ist an einem Tag der offenen Tür, und das wir die 1.Geige tragen ist mir klar weil das in jedem Video so ist meine Frage ist nur was trägt man als Maatanwärter, das weiße Hemd mit dem blauen Kragen oder diese schwarze Jacke weil ist ja beides 1.Geige, hoffe konnte nun etwas Klarheit bringen
Autor Don_Ricco
 - 02. Juni 2013, 03:46:50
Dienstanzug mit Helm? :D vielleicht vor 60 Jahren, dass kann sein!
Autor christoph1972
 - 01. Juni 2013, 23:41:59
Zitat von: Rollo83 am 01. Juni 2013, 23:29:27
Also ich hatte meinen Dienstanzug noch nie mit Stiefeln und Helm an und ich hab nun in den letzten Jahren auch schon bissel was erlebt.

Vergiss nicht die "wunderbare" schwarze Lederkoppel.

In 12 Monaten 4x getragen: 1. Ausbildung Anzugarten, 2. Feierliches Gelöbnis, 3. Verabschiedung unseres damaligen Kommandeurs und 4. Verabschiedung des Spießes einer unserer Ausbildungskompanie.

Einmal statt mit "Knitterfreien" mit Barrett anlässlich einer Sammlung für die Stiftung Dt. Kriegsgräberfürsorge und dann gleiches Spiel zum Gottesdienst anlässlich Feierliches Gelöbnis.

Ansonsten dürfte der "Diener" außerhalb einer Verwendung im Stab oder eines Amtes im normalen Tagesdienst wohl die am selten getragenste Bekleidung sein.
Autor Rollo83
 - 01. Juni 2013, 23:29:27
Also ich hatte meinen Dienstanzug noch nie mit Stiefeln und Helm an und ich hab nun in den letzten Jahren auch schon bissel was erlebt.