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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 16. Juli 2013, 20:50:48
Oh ja,da fällt mir auch eine Kameradin ein, die von uns nach Munster versetzt worden ist.  ;D
Autor Firli
 - 16. Juli 2013, 20:49:17
Zitat von: KlausP am 16. Juli 2013, 20:45:50
Das ist ja interessant! Da kann ich nur hoffen, dass der Vogel beim KC grandios verkackt und niemals PzGrenFw wird.

Welch eine Schande das wäre. Würd dem TE gerne mal meine ehemalige Ausbilderin vorstellen. Frau OFw welche genau da ist wo er hin möchte. Nämlich bei den PzGren. Sprengungen von Ihr sind filmreif :)
Autor KlausP
 - 16. Juli 2013, 20:45:50
Das ist ja interessant! Da kann ich nur hoffen, dass der Vogel beim KC grandios verkackt und niemals PzGrenFw wird.
Autor mailman
 - 16. Juli 2013, 20:43:42
Und das ist der Dank, das ihm hier geholfen wurde

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=44095.0
Autor Elvis
 - 16. Juli 2013, 20:34:22
Das geht nicht gegen Dich!! Da hatte einer um 20:00 auf unterstem Niveau gegen Frauen beim Bund gepöbelt, dass wurde inzwischen gelöscht.
Autor KlausP
 - 16. Juli 2013, 20:33:20
Sie waren doch gae nicht gemeint, oder haben Sie als Gast mit dem "Nick" -.- geschrieben?
Autor Ayumi
 - 16. Juli 2013, 20:30:38
unsachliche Diskussion?

Ich hatte nur ein paar Fragen, aber man wird hier ja echt nett behandelt ^^

Und jetzt kommen bitte nicht solche Sprüche wie 'Beim Bund hast du dauerhaft einen rauen Umgangston' - das ist mir bereits bewusst! ;)
Autor mailman
 - 16. Juli 2013, 20:16:34
Und wir brauchen so eine unsachliche Diskussion auch nicht - Ende
Autor Ayumi
 - 14. Juli 2013, 22:18:52
Ich muss ehrlich sagen - das weiß ich nicht!

Ich werde mal schauen ob ich den Brief noch irgendwo bei meinem Eltern finden kann (damals haben die sich nämlich noch darum gekümmert).

Aber danke für die Info's :)

Bei weiteren Fragen werde ich mich melden!:)
Autor Lidius
 - 14. Juli 2013, 22:12:02
Ansonsten haben wir hier auch einige Juristen, möglicherweise kann dir einer von dennen auch noch ne bessere Auskunft geben.
Autor Lidius
 - 14. Juli 2013, 22:07:31
Zitat von: Ayumi am 14. Juli 2013, 21:56:36
Also heißt es, wegen Absatz 3 und 4 das diese Strafen eingetragen wurden?

Beantworte dir die Fragen doch einfach selbst:

Wurdest du durch ein deutsches Gericht mit Strafvorbehalt verwarnt?

Wurdest bei dir durch ein deutsches Gericht die Schuld nach §27 JGG festgestellt?

Das muss ja alles bei dir auf den Einstellungsbescheiden stehen.
Autor Ayumi
 - 14. Juli 2013, 21:57:29
*Delikte, anstatt Strafen
Autor Ayumi
 - 14. Juli 2013, 21:56:36
Also heißt es, wegen Absatz 3 und 4 das diese Strafen eingetragen wurden?
Autor Lidius
 - 14. Juli 2013, 21:26:14
Ein einfacher Blick ins Gesetz bringt da Aufklärung

Zitat
§ 4 Verurteilungen
In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat

1.
    auf Strafe erkannt,
2.
    eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
3.
    jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
4.
    nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
Autor Elvis
 - 14. Juli 2013, 21:17:50
Zitat von: Ayumi am 14. Juli 2013, 18:29:59
- stehen sie trotzdem in meiner Akte im Bundeszentalregister und können mir meine Laufbahn bei der Bundeswehr nicht ermöglichen?

Meines Halbwissens(!) nach nicht. Man kann auch selbst Einsicht beantragen.
Dafür ist ein kurzes Schreiben ans Bundesamt für Justiz notwendig unter Angabe von Geburtsdatum und Ort, in Deinem Amtsgericht vor Ort kannst Du dann nach 1-2 Wochen reingucken.